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Kanadischer Bundesrichter: P2P kein Verstoss gegen Urheberrechte
Veröffentlicht durch xilef am Freitag 02. April 2004, 11:43
Aus der anbieten-ungleich-verteilen Abteilung
Gesetze dino schreibt: "Ein Einzelrichter des Kanadischen Bundesgerichts hat am 31.3.2004 ein Urteil (PDF) veröffentlicht, gegen das Begehren der Plattenhersteller, von ISPs die Identität von Filesharern zu bekommen, um diese dann verklagen zu können." Unten führt dino eine Reihe von interessanten Punkten aus dem Urteil auf.

Weiter schreibt dino: "Neben einer ganzen Reihe von Formfehlern:
  • Auftritt des Chefs der Suchaktion (= wird nur als 'Gerüchte wiedergeben' gewertet [IMHO: interessant]), statt dem Mitarbeiter der den Sharer aufgezeichnet hat.
  • Zugegeben haben, dass sie selber 'falsche' Musikfiles verteilt haben, aber keinen Nachweis, dass der Sharer nicht nur solche auf seiner Site hat, weil nicht selber gedownloaded und getestet [IMHO: Dber aber, sowas von schlampig.].
  • Kein Nachweis, dass die KaZaA und iMesh Pseudonyme mit den bekannten ISP Kunden, deren Identität offengelegt werden soll, identisch sind [IMHO: Der wird schwierig, aber gut wenn jemandes WLAN missbraucht wird.].
  • Die ISPs sind nicht selber an der Tat beteiligt, zusammen damit dass keine Beweise gegeben wurden, dass die ISPs die einzigen möglichen Quellen sind, um die Identität zu bekommen (z.B. kein Beweis, dass man diese Identität nicht besser bei KaZaA selber bekommen kann) [IMHO: auch schlampiges Vorgehen].
  • Kein Angebot den ISPs (als Unschuldige, die man zur Rechtshilfe fordert) ihre Kosten der Recherche zu decken [IMHO: Man vergleiche das mit den Schnüffelstaat-Kosten, um Email Verbindungsdaten zu erfassen.].
  • Zu langsam vorgegangen. Aufzeichnung der Aktivitäten in Oktober bis Dezember, Forderung an die ISPs erst im Februar, was die noch als verbleibend anzunehmenden ISP Aufzeichnungen 'unzuverlässig' macht und so die Identität Unbeteiligter treffen kann.
  • Keine Beschränkungen, was mit der herausgegebenen Identität gemacht werden darf, d.h. dass sie nur so herausgegeben werden darf, dass sie nur für die Klage benutzbar sein kann.
die wohl das nächste mal nicht wiederholt werden, wird aber auch festgehalten, dass keine Hinweise auf eine Urheberrechtsverletzung(!) vorliegen. Unter anderem weil:
  • Downloads legal sind, weil Kopien für privat zu machen, legal ist.
  • Die Anbieter lediglich 'persönliche Kopien in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis gelegt haben', was nicht unter 'verteilen oder autorisieren von Reproduzieren' fällt (Absatz 26 des Urteils) [IHMO: Äh? Offen hinstellen, wo man weiss, dass jeder es holen kann, ist keine 'du darfst' Erklärung??? Da wird ein Glaubensgrundsatz vieler Leute hier abgelehnt.].
  • Die Möglichkeit oder Einrichtung zur Verfügung stellen keine Autorisierung darstellt. Der Richter sieht keinen Unterschied von öffentlichem Directory und einem (legalen) Photokopierer in einer Bibliothek voller urheberrechtlich geschützter Werke.
  • Um als Verteilung zu gelten, müssten Kopien explizit versandt werden oder die Downloadbarkeit beworben werden [IMHO: Directory Listings absichtlich zusammengesetzter Files gelten nicht als Werbung???].
  • 'Nur Bereitstellen' verstösst gegen das 1996 WPPT Abkommen (Basis fuer die USA ihr DMCA und vergleichbare Gesetze), aber das sei in Kanada nicht ratifiziert.
Womit die Strategie User statt P2P-Softwarehersteller oder Suchmaschinen anzugreifen wohl auch scheitern wird. Zumindest in Ländern mit einem Urheberrecht im alten Stil."

UIs einfach machen ist schwer | Druckausgabe | Jahresbericht 2003 von NAIIN  >

 

 
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    Bei uns leider nicht (Score:1)
    Von Joker am Friday 02. April 2004, 11:59 MEW (#1)
    (User #1005 Info) http://www.netswarm.net/
    Die Schweiz scheint sich ja eher langsam den USA anzupassen als Kanada.
    Re: Bei uns leider nicht (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 02. April 2004, 13:49 MEW (#3)
    Korrekt. Gorilla Vosseler von der IPFI (Geschäftsführer und deren Antwalt für genau solche Rechtsverdrehungen in einer Person...) hat kräftig mitgeholfen, Unsinn zu verbreiten und Angst unter den Sharern und auch Suckern zu kreieren.

