| |
 |
| Bundesgericht hebelt Zürcher Polizeigesetz teils aus |
|
 |
Veröffentlicht durch hernani am Donnerstag 01. Oktober 2009, 03:42
Aus der Bundesgericht->Verfassungsgericht? Abteilung
|
|
 |
 |
 |
Das Schweizerische Bundesgericht soll per sofort das Zürcher Polizeigesetz teilweise ausser Kraft gesetzt haben, wie nachrichten.ch berichtet. Zum einen wird mit der zu langen Aufbewahrungsdauer (ein Jahr) der Videoüberwachungsdaten argumentiert. Zum anderen sollen Personen in Polizeigewahrsam die Möglichkeit erhalten den Haftrichter anzurufen, um Verfassungskonformität herzustellen. Beides und mehr hatte das stimmberechtigte Volk des Kantons Zürich am 28. Februar 2008 mit überwältigender Mehrheit (75%) eigentlich gutgeheissen.
|
|
 |
 |
< Google (Inc.) wird 11 | Druckausgabe | |
|