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Die Justiz dreht durch
Veröffentlicht durch maol am Montag 06. Januar, 09:57
Aus der Till-Eulenspiegel Abteilung
Zensur Leider ist noch nicht 1. April, sonst hätte man diese Meldung als Scherz abtun können: der Autor eines Telepolis-Kommentars wurde angeklagt, weil er den Terror-Anschlag vom 11.9. guthiess. Dass er unten im Kommentar selbst einen Sarkasmus-Hinweis platzierte, hat ihm schlussendlich nichts geholfen.
Update: Auch quintessenz berichtete darüber.

Neues Halloweendokument aufgetaucht | Druckausgabe | Die Suisa dreht durch  >

 

 
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    Mehr Info bei Quintessenz (Score:1)
    Von maol (maol@symlink.ch) am Monday 06. January, 10:31 MEW (#1)
    (User #1 Info) http://www.maol.ch/
    Wie Autor dawn soeben in einem weiteren Artikel schreiben wollte, gibt es mehr Informationen bei Quintessenz.at.

    --
    Where do I find the Any Key?

    Argumentation (Score:2, Tiefsinnig)
    Von fujiwara am Monday 06. January, 11:22 MEW (#2)
    (User #748 Info)
    also was ich aus den über 3000 heise kommentaren zum Artikel bisher rauslesen konnte, ist folgendes: Der Beitrag wurde klar als sarkastisch gekennzeichnet. Trotzdem argumentiert die Staatsanwaltschaft jetzt so, dass 'dumme' Leute den Sarkasmus eben übersehen könnten und der Artikel deshalb eine Billigung einer Straftat enthalte. Wie ist die Rechtslage diesbezüglich in der Schweiz...? Vom Straftatbestand 'Billigung einer Straftat' hab ich noch nie was gehört. Und vor allem... Was passiert, wenn ich für völkerrechtswidrige Angriffskriege argumentiere...? Mach ich mich dann auch strafbar? Oder sollte man das ganze vielleicht eher Gesinnungsjustiz nennen?

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    Re:Argumentation (Score:1)
    Von maol (maol@symlink.ch) am Monday 06. January, 11:36 MEW (#3)
    (User #1 Info) http://www.maol.ch/
    Billigung einer Straftat

    Falls es denn einen solchen Paragraphen überhaupt gibt, muss er aus echtem Gummi sein. Wer hat nicht schon mal laut mit irgendwelchen "Verbrechern" sympathisiert? Ronnie Biggs z.B. ist ja ein echter Volksheld.

    --
    Where do I find the Any Key?

    Re:Argumentation (Score:1)
    Von fujiwara am Monday 06. January, 11:44 MEW (#4)
    (User #748 Info)
    Natürlich ist das ein absoluter Gummiparagraph. -> Gesinnungsjustiz. Uebrigens, den ANYKEY findest du auf jeder compaq Tastatur! :D ROFL

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    Re:Argumentation (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 06. January, 11:55 MEW (#5)
    S. Art. 259 StGB. Es genuegt, billigend in Kauf zu nehmen, dass eine Aussage als Aufruf zu Verbrechen verstanden werden kann, damit dieser Artikel Anwendung findet. Mit entsprechender Hinbiegung auf den konkreten Fall koennte das hinhauen.
    Re:Argumentation (Score:2)
    Von P2501 am Monday 06. January, 13:27 MEW (#6)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Das ist nicht ganz dasselbe. Art. 259 regelt den Straftatbestand "Aufruf zu Gewalt oder Verbrechen". So einen Gesetzesartikel gibt es in fast jedem Land. Und damit er zur Anwendung kommt, muss schon ein konkreter Aufruf vorhanden sein (z.B. Aufruf zur Wiederholung). In diesem Fall hätte man die Sache schon ziemlich zurechtbiegen müssen.

    Im Unterschied dazu reicht es beim Straftatbestand "Gutheissung einer Straftat" schon aus, die Straftat öffentlich, nun, eben gutzuheissen (wie machen das die Strafverteidiger eigentlich). Einen solchen Artikel gibt es im schweizer Gesetz meines Wissens nicht.


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