Dt. Bundesverfassunggericht: Wahlcomputer bei Bundestagswahl 2005 verfassungwidrig
Veröffentlicht durch XTaran am Dienstag 03. Maerz 2009, 22:23
Aus der so-schnell-nicht-wieder Abteilung
Das deutsche Bundesverfassunggericht in Karlsruhe hat entschieden: "Die Verwendung der elektronischen Wahlgeräte der N.V. Nederlandsche Apparatenfabriek (Nedap) vom Typ ESD1 Hardware-Versionen 01.02, 01.03 und 01.04 sowie vom Typ ESD2 Hardware-Version 01.01 bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag war mit Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar." Die Maschinen haben dem Bürger nicht die Möglichkeit gegeben, den Verlauf der Stimmen sowie die Stimmenauszählung zu verfolgen. (Heise-Artikel dazu)
Als Konsequenz daraus haben bereits die ersten Landeswahlleiter den geplanten Einsatz von Wahlcomputer für anstehende Wahlen zurückgezogen. D.h. man kann insbesondere bei den diesjáhrigen Europa- und Bundestagswahlen davon ausgehen, daß keiner der 1800 Nedap-Wahlcomputer zum Einsatz kommt. Und mangels Alternativen wohl auch keine anderen.
Der Springer-Verlag sieht das anscheinend weniger positiv, bleibt aber immerhin sachlich.
Grossartig, endlich mal ein Gericht, dass den Unsinn mit den Wahlcomputern erkennt. Mal schauen, wie sich das auf das e-Voting in der Schweiz auswirkt.