|
Diese Diskussion wurde archiviert.
Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Ich habe Heise gelesen und mich an meine Basteleien errinnert.
Wenn ich das Modul für adsl modem Marke "sagem" unter SuSE starte, bekomme ich Zugang ins web. Aber unter CRUX habe ICH das noch nicht geschafft, schade!
http://www.survearchive.ch/script/Info_adsl-modem.html ___
Neue und bekannte Namen hier.
(CH - BE)
|
|
 |
 |
|
|
| |
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Trifft den Gedanken.
Denn beim Laden des Modules (modprobe adiusbadsl) unter CRUX erscheint die Meldung "taint kernel" "missing License";
aber unter SuSE passiert das nicht, schaltet ein und hopp (wie beschrieben auf meiner page --> comment #1). ___
Neue und bekannte Namen hier.
(CH - BE)
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Insbesondere interessieren mich die Teile bezüg-
lich des Haftungsausschlusses, der ja so nicht in
Deutschland gelten "soll", oder ob die GNU GPL
halt als voll rechtswirksam deklariert wurde,
oder nur der "du mußt deinen Source öffnen"-Teil.
-- Ich bin BSDler, ich darf das!
|
|
 |
 |
|
|
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Ich weiss da nie, wo Gesetz aufhört und Gefühl anfängt... wenn ich eine Software veröffentliche und jemand kommt trotz sachgemässer Anwendung zu Schaden fühle ich mich jedenfalls verantwortlich; unabhängig davon, was das Gesetz sagt. Umgekehrt würde ich nie verstehen, dass Leute, die sich wie die letzten Idioten anstellen und das Ross nicht nur am Schwanz aufzäumen sondern auch noch mit den Hufen gen' Himmel aufstellen (und sich dann vom besagten Tier einen Tritt einhandeln) vom Gesetz geschützt würden.
Grüsse vom Knochen
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Das Problem geht ja weiter - unser CVS Repository
ist 1.4 Gi_ga_bytes groß, und nur einen geringen
Teil davon haben wir selbst verbrochen.
Ich will nicht für irgendwelchen obskuren Bugs
verantwortlich sein, die jemand anders da rein
gepackt hat - andersrum fühle ich mich sehr wohl
verpflichtet, z.B. die Historie von externem Code
(kein cut'n'paste von UNIX® zB :) zu checken,
und meinen Code selber auch mal durchzusehen.
-- Ich bin BSDler, ich darf das!
|
|
 |
 |
|
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Ich kann sehr wohl gucken, ob das, was man z.B.
als Patch einschickt, irgendwo eine Datei enthält,
die mit (c) AT&T anfängt und nicht aus BSD oder
32V oder älteren Unices stammt.
Gegen aktuelle SysV Unices kann ich mangels
Vorhandenseins nicht prüfen, daher kann ich dafür
auch - bis mir ein Gericht sagt, daß der Code
rechteverletzend ist - nicht geradestehen; danach
hingegen würde ich dafür haften, wenn ich ihn
nicht sofort entfernte. (Ist wie mit den Content-
providern und so.)
BSD und UNIX® bis 32V sind frei, Caldera hat
dazu die Lizenz (4-clause BSD-Lizenz, GPL-inkom-
patibel btw) veröffentlicht, sodaß das kein
Problem sein kann. Der GNU-Teil macht mir eher
Sorgen, ist aber so gering, daß ich auch nicht
daran glaube, daß das problematisch ist.
Zu guter Letzt: ich bin halt leider kein
Normalverbraucher, sondern muß mich mit so etwas
herumschlagen (aber ich habe auch z.B. alle
Microsoft EULAs gelesen, weil Unkenntnis nämlich
eben nicht wirklich vor Strafe schützt).
Daß man für Code, an denen Dritte Rechte haben,
den man aber in seinen Code einbaut, und für
Code, in den man absichtlich Schadensfunktionen
einbaut, haftet, weiß ich von Herrn Jäger vom
ifrOSS, der so nett war, mir ein wenig zu helfen.
(Schaut doch mal auf'm Linuxtag beim ifrOSS
vorbei, letztes Jahr hatten die 'nen Stand.)
-- Ich bin BSDler, ich darf das!
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
In der Tat dürfte ein BSD für Router sogar eher noch die bessere Wahl sein. Nicht, dass man alles nicht mit beiden Systemen gleich gut hinkriegen könnte, aber mir erscheint FreeBSD schon "out of the box" wirklich bemerkenswert gut auf solche Jobs ausgerichtet zu sein.
IMHO ist die einzige vernünftige Wahl, die es gibt, sich das OS, die Applikation und die Lizenz zu wählen, die für den gewünschten Zweck geeignet ist.
Wer nichts an die Community geben will (oder bei seinem Geschäftsmodell nicht kann) wird mit GNU nicht glücklich werden - und GNU nicht mit ihm. Die GPL ist nicht die Art von Lizenz, mit der man immer unter allen Umständen 'reinkommt. Dazu hat sie nun wirklich zuviele Ecken und Kanten.
Grüsse vom Knochen
|
|
 |
 |
|
|
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
OS-Flamewars mal beiseitegelassen - in meinen
Augen sieht die LGPL "recht nett" aus, bis auf
den K.O.-Nachteil, daß sie ca. 25K groß ist.
