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| GPL in der Schweiz gültig |
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Veröffentlicht durch xilef am Freitag 04. April, 07:39
Aus der juristische-Fragen Abteilung
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Auf der Seite von Dr. Widmer & Partner wird diesen Monat als juristische Frage des Monats die Frage nach dem Vertrieb von Open Source Software und der Gütigkeit der GPL behandelt. Die Antwort der Rechtsanwälte ist, dass die GPL in der Schweiz grundsätzlich gilt. Obwohl die Auskunft natürlich ohne Gewährt erfolgt und wir eigentlich schon immer hofften, dass die GPL auch in der Schweiz gilt, tut es dennoch gut das von Juristen zu hören.
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Für eine Lizenz wie die GPL, die an kein nationales Recht gebunden ist, gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG). Zudem spielt es eine Rolle, in welchem Land der Anbieter von Open Source Software seinen Sitz hat.
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Das entspricht meinem Rechtsempfinden ziemlich gut. Wenn ich ein Programm geschrieben habe, kümmert es mich erst einmal nicht, ob das in Sri Lanka benutzt werden darf oder nicht. Wenn ein Japaner mein Programm in Sri Lanka verkaufen will muss er erst einmal selbst sehen, ob er das darf. Ich hingegen will von den Behörden in Sri Lanka nichts hören, denn ich liefere das Programm nur an den Zwischenhändler - muss also höchstens wissen, ob das Programm in Japan legal ist.
Die Sache mit "Eigentümer" und "Besitzer" ist übrigens eine generell gültige Begriffsdefinition. Bei einer Wohnung ist zum Beispiel auch der Mieter der Besitzer und der Vermieter der Eigentümer.
Grüsse vom Knochen
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