    Ganz klar: Vosseler will alle haftbar machen. Versuchte er es vor 3 Jahren bei mir selbst wegen ein paar wenigen Links auf MP3 Suchmaschinen, sind nun selbst die Downloader in seinem Fadenkreuz. Klar, je mehr verschiedene Rechtsfälle, desto mehr Aufträge in seiner Person als Rechtsanwalt. Gratuliere, IPFI, gratuliere Herr Vosseler!
    Re: Bei uns leider nicht (Score:2)
    Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Friday 02. April 2004, 14:29 MEW (#5)
    (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/
    Im Tagi war diese Woche ein Artikel, dass auch in der Schweiz die Filesharer angeklagt werden sollen, schliesslich seien auch Downloader so eine Art "Hehler" (wörtlich von Vosseler!).

    Wenn die potentiellen Kunden der Musikindustrie Hehler sind, dann wäre die Musikindustrie folglich ein Drogenkartell?

    Ich hör' jetzt besser auf...

    Re: Bei uns leider nicht (Score:1)
    Von boomi (symlinkleser@number.ch) am Friday 02. April 2004, 16:14 MEW (#8)
    (User #1126 Info) http://www.number.ch
    > Ich hör' jetzt besser auf...
    Ich mach dafuer ein bisschen weiter... :)

    Hehler verkaufen gestohlene Ware. (hat eigentlich nichts direkt mit Drogen zu tun)

    Die Bezeichnung "Hehler" fuer -hm- "Konsumenten", ist wirklich total daneben:
    - Die Musik wurde nicht geklaut sondern kopiert. Man koennte das vielleicht als "Informationsdiebstahl" bezeichnen, dann waere die kopierte Musik "Diebesgut". Durch das Urheberrecht kann der Urheber aber nur die Verbreitung seines Werks bestimmen, nicht direkt wer es hoeren oder sehen darf. Sharing ist da halt ein Grenzfall.
    - Ein Hehler _verkauft_, er verschenkt nichts. Der durchschnittliche Filesharer macht keinen Gewinn, und er betreibt auch keinen Handel mit der Musik. (Dass manche Systeme einen Upload verlangen, ist nicht relevant aus meiner Sicht)

    Wer ein geschuetztes Werk ohne Lizenz aber mit Gewinn verkauft, _der_ macht sich strafbar.

    Hm, so mein Gedankengang. Ich weiss nicht, wie das Urheberrecht genau aussieht.
    Re: Bei uns leider nicht (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 02. April 2004, 16:44 MEW (#9)
    Den Lieben Peter Vosseler lade ich gerne mal in eine Mikro-Oekonomie Lektion ein... So Themen wie sinkendes Einkommen oder Wertschätzung
    Entspricht dem Menschenverstand (Score:2, Tiefsinnig)
    Von Bros am Friday 02. April 2004, 12:55 MEW (#2)
    (User #812 Info) http://www.mario-konrad.ch
    Die Anbieter lediglich 'persönliche Kopien in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis gelegt haben', was nicht unter 'verteilen oder autorisieren von Reproduzieren' fällt (Absatz 26 des Urteils)

    Meiner Meinung nach ist dies nur der gesunde Menschenverstand wie er bei andern Gützern zum Zuge kommt: wenn ich mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abstelle heisst dies nicht automatisch, dass es von jedermann benutzt werden darf. Bei digitalen "Gütern" kann man sich sicher darüber streiten, da die "Benutzung" keine Konsequenzen für das Originalfile zur Folge hat, anders als beim Auto.

    Man könnte es auch so sehen: wenn ich z.B. Dateien auf meine Homepage stelle, könnte ja auch der Grund darin liegen, dass ich diese Dateien auch von andern Orten (mit Netzzugang versteht sich) benutzen möchte und nicht weil ich diese Files dem Rest der Welt zugänglich machen möchte (ist vielleicht nur ein mehr oder weniger angenehmer Nebeneffekt).


    Re: Entspricht dem Menschenverstand (Score:1)
    Von vade am Friday 02. April 2004, 13:51 MEW (#4)
    (User #1577 Info)
    guter vergleich, natuerlich wuerde man sein auto nicht unabgeschlossen auf einen parkplatz stellen, d.h. daten muessten geschuetzt werden. (wobei latuernich auch ein offenes auto nicht automatisch jedem gehoert %-))
    Re: Entspricht dem Menschenverstand (Score:2)
    Von tr0nix am Friday 02. April 2004, 15:08 MEW (#6)
    (User #741 Info)
    Wobei ein Auto, sobald es ungenehmigt "geliehen" wird, auch nicht im Sinne des Besitzers ist. Hier muss man sich wohl als Besitzer die Musikindustrie vorstellen und als "legaler" Leiher die Kunden, die die Musik gekauft haben. Illegale Leiher sind anschliessend die, die die Musik von den Leihern nehmen.

    Oder so...


