Veröffentlicht durch hernani am Samstag 03. Oktober 2009, 21:42
Aus der Community-driven-standardization Abteilung
Andreas Rudin von FreieComputer.ch hat mich gebeten auf die Vernehmlassung aufmerksam zu machen, welche helfen soll die Kriterien des FreieComputer.ch-Labels mittels öffentlichem Input festzusetzen. Wie Symlink bereits berichtete, ist das Ziel vom Verein FreieComputer.ch ein Label zu erschaffen, das Händler verwenden können, um Computer als frei (im Sinne von Freier Software nach Kriterien der FSF und OSI) zu markieren. Die Kriterien bestehen mittlerweile in einer v0.2 (im PDF auf Deutsch, im PDF auf Englisch (massgebend)).
Kurz gefasst, möchten die Kriterien sicherstellen, dass ein Freier Computer (im Sinne des Labels) auch mit Freier Software daherkommt. Damit ein Computer, zumindest was einen PC betrifft, mit Freier Software auch nutzbar ist, gibt es einen zwingenden Satz an Softwareprodukten, der installiert sein muss - darunter ein Webbrowser oder ein Texteditor (womit auch die Quellen der Freien Software betrachtet werden können). Im Falle, dass sich ein Händler für die Vorinstallation noch weiterer (proprietärer) Softwareprodukte entscheidet, müssen die Einstellungen so daherkommen, dass standardmässig (per default) Freie Software genutzt wird. Das trifft ebenfalls (oder gerade) auf Software in kritischen Bereichen wie Audio-/Videoschnitt zu.
Jede Person oder Organisation ist aufgerufen an der Vernehmlassung teilzunehmen. Händler werden gebeten sich zu registrieren. Die Vernehmlassung läuft bis Ende Oktober 2009. Andreas Rudin hat mich weiterhin darauf hingewiesen auf die Team-Mailingliste aufmerksam zu machen, auf der die Debatte ebenfalls öffentlich erfolgen kann.
Sollte man nicht erst mal die ganzen rechtlichen und organisatorischen Fragen klären, ehe man sich Gedanken um die Details des Labels macht? Wie sieht es zum Beispiel mit dem Datenschutz aus? Wie sollen die Bedingungen des Labels durchgesetzt werden? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Wie sieht die langfristige Finanzierung aus? Wie eine allfällige Vereinsauflösung?
Das ist alles wichtiger, als die Frage, ob z.B. ein Windows als Zweitbetriebsystem erlaubt ist. Und einige Punkte der Labelbedingungen sind stark von den juristischen Bedingungen abhängig. Insbesondere währen da die Registrierungspflicht und die Gebühren.
--
Nicht Kommerz oder Gesetze können OpenSource zerstören, sondern Paranoia und Fanatismus.
Anstatt mit freier Software sollten Computer generell besser ohne Software verkauft werden. -- Politiker im Internet sind wie Analphabeten auf einer Buchmesse. Egal, von welcher Partei.