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Von Anonymer Feigling am Friday 14. March, 11:30 MES (#1)
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Vergleiche auch die Monitor-Sendung vom September 2002:
http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=385&sid=88
Gruß
Holger
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Ich habe gerade per E-Mail bei meinem Meldeamt in Baden-Württemberg nachgefragt und in kürzester Zeit die Auskunft bekommen, daß ich nach Nennung meines vollständigen Namens und meiner Geburtsdaten ein Formular, mit dem ich Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten an Parteien einlegen kann, per E-Mail zugesandt bekommen werde. Da sage nochmal einer, unsere Ämter würden zu bürokratisch arbeiten :-)
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Von Anonymer Feigling am Friday 14. March, 16:35 MES (#3)
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Hat perfekt geklappt (in freiburg), die antwort kam bloss sehr viel spaeter per snailmail :)
Man wird auf der rueckseite des registrierungsbogens im kleingedrucken uebrigens darauf hingewiesen das deine date fuer wahlwerbung und adressverlage verwendet werden. Und du wiedersprechen musst. :)
Einen absoluten knaller fand ich allerdings das man diesen wiederspruch jedes jahr neu setzen muss. Aber die jungs waren so kulant und verzichten darauf. Ich bin jezt frei von der scheisse bis ich den wiederspruch zurueckziehe.
Eine totalsperrung wollten sie uebrigens nicht durchlassen, es sei keine gefahr fuer leib und sele abzusehen. Das mir datenschutz serh wichtig ist reicht denen nicht. :(
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