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Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 09. Januar, 09:42
Aus der Warum-eine-Webseite-machen,-wenn-keiner-darauf-verlinken-darf Abteilung
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Über einen Slashdot-Artikel bin ich auf eine Seite bei Links & Law gestoßen, die Link-Regelungen von Webseiten im deutschsprachigen Raum aufführt. Darunter sind sowohl Beispiele von Regelungen, die Links auf ihre Seiten verbieten als auch welche, die Links explizit erlauben.
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< Cryptome soll Logs rausrücken | Druckausgabe | Gameboy-Emulator für Handys > | |
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Von Anonymer Feigling am Thursday 09. January, 14:48 MEW (#1)
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Dürfte intressant werden.
Soll Mitte bis Ende des Jahres vertig werden.
Gruß Markus
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"diese page darf man linken!
http://private.rcms.ch/dontlink.html/a& amp; gt;"
Du hast einen Schreibfehler auf der Page...
Ich erkläre mich jeweils auf meinen Websites als grundsätzlich nicht für verlinkte Inhalte von fremden Websites zuständig (kann ja nicht sicher sein, dass mal einer plötzlich statt Quantenphysik harte Pornographie aufschaltet...). Ob mich das im Härtefall schützen wird weiss ich allerdings nicht; nur schaden wird's wohl kaum. Eine Rechtsschutzversicherung werde ich mir in Kürze zulegen (weil Verklagen ja scheint's mal wieder in Mode ist).
Grüsse vom Knochen
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Vor allem die verlinkten Impressen von Leuten die sich stärker mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Nachdem ich mich vor einem Jahr selbstständig gemacht habe, wurde meine private Homepage auch Gewerblich, da ihch gute Besucherzahlen hatte, warum noch mal von vorne Anfangen. Allerdings ist ja für eine kommerzielle Page dann mehr zu beachten. Und so richtig brauchbare Aussagen, wie ein Impressum einer deutschen, kommerziellen Seite nun Aufgebaut sein muss, habe ich noch nicht gefunden. Deswegen stellt sich mir die Frage, ob ich wie dieser Kollege:
http://www.mtrsoft.de/Impressum/impressum.html
mich selbst in meinem Impressum zum Datenschutzbeauftragten Erklären muss?
Wie ist das in der Schweiz? EuphoriasChild
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