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GPL vor Gericht bestätigt
Veröffentlicht durch tbf am Donnerstag 15. April 2004, 21:31
Aus der und-es-würkt Abteilung
Open Source Wie auf Heise zu lesen ist, waren die iptables/netfilter erfolgreich, mit Ihren gerichtlichen Bemühungen gegen den Netzwerkausrüster Sitecom. Sitecom hatte - wie viele andere Router-Hersteller auch - modifizierte Linux-Versionen mit den eigenen Produkten vertrieben, ohne die Änderungen - wie von der GPL gefordert - zu veröffentlichen. Mit der erwirkten Verfügung wurde die Wirksamkeit der GPL erstmals gerichtlich bestätigt.

Ziel der Aktion war es, Druck auf in Deutschland verkaufende Hersteller auszuüben, damit diese wiederum Druck auf Lizenzen ignorierende Zulieferer ausüben. Schauen wir mal, ob der Schuss nicht nach hinten los geht und Linux wie ein heisser Stein fallen gelassen wird: Schliesslich kann man Router auch auf BSD-Basis bauen.

Fliegt Open Source mangels Intuitivität auf die Schnauze? | Druckausgabe | 25 Gigabyte auf CD aus Papier  >

 

 
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    ADSL unter Linux? (Score:2)
    Von mr.survearchive (author_to_@survearchive.ch) am Thursday 15. April 2004, 21:53 MEW (#1)
    (User #1149 Info) http://www.survearchive.ch
    Ich habe Heise gelesen und mich an meine Basteleien errinnert.
    Wenn ich das Modul für adsl modem Marke "sagem" unter SuSE starte, bekomme ich Zugang ins web. Aber unter CRUX habe ICH das noch nicht geschafft, schade!
    http://www.survearchive.ch/script/Info_adsl-modem.html
    ___
    Neue und bekannte Namen hier. (CH - BE)
    Re: ADSL unter Linux? (Score:3, Tiefsinnig)
    Von P2501 am Friday 16. April 2004, 10:49 MEW (#12)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Diese ADSL-USB Modems sind unter jedem Betriebssystem ein Glücksspiel. Sie enthalten extrem wenig Elektronik, weswegen der Treiber viel Arbeit übernehmen muss. Daher hängt es enorm von der Treiberqualität ab, ob das Gerät zur Mitarbeit zu überreden ist.


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: ADSL unter Linux? (Score:2)
    Von mr.survearchive (author_to_@survearchive.ch) am Saturday 17. April 2004, 17:33 MEW (#18)
    (User #1149 Info) http://www.survearchive.ch
    Trifft den Gedanken.
    Denn beim Laden des Modules (modprobe adiusbadsl) unter CRUX erscheint die Meldung "taint kernel" "missing License";
    aber unter SuSE passiert das nicht, schaltet ein und hopp (wie beschrieben auf meiner page --> comment #1).
    ___
    Neue und bekannte Namen hier. (CH - BE)
    Komplett oder partiell? (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Thursday 15. April 2004, 22:02 MEW (#2)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Insbesondere interessieren mich die Teile bezüg-
    lich des Haftungsausschlusses, der ja so nicht in
    Deutschland gelten "soll", oder ob die GNU GPL
    halt als voll rechtswirksam deklariert wurde,
    oder nur der "du mußt deinen Source öffnen"-Teil.


    -- 
    Ich bin BSDler, ich darf das!
    Re: Komplett oder partiell? (Score:2)
    Von bones am Thursday 15. April 2004, 22:28 MEW (#4)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Ich weiss da nie, wo Gesetz aufhört und Gefühl anfängt... wenn ich eine Software veröffentliche und jemand kommt trotz sachgemässer Anwendung zu Schaden fühle ich mich jedenfalls verantwortlich; unabhängig davon, was das Gesetz sagt. Umgekehrt würde ich nie verstehen, dass Leute, die sich wie die letzten Idioten anstellen und das Ross nicht nur am Schwanz aufzäumen sondern auch noch mit den Hufen gen' Himmel aufstellen (und sich dann vom besagten Tier einen Tritt einhandeln) vom Gesetz geschützt würden.

