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Von Anonymer Feigling am Thursday 12. December, 21:51 MEW (#1)
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Auf der Seite des Inhaltslieferanten wurde die Seite vom Server von Sunrise genommen. Da nun die Seite auf einem Server in den USA (geocities) liegt, ist sie ausserhalb der Reichweite der waadtländer Justiz.
Im Brief wird eine Blockade über Proxy und DNS verlangt. Rein theoretisch könnte man auch die Abschaltung des Dienstes verlangen, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt.
Daneben scheint die juristische Grundlage auch auf wackligem Fundament gebaut, unter anderem scheint sich die waadtländer Justiz verschiende Begriffe und Artikel sehr allgemein auszulegen, das gäbe einen interessanten Bundesgerichtsentscheid. *freu*
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Es ist zu hoffen, dass es einen BGER Entscheid gibt, der ist allerdings nicht vor 2004/2005 zu erwarten, wenn überhaupt. Und wir können nur hoffen, dass er Zensur von Internetinhalten gänzlich unter den Teppich kehrt. Ich hoffe. Sehr sogar.
--
There are only 10 types of people in the world: those who understand binary, and those who don't.
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Da wahr wohl der Fehlerteufel wieder mal am Werk:
Die URL sollte wohl appel-au-peuple.org heissen.
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Sorry, ging ein bischen schnell. Der Fehlerteufel hat sich da wirklich eingeschlichen. Es gibt nun eine weitere URL auf der gewisse Seiten, die teilweise immer noch auf geocities liegen verlinkt sind.
http://www.freejustice.de/index_dt.html& lt;/A>
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Von Anonymer Feigling am Friday 13. December, 02:44 MEW (#5)
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...um was geht es ueberhaupt auf diesen seiten?
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Also, ich habe mir die Seite mal kurz angeschaut. Sie ist in drei der vier Landessprachen und Englisch. Die wichtigen Dokumente sind aber bis jetzt erst in Französisch vorhanden.
Grundsätzlich geht es um einen "appel au peuple" was soviel heisst wie "Aufruf ans Volk". Der Grund ist unter anderem die unschuldige Verurteilung von verschiedenen Personen zu sehr langen Strafen (ich erinnere mich an eine 6 und an eine 11 jährige Haftstrafe). Sie führen sehr genau auf, warum sie unschuldig sein sollen. Wie authentisch die Berichte sind, kann ich leider nicht sagen. Man sollte sie selbst lesen und sich ein Bild davon machen.
Warum aber eine solche Homepage gesperrt werden soll, weiss ich nicht. Gibt es in der Schweiz nicht auch ein Gesetzt für die freie Meinungsäusserung? Ausserdem finde ich, dass die Seite ziemlich seriös gemacht wurde, also dass ein paar Personen viel Zeit in die Dokumente investiert haben. Wer weiss, vielleicht kommt das ja auch noch in die schweizer Presse und nicht "nur" auf Symlink. Da könnten auf jeden fall noch ein par Köpfe rollen, wenn das wahr ist, was die da berichten.
Grüsschen Thomas
PS: Die Dokumente auf Geocity waren schon wieder nicht mehr erreichbar, nachdem ich sie mir angeschaut hatte. Weiss da nicht jemand einen besseren Server für genau solche umstrittenen Dokumente, der verlässlicher ist? Ich mag mich schwach an so etwas erinnern. Die URL fällt mir aber momentan nicht gerade ein...
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Mensch! Willst du, dass die noch Google sperren lassen ???
Gibts zu diesen Archiven wie dem Google-Cache, archive.org etc. eigentlich irgendwo interessante Diskussionen über rechtliche Grundlagen und Konsequenzen ? Würde mich mal interessieren. Mir kommen diese Angebote nämlich schon recht zweifelhaft vor (zumindest rechtlich gesehen).
