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Überwachungsdruck ist Ruhestörung
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 01. September 2005, 11:23
Aus der Überwachungskameras-- Abteilung
Datenschutz Das Landgericht Bonn hat laut einer Kurznachricht in der taz von heute eine interessante Entscheidung gefällt: "Überwachungskameras müssen abgebaut werden, wenn sie die Ruhe der Anwohner stören." Überwachungskameras sind bzw. genauer der davon ausgehende Überwachungsdruck ist Ruhestörung. Dies beinhaltet inbesondere auch Kamera-Attrappe. "Eigentum dürfe nicht auf Kosten hochrangiger Rechte anderer geschützt werden."

Auch in Biel wurde kürzlich ein Projekt mit Überwachungskameras im öffentlichen Raum zurückgezogen. Dort wurden Verkehrsüberwachungskameras zu weiteren Zwecken mit einem Zoom ausgestattet. Diese Modifikation soll nun nach einem juristischen Gutachten wieder rückgängig gemacht werden, berichtet die BAZ.

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    Zustimmung (Score:1)
    Von bo am Friday 02. September 2005, 10:17 MEW (#1)
    (User #1988 Info)
    Ich hätte Mühe im Freien zu pinkeln, wenn mir dabei die halbe Welt zusieht :P Aus diesem Grunde find ich das ne gute Sache!
    Urteil im Volltext (Score:2)
    Von taipan am Monday 05. September 2005, 18:39 MEW (#2)
    (User #1706 Info)
    http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2004/8_S_139_04urteil20041116.html.

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