    Grüsse vom Knochen
    Re: Komplett oder partiell? (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Thursday 15. April 2004, 22:37 MEW (#5)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Das Problem geht ja weiter - unser CVS Repository
    ist 1.4 Gi_ga_bytes groß, und nur einen geringen
    Teil davon haben wir selbst verbrochen.

    Ich will nicht für irgendwelchen obskuren Bugs
    verantwortlich sein, die jemand anders da rein
    gepackt hat - andersrum fühle ich mich sehr wohl
    verpflichtet, z.B. die Historie von externem Code
    (kein cut'n'paste von UNIX® zB :) zu checken,
    und meinen Code selber auch mal durchzusehen.


    -- 
    Ich bin BSDler, ich darf das!
    Re: Komplett oder partiell? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 15. April 2004, 23:46 MEW (#8)
    andersrum fühle ich mich sehr wohl verpflichtet, z.B. die Historie von externem Code (kein cut'n'paste von UNIX® zB :) zu checken
    Da das jetzt wohl auf SCOX vs. Linux abzielt:
    1.) Kann ich mich an einige Äußerungen von Darl erinnern auch zu gegebener Zeit gegen BSD und u.U. sogar die damalige Einigung vorzugehen. Ich hoffe ihr habt auch keinen BSD Code eingebaut? (Die Äußerungen von Darl sind so absurd wie fast alles was SCOX angeht aber gerade daher weiß man nie.)
    2.) Gibt es interessanterweise keinerlei Gerichtsverfahren wegen cut'n'paste von UNIX® sondern nur wegen angeblicher vertragsverstößen Dritter. Bitte kein FUD.
    3.) Hast Du ne "UNIX® Lizenz" um zu überprüfen, das das nicht auch in SysV schon so stand?

    Da das was in dem Fall zur Diskussion steht, ist zu guten Teilen jenseits von dem ist was ein Normalverbraucher je braucht geschweige denn entwickeln kann da ihm schon die Hardware fehlt, interessiert mich doch mal wie Du damit umgehst? Einfach nicht akzeptieren?

    Re: Komplett oder partiell? (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Friday 16. April 2004, 00:46 MEW (#10)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Ich kann sehr wohl gucken, ob das, was man z.B.
    als Patch einschickt, irgendwo eine Datei enthält,
    die mit (c) AT&T anfängt und nicht aus BSD oder
    32V oder älteren Unices stammt.
    Gegen aktuelle SysV Unices kann ich mangels
    Vorhandenseins nicht prüfen, daher kann ich dafür
    auch - bis mir ein Gericht sagt, daß der Code
    rechteverletzend ist - nicht geradestehen; danach
    hingegen würde ich dafür haften, wenn ich ihn
    nicht sofort entfernte. (Ist wie mit den Content-
    providern und so.)

    BSD und UNIX® bis 32V sind frei, Caldera hat
    dazu die Lizenz (4-clause BSD-Lizenz, GPL-inkom-
    patibel btw) veröffentlicht, sodaß das kein
    Problem sein kann. Der GNU-Teil macht mir eher
    Sorgen, ist aber so gering, daß ich auch nicht
    daran glaube, daß das problematisch ist.

    Zu guter Letzt: ich bin halt leider kein
    Normalverbraucher, sondern muß mich mit so etwas
    herumschlagen (aber ich habe auch z.B. alle
    Microsoft EULAs gelesen, weil Unkenntnis nämlich
    eben nicht wirklich vor Strafe schützt).
    Daß man für Code, an denen Dritte Rechte haben,
    den man aber in seinen Code einbaut, und für
    Code, in den man absichtlich Schadensfunktionen
    einbaut, haftet, weiß ich von Herrn Jäger vom
    ifrOSS, der so nett war, mir ein wenig zu helfen.
    (Schaut doch mal auf'm Linuxtag beim ifrOSS
      vorbei, letztes Jahr hatten die 'nen Stand.)


