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Vorträge zu Creative Commons in der Schweiz
Veröffentlicht durch Raffzahn am Montag 11. April 2005, 12:58
Aus der gemeinplaetze Abteilung
Ankündigungen xilef schreibt: "Vom 21. bis zum 28. April finden in verschiedenen Städten der Schweiz Vorträge zum Thema 'Creative Commons in Switzerland' statt. Die Vorträge werden in Basel, Bern, Genf, Zürich und St. Gallen abgehalten, jeweils in Zusammenarbeit mit OpenLaw und gefolgt von einem Konzert. Mehr Details bei Digital Brainstorming."

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    Schweizer Anpassung wichtig? (Score:1)
    Von odi (gent0di [at] gmail [dot] com) am Monday 11. April 2005, 15:29 MEW (#1)
    (User #1936 Info) http://odi.mine.nu
    Ich brauche selbst die CC Attribution-NonCommercial-ShareAlike 1.0 Lizenz und frage mich gerade ob es überhaupt wichtig ist die Lizenz ins schweizer Recht zu portieren. Bzw. was bringt mir das für Vorteile? Habe ich Nachteile wenn ich "generic" Lizenz verwende?
    Re: Schweizer Anpassung wichtig? (Score:1)
    Von soundscape am Monday 11. April 2005, 17:01 MEW (#2)
    (User #1940 Info)
    naja, die generic-licence gilt nur für amerikanisches recht. die schweizer übersetzung ist an dein rechtssystem angepasst.
    Re: Schweizer Anpassung wichtig? (Score:1)
    Von Raffzahn am Monday 11. April 2005, 17:19 MEW (#3)
    (User #345 Info) http://www.vcfe.org/
    Na ja, _noch_ haben wir in Europa nicht alle US Gesetze, und vor allem denen zugrundeliegenden Rechtsauffassungen und Normen, uebernommen (auch wenn verschiedene Leute kraeftig daran arbeiten).

    Und Dinge wie die CC oder ander GNU-Lizenzen fussen nunmal zuerst auf dem US-Rechtsgebilde. Das betrifft bereits die Grundlagen, da Copyright != Urheberrecht ist. Das eine ein (demokratisiertes) Hoheitsrecht, das andere ein Persoenlichkeitsrecht. Genauso wie bei Patenten.

    Auch wenn die Auswirkungen in der Praxis erstmal sehr aehnlich sind (wer nutzt die Erlaubnis haben - und ggf. loehnen), so ist eine 'Lizenz' welche auf einer nicht vorhandenen rechtlichen Grundlage erteilt wird erstmal angreifbar. Auch wenn bei uns Vertragsfreuiheit und dahinterstehende Intention hoeherstehende Beachtung findet als im angelsachsischen Raum, kann der falsche Ansatz trotzdem zur nichtigkeit fuehren.

    Zu alleroberst gehoert dazu auch die Sprache. So gilt (zumindest in D, aber ich denke das ist in CH nicht anders) ein Vertrag welcher nicht in Deutsch gehalten ist erstmal als zweifelhaft. In bestimmten Situationen namentlich dem Arbeitsrecht ist er sogar schlichtweg ungueltig - Ausser man kann nachweisen dass dem Arbeitnehmer die bedeutung voellig klar ist, was regelmaessig nur der Fall ist, wenn eine deutsche Version die paraphierte ist ... womit sich der Hund in den Schwanz beisst :)

    *G*

    Lustig ist uebrigens die Umkehrung - wenn ein Vertrag in Deutsch gehalten ist, dann kann slebiges auch reichlich verklausuliert sein, die Grundannahme ist jedoch dass er verstanden wurde.

    Das Ganze ist ja auch eine vernuenftige Regelung - andernfalls kriegen wir unsere Vertraege in Zukunft in irgendeinem mongolischen Dialekt - was manche Arbeitgeber garantiert gene haetten.

    Zurueck zur CC: Es ist wohl einsichtig, dass sie

    a) in der Landessprache (Baierisch, Franzoesisch, Italienisch, etc.) vorliegen sollte und
    b) so aufgebaut sein sollte, dass sie mit den jeweiligen Gesetzen nicht kollidiert.

    Beides kann dazu fuehren, dass die Lizenz _insgesammt_ ungueltig ist. Jup, auch b!

    Dazu muessen wir uns nur einmal vorstellen dass es um eine CC-artige Lizens aus, sagen wir mal Saudi Arabien geht, in der ein Paragraph die Vereinbarung enthaelt, dass, wer den lizenzierten Text ohne Beachtung der Quellenangaben zitiert als Dieb behandelt wird und einen Hand abgehackt bekommt (*1). Gemaess der dortigen Lesart eine ganz normale Vereinbarung, als solche vom Koran gedeckt und eigentlich ueber jeder Diskusion stehend ... in D (und wohl auch der Schweiz) wuerde dieser Absatz dafuer sorgen dass die ganze Lizenz hinfaellig ist (*2).

    Selbst eine neutralere, angepasste Formulierung (z.B. 'als Dieb bestraft') wuerde nur auf den ersten Blick hierzulande duchgehen - Der Angriffspunkte waere, dass Strafverfolgung der staatlichen Hoheit unterliegt, und kein Vertrag damit drohen kann.

    Wie dem auch sein, wenn man wirklich will, dass CC, GPL & co auch wirklich im Sinn des Erstellers funktionieren kommt man um eine Anpassung an die jeweiligen Sprachen, Gesetze und Normen nicht herum (*3).

    Gruss
    H.

    *1 - Ich haette jetzt auch indische Masstaebe nehem koennen, und 10 Stockhiebe auf die Fussohlen schreiben koennen, aber das haette die Gefahr gehabt dass viele dem zustimmen wuerden ... man Stelle sich nur vor, MS wuerde irgend ein fitzelchen COde aus einem GPL TCP/IP-Stack verwenden, und Bill G. (oder einer seiner Manager) bekaeme die Stockschlaege :)

    *2 - Was uebrigens auch wieder ein dicker Unterschied zum US-Recht ist.

    *3 - Die einzige Alternative, unser Rechtssystem dem Amerikanischen anzugleichen, will mir einfach nicht schmecken.
    Re: Schweizer Anpassung wichtig? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 11. April 2005, 19:17 MEW (#4)
    Der Vorteil hier ist natürlich wie bei der GPL, dass falls die Lizenz ungültig sein sollte, das Urheberrecht greift. So schlimm ist es also keineswegs.

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