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Darum sind Spam-Filter auch eigentlich verboten und ohne Zustimmung der Benutzers dürfen sie in Deutschland nicht aktiviert werden. Eigentlich. Erlaubt sind nur RBLs, weil zu deren Einsatz nicht der Inhalt der E-Mails analysiert werden muss.
Und sei nicht so böse zum Schweizer Datenschutzbeauftragten. Er muss sich noch immer um die unsicheren Provider kümmern, mit denen ihn der Kassensturz belästigt hat. Das ist viel wichtiger als Spam, weil man sich da profilieren kann.
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Bei Spamfiltern wird doch nur geprüft ob "V1@gr4" in der Mail vorkommt. Dann werden Punkte vergeben.
Es wird nicht protokolliert, dass ich immer von supermedz@hotmail.com die Viagrawerbung bekomme.
In der Analogen Welt wäre es das gleiche wenn ich "Bitte keine Werbung einwerfen" auf dem Briefkasten habe und der Postbote die Werbung für mich rausfiltert.
Mails sind standardmäßig nicht verschlüsselt sondern immer Klartext. Eine eMail entspricht einer Postkarte. Der Postbote kann die auch lesen, wenn er sie bei mir einwirft. --
eat my .sig!
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Eine eMail entspricht einer Postkarte. Der Postbote kann die auch lesen, wenn er sie bei mir einwirft.
Was eindeutig verboten waere. Und er aus Interesse seinen Job zu behalten auch nicht tut.
Da wäre ich nicht so sicher. Als ich vor etwa 12 Jahren bei der Post im Verteilzentrum gearbeitet habe, hat man mir gesagt, dass ich Postkarten lesen, aber niemandem etwas über den Inhalt sagen dürfe.
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Wer er aber nicht tut. Das Schild ist nur ein Hinweis "einwerfen = nutzlose Geldverschwendung", das sich an Leute richtet, die ausschliesslich Werbung ueberall einwerfen. Der Postbote wirft alles ein was an dich addressiert ist ein, ohne zu wissen ob es Werbung ist.
Stimmt so nicht. Persönlich adressierte muß er einwerfen, Postwurfsendungen ohne Empfänger und das Werbeblatt vom Supermarkt oder der Pizza dürfen nicht eingeworfen werden. Wenn doch, darf man damit zum Anwalt und der kann eine Abmahung oder ähnliches schreiben. Das ist klar geregelt - hab mal in frühen Jugendjahren (lange her) solche Wochenangebote ausgetragen - mit dem klaren Auftrag, in solche Briefkästen nichts einzuwerfen, auf keinen Fall.
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ok> boot net - install
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Wahrscheinlich liegt es daran das man sich damit zimelich viel arbeit einhandelt und zu wenig anerkennung (politisch gesehen). Ausserdem sind gesetzte und deren auslegung nicht mit richtig und gerecht zu verwechseln.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 08. April 2004, 10:25 MEW (#10)
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Anerkennung holt man sich durch ausgewiesene Leistung. Der Schweizer Datenschutzbeauftragte glänzt jedoch nicht durch Leistung, sondern dadurch, dass er sich immer gerade dort präsentiert, wo die Medienaufmerksamkeit ist, danach aber rein gar nichts tut. Das betrifft Themen wie Spam genauso wie die Datenerhebungsmethoden durch "Kreditwürdigkeitsinstitute" (z.B. Deltavista), die alle möglichen Verdachtsinformationen über die ganze Bevölkerung erheben und gegen Geld jedem zur Verfügung stellen, Adressbroker, Telefonüberwachung etc.
Der Datenschutzbeauftragte weigert sich sogar, seine Empfehlungen der Eidg. Datenschutzkommission vorzulegen, wenn gegen sie Einspruch erhoben wurde, und wenn er dies zuvor angekündigt hat, ich habe mehrere Fälle seit Jahren pendent, ohne dass der EDSB endlich etwas unternimmt. Alibiposten wie der Eidg. Datenschutzbeauftragte sind höchst bedenklich, da sie der Bevölkerung die falsche Illusion geben, dass sie einen Ansprechpartner hätte, obschon er eigentlich gar nichts tut (ausser dass diejenigen, die sich um ihre Daten Sorgen machen im Aktennachweisregister des Bundes fichiert werden, so dass man die Querulanten vorerfasst hat). Das liegt nicht nur am zahnlosen Datenschutzgesetz, sondern im Moment primär an der Person von Hanspeter Thür, der selbst die wenigen ihm zustehenden Rechte nicht wahrnimmt, sondern die Probleme einfach schleifen lässt.
