'Ab 1. September kassiert Billag auch für PCs und Handys' | Einloggen/Account erstellen | 20 Kommentar(e) |
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Von Anonymer Feigling am Friday 11. July 2008, 00:49 MEW (#11)
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Hmm, ein Kommentator im Zattoo-Blog meinte, man könne das mit einem "Zattoo Reduced" lösen. Ich befürchte, das könnte schwierig werden: "Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn Sie ausschliesslich ausländische Sender empfangen."
Das ganze wirft nun aber ein paar nette Fragen auf:
- Wo ist die Grenze zwischen Videos (Billag-frei, z.B. YouTube) und Fernsehprogrammen (Billag-pflichtig)?
- Ist ein "Newest YouTube Videos"-Stream, der 24/7 angeboten wird, ein Fernsehprogramm?
- Ist ein 24/7-Stream, der ausschliesslich im Netz - also nicht über Antenne/Kabel - öffentlich angeboten wird, ein Radio-/Fernseh-Programm?
- Falls ja: Auch dann, wenn man nur einen stets gleich bleibenden Summton hört?
- Ist ein 4 Stunden pro Tag angebotener MP3-Stream ein Radio-Programm?
- Ist eine öffentliche 24/7-Live-Webcam ein Fernsehprogramm?
- Was macht ein Radio-/Fernsehprogramm zu einem Radio-/Fernsehprogramm?
- Wird ein PC durch einen installierten Flash-Player zu einem Empfangsgerät und somit gebührenpflichtig?
- Wie ist es, wenn eine Video-Abspiel-Software in Version 10 keinen Streams abspielen kann (Billag-frei) und ohne Zutun des Users via Auto-Update auf Version 11 mit Stream-Unterstützung (Billag-pflichtig) updatet?
- Ist ein Web-Browser, der (ohne Plugins) via JS/AJAX ein hochauflösendes Webcam-Bild 24 Mal pro Sekunde neu lädt, eine Empfangs-Software?
- Ab wann zählt eine Software als Empfangs-Software (und macht den PC somit Billag-pflichtig)?
- Ist ein nicht laufender PC mit installierten Playern, dessen Festplatte jedoch AES-verschlüsselt ist, gebührenpflichtig?
- Darf die Billag PCs kontrollieren?
- Falls ja: Muss man denen sein AES-Passwort geben?
Für welche Leistung (aus juristischer Sicht) bezahle ich eigentlich die Gebühren? (In den Beispielen sind mit "irgendein Programm" jeweils nur Non-SRG-Programme gemeint)
- Für den tatsächlichen Empfang irgendeines Programmes?
- Für den theoretisch möglichen Empfang irgendeines Programmes?
- Für den tatsächlichen Empfang eines SRG-Programmes?
- Für den theoretisch möglichen Empfang eines SRG-Programmes?
- Für den tatsächlichen Empfang irgendeines Programmes, weil man dann ja auch theoretisch das SRG-Programm empfangen könnte?
- Für den Besitz eines Gerätes, dass tatsächlich irgendein Programm empfängt?
- Für den Besitz eines Gerätes, dass theoretisch irgendein Programm empfangen kann?
- Für den Besitz eines Gerätes, dass tatsächlich ein SRG-Programm empfängt?
- Für den Besitz eines Gerätes, dass theoretisch ein SRG-Programm empfangen kann?
- Für den Besitz eines Gerätes, dass tatsächlich irgendein Programm empfängt, weil man dann ja auch ein SRG-Programm empfangen könnte?
Je nachdem, was offiziell die Gebührenpflicht auslöst, könnte eine ISP-Sperre von sf.tv das Billag-Problem schon lösen.
Und kann ich jetzt meinen ISP verpflichten, mir den Anschluss zu plombieren? Im Sinne von: Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ich zwar normal aufs Netz kann, jedoch keine Internet-Radio-/Fernsehprogramme schauen kann.
Hmm, was wohl das Bakom und die Billag als offizielle Antworten zu all diesen Fragen geben? Wenn die jemand offiziell fragen will, please feel free to use my text (and please post the results :)
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