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hm... da hat mal wieder jemand sehr weit gedacht. ganz unabhängig davon, was die page für einen inhalt haben mag, können sich doch die ersteller dieser überhaupt keine bessere werbung wünschen (oder habt ihr vorher schonmal von dieser page gehört?). somit führt sich die gewünschte sperrung ganz von alleine ad absurdum... ist doch irgendwie schön, dass sich die zensur dermassen selber reguliert... ihr seid alles kranke kinder --- www.zooomclan.org
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Von Anonymer Feigling am Friday 13. December, 12:32 MEW (#11)
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Man kann sich ausmalen, was passieren wird, wenn dieses Beispiel Schule macht. Jeder Untersuchungsrichter wird in Zukunft nach Gutdünken Sperrungen verfügen. Deshalb gilt: Wehret den Anfängen!
Die Abhilfe: Die inkriminierten Webseiten sollen auf möglichst viele Webserver überall auf der Welt gespiegelt und danach in Google angemeldet werden. Danach wird das Untersuchungsrichteramt des Kantons Waadt per Post oder per E-Mail (Achtung, u.U. zurückverfolgbar!) an ojic.ojic@admojv.vd.ch über den Mirror informiert. Damit die Massnahme weiterhin Wirkung zeigt, muss die Untersuchungsrichterin gegen jeden Mirror eine neue Sperrungsverfügung erlassen, der Aufwand wird ins Unermessliche steigen, sonst hat ihre Massnahme das Gegenteil bewirkt, d.h. die Webseite ist plötzlich überall abrufbar. Mal sehen, wie lange sie dies mitmacht.
Da dieses Vorgehen in der Schweiz möglicherweise zu Ärger führen könnte, wäre es sinnvoll, wenn Personen aus dem Ausland dies tun würden.
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Super Idee! Zwei Fragen dazu:
- Woher die email? Ist das eine generelle mail der zuständigen Behörde oder wie?
- Was blüht dem Schweizer, wenn er die Sites mirrored? Ganz diskret mit disclaimer, dass dies nicht der Meinung des Besitzers entspricht, bla bla..
Wird man da ebenfalls gleich wegen Persönlichkeistverletzung (oder was war das) angeklagt?
Wenn das nicht zu gefährlich wird, würde ich gerne einige Mirrors aufsetzen.
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Auf der swinog Mailinglist gibt's den Brief an die Provider als PDF:
http://www.nrg4u.com/abuse/canton-de-vaud.pdf
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PRESSEMITTEILUNG
der Swiss Internet User Group (SIUG)
und der Swiss Network Operators Group (SwiNOG)
ZUR SOFORTIGEN VEROEFFENTLICHUNG BESTIMMT
Die Swiss Network Operators Group (SwiNOG [1]) und die Swiss
Internet User Group (SIUG [2]) verurteilen die Aufforderung
einer waadtländischen Untersuchungsrichterin zur Sperrung
des Zugriffs auf einzelne Webseiten durch verschiedene
Schweizer Internet-Zugangsanbieterinnen. Die Massnahme ist
sowohl unverhältnismässig in juristischer Hinsicht, als auch
in Bezug auf die technische Umsetzung und die damit
verbundenen Kosten und Auswirkungen.
13. Dezember 2002
Im Rahmen einer Ehrverletzungsklage verlangt eine
Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt von einer
limitierten Auswahl von Schweizer Internet-
Zugangsanbieterinnen die Sperrung des Zugriffs auf
drei Webseiten des Angeklagten. Die fraglichen Webseiten
befinden sich im Ausland und könnten höchstens von den
dortigen Inhaltsanbieterinnen unterbunden werden.
Es ist rechtlich höchst umstritten, ob ein Gericht die
Sperrung von Webseiten über die Zugangsanbieterinnen
veranlassen darf, anstatt die Löschung bei den zuständigen
ausländischen Behörden zu beantragen. Besonders ist zu
beachten, dass es sich hier um ein Untersuchungsverfahren
handelt.