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Deutschland hat in dieser Beziehung eines der schärfsten Gesetze überhaupt. So muss beispielsweise bei der Installation eines guten, alten Analogtelefons immer ein Trenner eingebaut werden. Dieser bewirkt, dass bei einem Telefongespräch alle anderen Telefonsteckdosen desselben Anschlusses auf Taubstumm schalten. Dieser Trenner muss sogar dann eingebaut werden, wenn der Besitzer des Anschlusses ihn ausdrücklich nicht wünscht.
Ob das Fernmeldegeheimniss hier aber wirklich greift, wage ich zu bezweifeln. Dieses besagt AFAIK nur, dass die Daten nicht an unbeteiligte weitergegeben werden dürfen. Google ist aber nicht unbeteiligt. Solange die Daten die Firma nicht verlassen, besteht hier kein Problem. Problematisch ist die Zweckentfremdung. Das fällt aber unter Datenschutzrecht, und dort hat der vom konkreten Eingriff Betroffene die Möglichkeit, das ganze zu erlauben. Bei SPAM- und Virenfiltern ebenso wie bei Werbung aufgrund von automatisch ausgewerteten Mails ist dies immer und ausschliesslich der Besitzer des Accounts.
Langer Rede kurzer Sinn: Stimmt der Accountbesitzer der Sache zu, so ist es auch erlaubt.
Nicht vergessen: IANAL
--
Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 08. April 2004, 09:49 MEW (#6)
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Bei Heise gibt es einen Online-Artikel,
der die Gesetzeslage in Deutschland sehr genau beschreibt.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 08. April 2004, 10:14 MEW (#8)
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Vertragsfreiheit (oder etwas ähnliches) ist doch wohl auch im deutschen GG festgeschrieben? Ich sehe kein Problem damit, wenn jemand seine E-Mails anderen anvertraut, die diese dann automatisiert durchsuchen, solange er oder sie darüber Bescheid weiss, dass dies passiert. Niemand ist schliesslich gezwungen, bei Google einen Mailaccount zu eröffnen, wer seine Mails nicht von Google durchsucht haben will, nimmt sich einen anderen Mailprovider und das Problem ist gelöst.
Ich habe so meine Zweifel daran, dass Verfassungen von demokratischen Staaten dazu gedacht sind, die Wahlfreiheit der Bevölkerung einzuschränken.
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Es gibt gewisse Sachen, auf die darfst Du nicht verzichten (z.B. das Recht auf X Wochen Urlaub im Jahr, das Recht auf Schwangerschaftsurlaub, ...). Beim Artikel 10 ist es aber so, dass Du zwar verzichten kannst (laut Heise), die Leute, die Dir Mails senden, aber immer noch davon betroffen sind, dass ihre Mails einfach so gelesen werden.
Du kannst nicht erwarten, dass alle Leute wissen, dass ihre Mails bei Google noch von anderen Leuten (hmm, Maschinen) gelesen und analysiert werden.
-- CRUX: LfS für faule Profis.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 08. April 2004, 11:12 MEW (#11)
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...ist es fuer die Frage, ob die Daten von einer fremden Maschine gelesen werden, unerheblich, ob diese durch einen Spam-Filter wandern, oder nur per POP3 abgeholt werden.
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Nach selber Logik sind auch Mailserver die z.B. 8bit -> qp oder umgekehrt umwandeln illegal. Schliessel lesen die die Mail nicht nur, sondern aendern auch deren Inhalt.
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Von Spamfiltern wird im Heise Artikel garnicht gesprochen es geht bei dieser Äußerung des Datenschützers um die AdSense Werbung (Kontextabhänig) von Google.
und da stellt sich mir die Frage ob das Programm wirklich die Mail liest oder die fertig generierte Seite des Webmail Angebotes.
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http://gmail.google.com/gmail/help/about.html#ads
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Hier ist etwas "die programmierten Adressen verschicken":
http://www.netzeitung.de/internet/281321.html
und eine mail-Lavine auslösen mit fingierten Absendern... ___
Neue und bekannte Namen hier.
(CH - BE)
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