hernani berichtet weiter: "Das Angebot auf diese Art an einer Vernehmlassung teilzunehmen, findet sich mehr oder weniger versteckt, wie die NZZ Online andeutet, auf einer Seite des Bundesamts zu Entwicklungen zur Beruflichen Vorsorge und der 3. Säule. Speziell geht es im Fall der Vernehmlassung um eine Gesetzesrevision zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen.
Gross angepriesen hat das Bundesamt diese Neuheit nicht und auch soll nicht die Partizipation von mehr Privatpersonen an der Vernehmlassung Ziel sein, sondern eine Vereinfachung für die zur Stellungnahme gebetenen Anspruchsgruppen.
Üblicherweise erfolgt die Teilnahme an einer Vernehmlassung eher über den (für Privatpersonen) umständlicheren Weg der Briefpost.
Die Bundeskanzlei (Stabsstelle des Bundesrats), welche für die Koordination der Vernehmlassungsverfahren zuständig ist, soll selber keine Ausweitung der Vernehmlassungen auf diesen Weg vorsehen. Es sei Sache der Departemente sich um diesen Partizipationsweg zusätzlich zu bemühen.
Interessant ist ferner, dass das Formular auf die vorgeschlagene Finanzierung ein 'ja' und 'nein' zu übermitteln erlaubt, so dass die Gefahr besteht, dass es dem Departement mit der Online-Vernehmlassung primär um eine vereinfachte (computergestützte) Auswertung des Stimmungsbilds geht - eine also mehr quantitative anstatt qualitative (wie sonst üblich) Auswertung erfolgt. Dennoch bietet das Online-Formular an optional ein Textfeld zu befüttern, das hoffentlich
ebenfalls beachtet wird.
Betrieben wird das Formular von der deutschen Firma 2ask, wobei beim Abschicken an das Bundesamt keine Daten gespeichert werden sollen, ob dem so ist?"
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