    ----------------
    Wer gegen ein Minimum
    Aluminium immun ist, besitzt
    Aluminiumminimumimmunität
    Re: Entspricht dem Menschenverstand (Score:1)
    Von vade am Friday 02. April 2004, 16:09 MEW (#7)
    (User #1577 Info)
    ein problem ist eben auch, dass man software ohne weiteres kopieren kann, was beim auto ja wohl nicht geht. auch hat man mit dem autokauf mehr rechte erworben, als bei nem cd kauf. insofern kann man autos nicht so recht mit cds bzw. musik vergleichen.

    imho schadet die musikindustrie einfach hauptsaechlich ihrem image. auch da sie durch das privatkopie-verunmoeglichen ja eigentlich selber gesetze verletzen.
    Re: Entspricht dem Menschenverstand (Score:1)
    Von Bros am Friday 02. April 2004, 22:07 MEW (#12)
    (User #812 Info) http://www.mario-konrad.ch

    Dass das Auto "geliehen" werden kann/darf muss dann aber auf irgendeine Art gekennzeichnet oder angekündigt sein.

    Vielleicht ist ein anderer Vergleich treffender: wer "Bowling for Columbine" gesehen hat, der hat gesehen, dass Michael Moore in einer Kanadischen Stadt einfach so fremde Haustüren geöffnet und sich sogar mit den Bewohnern/Besitzern unterhalten hat. Nur dass die Türen nicht verschlossen sind, heisst noch lange nicht, dass das Haus/Wohnung öffenlich benützt werden darf. Dies ist kein fiktives Beispiel wie mit dem Auto, sondern (offenbar) Realität. Die Kanadier sind sich vielleicht dessen besser bewusst als andere Kulturen/Länder, daher dieses Gerichtsurteil... und man spricht ja auch nicht von "Cooperate Canada" ganz im Gegensatz zu den USA. Grosse Firmen haben einfach nicht den gleichen Einfluss auf Politik (was ja auch gut ist).


    Einfach hinstellen != du darfst (Score:1, Tiefsinnig)
    Von Anonymer Feigling am Friday 02. April 2004, 21:02 MEW (#10)
    Es mag zwar trollig erscheinen, aber war nicht küzlich die Rede vom Kassensturz, dass da X-Tausende von Windowns Ihre shares mit persönlichen Daten bereitstellen? Von Aerzten? - Wo ist da der Unterschied wenn ich meine mp3s per Winshare (oder halt anderes Tool wie sfs, ftp, mldonkey) bereitstelle? - Wenn ich beim Arzt die Daten sauge heisst es ich hätte mich in ein fremdes EDV System gehackt und bei meinem FTP heisst es ich würde Urherberrechtssoftware "verteilen" - Für mein Empfinden ist das Paradox da ziemlich nahe... und was passiert, wenn mein FTP gehackt wurde und dort plötzlich mp3s liegen? Hint: username: test passowrd: test....

    Sicherlich mag man hier in diesem Fall noch Weiss von Schwarz unterscheiden - aber Gesetze werden geschaffen um eine "Formel" zu haben, was Weiss und Schwarz ist... und diese muss dann ziemlich genau definieren wie geshared nun strafbar sein soll...

    Am Rande erähnt, wenn ich für eine CD 20.- hinhaue - und der "Künstler" noch 1.- davon kriegt (als ca 5% muss ich sagen, dass die liebe Plattenindustrie ziemlich absahnt... und es soll mir jetzt keiner sagen, dass 18.- für die Logistik drauf gehen.
    IMHO Sollen die Künstler mehr auf Touren gehen - dass kann man nicht kopieren und die Künstler haben was davon - und müssen für Ihr Geld auch arbeiten ;)


    Re: Einfach hinstellen != du darfst (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 02. April 2004, 21:38 MEW (#11)
    So ein asi hat mein 128bit WEP gecrackt und jetzt sitzt da einer mit nem Bigtower vor der Tür und shared 10000 Files,)
    Re: Einfach hinstellen != du darfst (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 06. April 2004, 09:30 MEW (#14)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Das ist in der Schweiz ziemlich klar geregelt: Wenn die Daten nicht irgendwie besonders geschützt sind, kann man für den Download nicht belangt werden. Wäre das nicht so, so müsste man sich bei jeder Webseite zuerst erkundigen, ob das Betrachtern erlaubt sei.

    Eine Einschränkung gibt es allerdingsn noch: Heikle Daten wie z.B. Patientendaten oder Kreditkartendaten darf man nicht behalten. Das hat dann nichts mehr mit dem Urheberrecht oder Strafgesetz zu tun, sondern mit den Datenschutzrecht.


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    hmmm... (Score:1)
    Von gharrison am Saturday 03. April 2004, 02:26 MEW (#13)
    (User #918 Info)
    "Zugegeben haben, dass sie selber 'falsche' Musikfiles verteilt haben"

    Sie haben also zugegeben, gezielt den Datenverkehr in fremden Netzen gestört zu haben. Sollte das
    nicht eigentlich eine Straftat sein?
    Wäre lustig, wenn sich das nach Süden rumspräche und ein paar
    Plattenbosse dank Antiterrorgesetzen ihr Geld die
    nächsten 800 Jahre im Knast zählen dürften. ;-)

    Ach nein. Da ging die Phantasie mit mir durch...

    -- gharrison, Mächtiger Pirat

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