Somit setzt die Untersuchungsrichterin auf eine in
vielfacher Hinsicht bedenkliche Praxis: In einem
Hauruck-Verfahren sollen die Zugangsanbieterinnen unter
Druck gesetzt werden und müssen enorme Kosten in Kauf
nehmen, um eine Sperrung vorzunehmen, die letztlich
prinzipbedingt immer lückenhaft sein muss und mit
unannehmbaren Kollateralschäden verbunden ist.
Zu den Kollateralschäden von Sperrungen siehe auch weitere
Pressemitteilungen der SIUG:
5. April 2002: Schweizer Internet Service Provider sperren
Konkurrenz aus dem Internet [3]
29. Juni 2001: Situation um Sperrungen im Internet unklar
[4]
Letztlich zeugt diese überstürzte Aktion der
Untersuchungsrichterin von einer grossen Hilflosigkeit im
Umgang mit dem Medium Internet. Das rechtsstaatlich korrekte
Vorgehen ist der Zugriff auf den Dienstleister, der das
Anbieten der inkriminierten Webseiten ermöglicht, also des
"Hostingproviders".
Die Ausrede der Untersuchungsrichterin, dass der Zugriff auf
diese schwierig ist, weil sie sich im Ausland befinden, darf
keine Entschuldigung für ein rechtsstaatlich heikles und
demokratiepolitisch unverständliches Vorgehen sein.
Ferner ist zu beachten, dass Art. 16 Abs 3 der
Bundesverfassung die Rezipientenfreiheit gewährleistet
("Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu
empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen
und zu verbreiten"). Dieser Grundsatz darf nicht einfach in
einer heimlichen Aktion vom Tisch gewischt werden.
Kontakt:
SIUG Matthias Leisi, matthias.leisi@siug.ch,
Telefon 043 211 03 55, 079 356 39 33
Felix Rauch, felix.rauch@siug.ch,
Telefon 078 791 46 00
SwiNOG Fredy Künzler, kuenzler@init7.net
Telefon 01 315 44 00
Weitere Informationen zur Swiss Internet User Group (SIUG):
Positionen der SIUG zu verschiedenen Themengebieten rund um
das Internet: http://www.siug.ch/positionen/
Die SIUG bietet auch Mailinglisten für Ankündigen und
Diskussionen rund um die oben erwähnten Themen an.
Einschreibemöglichkeiten sind auf der Homepage erklärt.
Die SIUG führt einen Presseverteiler. Interessenten wenden
sich bitte an Matthias Leisi .
SIUG
Postfach 1908
8021 Zuerich
Homepage: http://www.siug.ch/
E-Mail: info@siug.ch
Postkonto-Nummer: 87-67210-5
Weitere Informationen zur Swiss Network Operators Group (SwiNOG):
Swiss Network Operators Group (SwiNOG) ist eine informelle
Gruppe von Leuten, die sich mit technischen und
betrieblichen Aspekten des Schweizer Internets befassen.
Technische MitarbeiterInnen der meisten Internet Service
Provider der Schweiz beteiligen sich an der Diskussion auf
einer Mailingliste sowie an jährlich zwei Treffen. Die
Haltung dieser Pressemitteilung wird von der Mehrheit der an
SwiNOG partizipierenden Leute geteilt, muss aber nicht
zwingend der Meinung der jeweiligen ArbeitgeberInnen
entsprechen.
http://www.swinog.ch/
Referenzen, Links:
[1] Swiss Network Operators Group (Swinog) Homepage:
http://www.swinog.ch/
[2] Swiss Internet User Group (SIUG) Homepage:
http://www.siug.ch/
[3] Pressemitteilung der SIUG vom 5. April 2002
http://www.siug.ch/presse/Presse.20020405.html
[4] Pressemitteilung der SIUG vom 29. Juni 2001
http://www.siug.ch/presse/Presse.20010629.html
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Von Anonymer Feigling am Saturday 14. December, 02:44 MEW (#16)
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Google Cache is your friend:
http://www.google.de/search?q=cache:mHQ7G8JbyQ0C:www.appel-au-peuple.org
-daniel
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