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Weiter steht in Wikipedia: "Insbesondere dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf Straftaten, die mit einer Höchststrafe von mindestens fünf Jahren bestraft werden, angeordnet werden. Gespräche zwischen engen Angehörigen dürfen nur noch abgehört werden, wenn alle Beteiligte verdächtig sind. Das Urteil muss bis zum 30. Juni 2005 gesetzmäßig umgesetzt sein. Polizei und Ermittlungsbehörden müssen sich ab dem 3. März an die Vorgaben des Verfassungsgerichts halten."
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