    -- 
    Ich bin BSDler, ich darf das!
    BSD für Router eine gute Wahl... (Score:2)
    Von bones am Thursday 15. April 2004, 22:14 MEW (#3)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    In der Tat dürfte ein BSD für Router sogar eher noch die bessere Wahl sein. Nicht, dass man alles nicht mit beiden Systemen gleich gut hinkriegen könnte, aber mir erscheint FreeBSD schon "out of the box" wirklich bemerkenswert gut auf solche Jobs ausgerichtet zu sein.

    IMHO ist die einzige vernünftige Wahl, die es gibt, sich das OS, die Applikation und die Lizenz zu wählen, die für den gewünschten Zweck geeignet ist.

    Wer nichts an die Community geben will (oder bei seinem Geschäftsmodell nicht kann) wird mit GNU nicht glücklich werden - und GNU nicht mit ihm. Die GPL ist nicht die Art von Lizenz, mit der man immer unter allen Umständen 'reinkommt. Dazu hat sie nun wirklich zuviele Ecken und Kanten.

    Grüsse vom Knochen
    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Thursday 15. April 2004, 22:38 MEW (#6)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    OS-Flamewars mal beiseitegelassen - in meinen
    Augen sieht die LGPL "recht nett" aus, bis auf
    den K.O.-Nachteil, daß sie ca. 25K groß ist.

    Theo the Rat hat das schön formuliert: so wenig
    Klauseln wie möglich, so einfach wie möglich,
    damit sich das keiner durchlesen muß.


    -- 
    Ich bin BSDler, ich darf das!
    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:1)
    Von Ventilator (ventilator auf netz-warm punkt nett) am Friday 16. April 2004, 00:14 MEW (#9)
    (User #22 Info) gopher://ventilator.netswarm.net
    Sachma, den Theo hast Du absichtlich falsch geschrieben, gell? =:-)
    --
    Den Symlink-Autoren bei der Arbeit zuhören? MP3 hier
    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Friday 16. April 2004, 00:47 MEW (#11)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Lalala...

    -- 
    Ich bin BSDler, ich darf das!
    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 16. April 2004, 11:40 MEW (#14)
    Ja, hat er.

    Weil Theo ihn nicht als Entwickler für OpenBSD wollte.
    Das hat er bis heute nicht verkraftet.
    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 16. April 2004, 12:47 MEW (#15)
    hört hört. Erzähl!
    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:1, Tiefsinnig)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 15. April 2004, 23:28 MEW (#7)
    OS-Flamewars mal beiseitegelassen...

    License-Flamewars mal beiseite gelassen, das ist ein Thema, das immer wichtiger wird, je popuärer OS wird. Wir bewegen uns nicht im rechtfreien Raum, es gibt inzwischen OS-Lizenzen wie Sand am Meer jede hat Vorteile und Nachteile (für den Entwickler oder "Distributer" oder "Weiter-Entwickler").
    Und immer öfter hab ich den Eindruck, die meisten interessieren sich nur wenig dafür. Unter welcher Lizenz ich was veröffentliche ist a) eine sehr strategische Entscheidung b) u.U. eingeschränkt durch Code den ich weiterverwende und das natürlich nur unter einer bestimmten Lizenz. Und jetzt droht auch noch das Damokles-Schwert von Patenten. Es macht keinen Spaß aber ist durchaus ein Thema mit dem man sich beschäftigen sollte.

    Theo the Rat hat das schön formuliert: so wenig Klauseln wie möglich, so einfach wie möglich, damit sich das keiner durchlesen muß.
    "Wie möglich" muß aber heißen juristisch wasserdicht...
    Jetzt hat die GPL wohl das erste mal vor Gericht bestanden (Hi Darl ;-) und das in D obwohl sie englisch ist. Ein vielversprechendes Signal. Welche anderen Lizenzen wurden schon "getestet"?

    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:3, Informativ)
    Von P2501 am Friday 16. April 2004, 11:35 MEW (#13)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Die BSD-Lizenz. Wobei die natürlich sehr wenige Vorschriften macht.

    Bei PD gab es meines Wissens zwar schon Auseinandersetzung, aber in der umgekehrten Richtung (der PD-Autor hatte angeblich irgendwelche Rechte verletzt). Logisch, denn da der Autor sämtliche Rechte an seiner Software abgibt, kann er auch keine Rechte mehr geltend machen.

