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Ab 1. September kassiert Billag auch für PCs und Handys
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 10. Juli 2008, 13:13
Aus der Giesskannenprinzip. Abteilung
Gesetze Das schweizerische Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat gestern bekanntgegeben, dass ab 1. September 2008 auch Computer und Mobiltelefone, die Fernsehen oder Radio empfangen können (z.B. über das Internet), gebührenpflichtig sind. Auch eine generelle Gebührenpflicht pro Haushalt unabhängig der vorhandenen Geräte werde in Zukunft nicht ausgeschlossen, so die Berner Zeitung. Laut 20 Minuten kam es bereits zu heftiger Kritik von Seiten der Konsumentenschützer. In Deutschland sind PCs mit Internetanschluss bereits seit einiger Zeit pauschal fernsehgebührenpflichtig.

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    Schwelle:
    Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.
    Aha, BAKOM verwendet also Power Point (Score:2)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Thursday 10. July 2008, 13:57 MEW (#1)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/

    Das ist eigentlich eine Nullmeldung. Wieso das jetzt so durch den Blätterwald rauscht, erschliesst sich mir nicht. Die Definition von "Empfangsgerät" wurde nur den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Mehr nicht.

    Ich weiss auch nicht, weshalb die Konsumentenschützer klönen. Die betroffenen Privathaushalte kann man wohl an einer Hand abzählen. Wieviele Haushalte gibt es, die weder Fernseher und Radio in der Wohnung, noch Radio im Auto haben?

    Die eigentlich meldungswürdige Sache ist, dass das BAKOM in PDF umgewandelte PowerPoint-Präsentationen für Medienmitteilungen verwendet (mit ganz süssen Bildchen!). Das ist irgendwie krank und herzig zugleich. So werden die Schweizer den Jöh-Effekt nie los. :-)
    --
    deutschsprachige Phantastik online
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]
    Genau lesen bitte... (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 10. July 2008, 14:33 MEW (#2)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Wie so oft wird nicht so heiss gegessen, wie gekocht:

    • Handys und PCs mit Internetanschluss und passender Software sind schon seit einigen Jahren Radiogebührenpflichtig. Daran ändert sich ncihts.
    • Für Handys werden zwar neu TV-Empfangsgebühren fällig, aber nur, wenn sie einen Tuner enthalten (DVB-H, DVB-T, Analog-TV...) Streaming über EDGE oder UMTS ist nicht betroffen.
    • PCs mit Internetanschluss sind jetzt schon TV-Gebührenpflichtig, wenn man ein kostenpflichtiges Abo bei einem Internet-TV Anbieter hat. Neu reicht ein Zugang bei einem Anbieter wie Zattoo.

    Und nicht vergessen: Die Gebühr wird pro Haushalt erhoben, nicht pro Gerät.


    --
    Nicht Kommerz oder Gesetze können OpenSource zerstören, sondern Paranoia und Fanatismus.

    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]
    Zattoo freut sich (Score:1)
    Von pableu am Thursday 10. July 2008, 15:40 MEW (#6)
    (User #2183 Info)
    Im Zattoo Blog freut man sich über die "Anerkennung" durch Bakom.

    Diesen Part finde ich ziemlich erwähnenswert:

    "Im Übrigen sind wir begeisterte Verfechter der Maxime, dass private Daten keine Shareware sind. Da wir nicht verpflichtet sind, die Daten unserer Benutzer der Bakom weiterzuleiten, werden wir sie weiterhin innerhalb unseres eigenen Gärtchens halten."
    Auf gut Deutsch ist es wohl dem Individuum überlassen, ob es seine Zattoo-Nutzung bei der Billag anmeldet oder für sich behält.
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]
    Fragn für die Bakom und die Billag ;) (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 11. July 2008, 00:49 MEW (#11)
    Hmm, ein Kommentator im Zattoo-Blog meinte, man könne das mit einem "Zattoo Reduced" lösen. Ich befürchte, das könnte schwierig werden: "Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn Sie ausschliesslich ausländische Sender empfangen."

    Das ganze wirft nun aber ein paar nette Fragen auf:
    • Wo ist die Grenze zwischen Videos (Billag-frei, z.B. YouTube) und Fernsehprogrammen (Billag-pflichtig)?
    • Ist ein "Newest YouTube Videos"-Stream, der 24/7 angeboten wird, ein Fernsehprogramm?
    • Ist ein 24/7-Stream, der ausschliesslich im Netz - also nicht über Antenne/Kabel - öffentlich angeboten wird, ein Radio-/Fernseh-Programm?
    • Falls ja: Auch dann, wenn man nur einen stets gleich bleibenden Summton hört?
    • Ist ein 4 Stunden pro Tag angebotener MP3-Stream ein Radio-Programm?
    • Ist eine öffentliche 24/7-Live-Webcam ein Fernsehprogramm?
    • Was macht ein Radio-/Fernsehprogramm zu einem Radio-/Fernsehprogramm?
    • Wird ein PC durch einen installierten Flash-Player zu einem Empfangsgerät und somit gebührenpflichtig?
    • Wie ist es, wenn eine Video-Abspiel-Software in Version 10 keinen Streams abspielen kann (Billag-frei) und ohne Zutun des Users via Auto-Update auf Version 11 mit Stream-Unterstützung (Billag-pflichtig) updatet?
    • Ist ein Web-Browser, der (ohne Plugins) via JS/AJAX ein hochauflösendes Webcam-Bild 24 Mal pro Sekunde neu lädt, eine Empfangs-Software?
    • Ab wann zählt eine Software als Empfangs-Software (und macht den PC somit Billag-pflichtig)?
    • Ist ein nicht laufender PC mit installierten Playern, dessen Festplatte jedoch AES-verschlüsselt ist, gebührenpflichtig?
    • Darf die Billag PCs kontrollieren?
    • Falls ja: Muss man denen sein AES-Passwort geben?
    Für welche Leistung (aus juristischer Sicht) bezahle ich eigentlich die Gebühren? (In den Beispielen sind mit "irgendein Programm" jeweils nur Non-SRG-Programme gemeint)
    • Für den tatsächlichen Empfang irgendeines Programmes?
    • Für den theoretisch möglichen Empfang irgendeines Programmes?
    • Für den tatsächlichen Empfang eines SRG-Programmes?
    • Für den theoretisch möglichen Empfang eines SRG-Programmes?
    • Für den tatsächlichen Empfang irgendeines Programmes, weil man dann ja auch theoretisch das SRG-Programm empfangen könnte?
    • Für den Besitz eines Gerätes, dass tatsächlich irgendein Programm empfängt?
    • Für den Besitz eines Gerätes, dass theoretisch irgendein Programm empfangen kann?
    • Für den Besitz eines Gerätes, dass tatsächlich ein SRG-Programm empfängt?
    • Für den Besitz eines Gerätes, dass theoretisch ein SRG-Programm empfangen kann?
    • Für den Besitz eines Gerätes, dass tatsächlich irgendein Programm empfängt, weil man dann ja auch ein SRG-Programm empfangen könnte?
    Je nachdem, was offiziell die Gebührenpflicht auslöst, könnte eine ISP-Sperre von sf.tv das Billag-Problem schon lösen.

    Und kann ich jetzt meinen ISP verpflichten, mir den Anschluss zu plombieren? Im Sinne von: Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ich zwar normal aufs Netz kann, jedoch keine Internet-Radio-/Fernsehprogramme schauen kann.

    Hmm, was wohl das Bakom und die Billag als offizielle Antworten zu all diesen Fragen geben? Wenn die jemand offiziell fragen will, please feel free to use my text (and please post the results :)
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