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Schweizer Spam-Urteil
Veröffentlicht durch xilef am Sonntag 23. Maerz, 13:26
Aus der was-lange-wärt Abteilung
Internet Gemäss einem Beitrag auf der SIUG-Discuss Mailingliste wurde kürzlich ein erstes Urteil zu Spam in der Schweiz gefällt. Das Urteil liegt bis jetzt nicht vollständig vor, Teile des Urteils (630 KB PDF) sind aber zugänglich.
Update 19:34: Einige Korrekturen, siehe unten.

Aus diesen Teilen geht hervor, dass Spam nicht erlaubt ist, wenn falsche Absender-Angaben gemacht werden, keine Kennzeichnung als Werbung in der Betreff-Zeile gemacht wird, die Werbung nicht gezielt erfolgt und sie nicht möglichst geringen Umfang hat. Zudem muss man die weitere Zusendung von bestimmten Absendern ablehnen können.

Zwar ist das nicht unbedingt das, was wir uns gewünscht hätten, aber bei der gegenwärtigen Lage in der Schweiz ist das Urteil wohl doch ein Erfolg, da es sich immerhin um die Verurteilung eines Spammers handelt.

Korrigenda: Ein aufmerksamer Leser hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass unser Artikel nicht ganz richtig war. Es handelt sich bei diesem Urteil nicht um die Verurteilung eines Spammers, sondern um eine Gutheissung eines Rekurses gegen die Einstellungsverfügung der Bezirksanwaltschaft. Im Klartext:

  1. Der Spammer wurde angezeigt.
  2. Die Bezirksanwaltschaft Zürich wollte das Verfahren einstellen.
  3. Gegen die Einstellungsverfügung wurde Rekurs erhoben.
  4. Der Rekurs wurde nun gutgeheissen.
Wenn der Fall nun nicht verjährt wäre, müsste eine neue Anklageschrift verfasst oder eine andere Begrüdung für eine Einstellung gefunden werden. Aber leider mahlen die Mühlen der Justiz zu langsam und so wurde der Spammer eben nicht verurteilt.

Google doch nicht so "sauber" wie bisher angenommen | Druckausgabe | Kameras im 10er  >

 

 
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    Wirklich positiv? (Score:2, Tiefsinnig)
    Von Cmdr_Zod (peter punkt rohrer klammeraffe gmx punkt schweiz) am Sunday 23. March, 15:27 MES (#1)
    (User #1055 Info)
    Also wenn jetzt gesetzlich verlangt wird, dass man sich von weiterem Spam abmelden können muss, so bedeutet das nichts anderes, als dass es legal ist, Spam zu versenden, wenn es einen Link oder eine sonstige Möglichkeit zum Abmelden hat.
    Genau das ist aber die Methode, mit der viele Spamer EMail-Adressen validieren, mit einem Klick auf einen sogenannte Remove-Link soll man mitteilen, dass man keine weitere Webung wünscht. Wie soll man denn nun zwischen echten und hmmm.. "trojanischen" Remove-Möglichkeiten unterscheiden?
    Ein Verbot von Spam wäre IMHO besser gewesen, aber das ist wohl Wunschdenken.

    This is just the test, this is just the trial version ;-)

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