    Bei den übrigen Lizenzen gab es meines Wissens bislang noch keine Streitigkeiten, bei denen die Gültigkeit der Lizenz zu Debatte gestanden hätte.

    Ich dachte mir, vielleicht interessiert manche von euch eine Aufstellung der wichtigsten Typen von OpenSource-Lizenzen:

    • PublicDomain: Der Urheber gibt sämtliche Rechte an der Software auf. Die Distribution der Software oder modifizierter Versionen unter anderen Lizenzen sowie das Einbauen in eigenen Code unter einer anderen Lizenz sind uneingeschränkt möglich.
    • BSD: Prinzipiell wie PublicDomain, jedoch werden die Urheberrechte nicht vollständig aufgegeben. Es muss ein Copyrightvermerk erhalten bleiben, und in manchen Versionen wird auch ein Vermerk in der Dokumentatiuon verlangt (advertising clause).
    • Artistic: Diese Lizenzen verlangen, dass der Originalcode oder modifizierte Versionen davon nur unter der Originallizenz vertrieben werden dürfen. Gleiches gilt für eigene Software, in die Code übernommen wurde. Hingegen gibt es keine Einschränkungen für Software, die lediglich auf dem Code basieren oder ihn aufruft.
    • LGPL: Dieselben Einschränkungen wei bei Artistic gelten hier zusätzlich bei Software, die auf dem LGPL-Code basiert. Software, die den Code nur aufruft, muss ein einer Art und Weise verfügbar sein, die es dem Benutzer ermöglicht, eine beliebige, kompatible Version des Codes zusammen mit der Software zu verwenden.
    • GPL: Dieselben Einschränkungen wie bei Artistic und LGPL gelten hier auch für Software, die den Code lediglich aufruft. Von diesen Einschränkungen ausgenommen ist Software, die auch unabhängig vom GPL-Code funktioniert.

    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:2, Informativ)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Friday 16. April 2004, 17:08 MEW (#16)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Als Ergänzung sollte man noch anmerken, daß man
    nur in einem reinen Copyright-Land (USA, UK, alle
    Commonwealth-Länder) etwas als public domain ver-
    öffentlichen kann.
    In einem droit d'auteur (bitte nicht für Recht-
    schreibfehler hauen, ich kann kein Französisch)
    Land kommt zum an das Werk gebundenen Copyright-
    noch das an die Person gebundene Urheberrecht; so
    kann z.B. in Deutschland ein Autor nach 30 Jahren
    immer auch einen exklusiven, "perpetual" Vertrag
    wieder kündigen und seine Rechte wieder einfordern.

    Außerdem haftet man in D immer mindestens für
    die schon angesprochenen beiden Sachen (einge-
    fügte Werke, an denen Dritte Rechte haben, und
    eingefügte Malware), kann also seine Rechte und
    Pflichten nicht total aufgeben.

    Das alles findet man beim ifrOSS verlinkt, sowie
    durch Lesen von Lizenzen, Symlink, Groklaw und
    Gesetzen (die FFII hat auch ein paar Infos); sollte
    ich beim Reproduzieren aus dem Gedächtnis einen
    Fehler gemacht haben, bitte ich um Korrektur.


    -- 
    Ich bin BSDler, ich darf das!
    Re: BSD für Router eine gute Wahl... (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Friday 16. April 2004, 17:10 MEW (#17)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Achso, eins habe ich noch vergessen: Stichwort
    "Bremer Lizenz", kam vor 2 Wochen oder so auf
    Heise Newsticker.
    Dort hat man argumentiert, daß man den Haftungs-
    ausschluß einschränken muß (also dem Autor bzw.
    Rechteinhaber mehr Pflichten einräumt, als in
    angloamerikanischen Disclaimern üblich), damit
    er überhaupt wirksam ist, denn wenn man sich von
    allem freisprechen will, gilt gesetzliche Haftung,
    die wesentlich umfangreicher ist.

    Und Till Jäger vom ifrOSS hat noch die BSD-Lizenzen
    (MIT, X11, usw.) mit einer Schenkung verglichen;
    vielleicht hilft das noch jemandem.


    -- 
    Ich bin BSDler, ich darf das!

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