Theo the Rat hat das schön formuliert: so wenig
Klauseln wie möglich, so einfach wie möglich,
damit sich das keiner durchlesen muß.
-- Ich bin BSDler, ich darf das!
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Sachma, den Theo hast Du absichtlich falsch geschrieben, gell? =:-) --
Den Symlink-Autoren bei der Arbeit zuhören? MP3 hier
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Lalala...
-- Ich bin BSDler, ich darf das!
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
Von Anonymer Feigling am Friday 16. April 2004, 11:40 MEW (#14)
|
|
 |
 |
 |
Ja, hat er.
Weil Theo ihn nicht als Entwickler für OpenBSD wollte.
Das hat er bis heute nicht verkraftet.
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
Von Anonymer Feigling am Friday 16. April 2004, 12:47 MEW (#15)
|
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
|
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
|
Die BSD-Lizenz. Wobei die natürlich sehr wenige Vorschriften macht.
Bei PD gab es meines Wissens zwar schon Auseinandersetzung, aber in der umgekehrten Richtung (der PD-Autor hatte angeblich irgendwelche Rechte verletzt). Logisch, denn da der Autor sämtliche Rechte an seiner Software abgibt, kann er auch keine Rechte mehr geltend machen.
Bei den übrigen Lizenzen gab es meines Wissens bislang noch keine Streitigkeiten, bei denen die Gültigkeit der Lizenz zu Debatte gestanden hätte.
Ich dachte mir, vielleicht interessiert manche von euch eine Aufstellung der wichtigsten Typen von OpenSource-Lizenzen:
- PublicDomain: Der Urheber gibt sämtliche Rechte an der Software auf. Die Distribution der Software oder modifizierter Versionen unter anderen Lizenzen sowie das Einbauen in eigenen Code unter einer anderen Lizenz sind uneingeschränkt möglich.
- BSD: Prinzipiell wie PublicDomain, jedoch werden die Urheberrechte nicht vollständig aufgegeben. Es muss ein Copyrightvermerk erhalten bleiben, und in manchen Versionen wird auch ein Vermerk in der Dokumentatiuon verlangt (advertising clause).
- Artistic: Diese Lizenzen verlangen, dass der Originalcode oder modifizierte Versionen davon nur unter der Originallizenz vertrieben werden dürfen. Gleiches gilt für eigene Software, in die Code übernommen wurde. Hingegen gibt es keine Einschränkungen für Software, die lediglich auf dem Code basieren oder ihn aufruft.
- LGPL: Dieselben Einschränkungen wei bei Artistic gelten hier zusätzlich bei Software, die auf dem LGPL-Code basiert. Software, die den Code nur aufruft, muss ein einer Art und Weise verfügbar sein, die es dem Benutzer ermöglicht, eine beliebige, kompatible Version des Codes zusammen mit der Software zu verwenden.
- GPL: Dieselben Einschränkungen wie bei Artistic und LGPL gelten hier auch für Software, die den Code lediglich aufruft. Von diesen Einschränkungen ausgenommen ist Software, die auch unabhängig vom GPL-Code funktioniert.
--
Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Als Ergänzung sollte man noch anmerken, daß man
nur in einem reinen Copyright-Land (USA, UK, alle
Commonwealth-Länder) etwas als public domain ver-
öffentlichen kann.
In einem droit d'auteur (bitte nicht für Recht-
schreibfehler hauen, ich kann kein Französisch)
Land kommt zum an das Werk gebundenen Copyright-
noch das an die Person gebundene Urheberrecht; so
kann z.B. in Deutschland ein Autor nach 30 Jahren
immer auch einen exklusiven, "perpetual" Vertrag
wieder kündigen und seine Rechte wieder einfordern.
Außerdem haftet man in D immer mindestens für
die schon angesprochenen beiden Sachen (einge-
fügte Werke, an denen Dritte Rechte haben, und
eingefügte Malware), kann also seine Rechte und
Pflichten nicht total aufgeben.
Das alles findet man beim ifrOSS verlinkt, sowie
durch Lesen von Lizenzen, Symlink, Groklaw und
Gesetzen (die FFII hat auch ein paar Infos); sollte
ich beim Reproduzieren aus dem Gedächtnis einen
Fehler gemacht haben, bitte ich um Korrektur.
-- Ich bin BSDler, ich darf das!
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Achso, eins habe ich noch vergessen: Stichwort
"Bremer Lizenz", kam vor 2 Wochen oder so auf
Heise Newsticker.
Dort hat man argumentiert, daß man den Haftungs-
ausschluß einschränken muß (also dem Autor bzw.
Rechteinhaber mehr Pflichten einräumt, als in
angloamerikanischen Disclaimern üblich), damit
er überhaupt wirksam ist, denn wenn man sich von
allem freisprechen will, gilt gesetzliche Haftung,
die wesentlich umfangreicher ist.
Und Till Jäger vom ifrOSS hat noch die BSD-Lizenzen
(MIT, X11, usw.) mit einer Schenkung verglichen;
vielleicht hilft das noch jemandem.
-- Ich bin BSDler, ich darf das!
|
|
 |
 |
|
|