dnpb schreibt weiter: "Zum besseren Verständnis: Es geht beem folgenden um die Haftungsfrage, ob der Benutzer von Elektronischen Signaturen haften soll und wie.
Meine Lieblingszitate:
Guenter Paul, NR SVP, BE: "In Artikel 59a Absatz 2 steht heute, dass der Inhaber eines Signaturschlüssels nur dann von einer Haftung von Schäden gegenüber Drittpersonen entbunden wird, wenn er beweist, dass er die nötigen Vorkehrungen zur Geheimhaltung des Schlüssels getroffen hat. Von mir befragte Experten versicherten mir, dass dieser Beweis heute kaum führbar ist. Wer z. B. mit einem Microsoft-Betriebssystem arbeitet, hat schon ein Problem. Es ist nämlich versierten Hackern relativ einfach möglich, über dieses Betriebssystem zum Code zu gelangen. Das ist allgemeines Wissen, und damit lässt sich der Beweis schon nicht mehr führen".
"Die notwendige Massnahme wäre, dass man ein anderes sicheres Betriebssystem verwendet als DOS, aber das kann man ja nicht gut verlangen".
Baumann J. Alexander, NR SVP, TG: "Man wird da also nicht Unzumutbares hineinschreiben. Es geht ja um den sorgfältigen Umgang mit diesem Signaturschlüssel, es geht darum, dass man ihn nicht einfach neben dem Computer herumliegen lässt, wenn man in einem Grossraumbüro arbeitet, in dem viele Leute ein- und ausgehen. Es kommt dazu, dass einem die Verwendung dieses Signaturschlüssels allein nichts nützt; man muss auch noch den Code kennen. Wenn man nun die Codenummer auf den Signaturschlüssel schreibt, dann ist das natürlich unsorgfältig, und dann muss man auch haften. Das ist wie beim Umgang mit einer Kreditkarte; Sie müssen das so verstehen".
Und wenn die Frau Metzler mal einen guten Tag hat und nicht nur Luxus-Flight Attendent ist, sondern ein Rüffel an den allseits geliebten Herr lic. iur. D. Rosenthal austeilt, der von den Parlamentariern jeder Couleur als Experte fuer alles genannt wurde, wird so richtig lustig im Affenhaus zu Bern:
Ruth Metzler, Bundesraetin, EJPD, AI: "Erlauben Sie mir auch noch eine Bemerkung zum viel zitierten Experten Rosenthal: Herr Rosenthal kann in der Tat als Experte im IT-Bereich und im IT-Recht herangezogen werden. Dass man ihn aber auch noch als Experten im Obligationenrecht anführt, scheint mir etwas weit hergeholt zu sein".
Weitere tolle Zitate auf Parlament.ch Aktuelles Bulletin, Sommersession 2003 des Nationalrates, 3. Sitzung vom 4.6.2003.
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