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Verlinken verboten
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 09. Januar, 09:42
Aus der Warum-eine-Webseite-machen,-wenn-keiner-darauf-verlinken-darf Abteilung
Zensur Über einen Slashdot-Artikel bin ich auf eine Seite bei Links & Law gestoßen, die Link-Regelungen von Webseiten im deutschsprachigen Raum aufführt. Darunter sind sowohl Beispiele von Regelungen, die Links auf ihre Seiten verbieten als auch welche, die Links explizit erlauben.

Im Gegensatz zur der bekannten Webseite dontlink.com setzt der Autor dieser Seite, der gerade eine Dissertation über dieses Thema schreibt, keine Links auf Seiten, die dies nicht erlauben, sondern erwähnt nur die URL deren Link-Regelungen. Außerdem will er demnächst einige dieser Webseiten anschreiben um nach Link-Genehmigungen zu fragen und dann deren Reaktionen darauf veröffentlichen.

Eine Ebene höher findet man übrigens Links zu vielen weiteren Ressourcen zu diesem Thema, darunter auch deutschsprachige Artikel aus Telepolis und der Netzzeitung.

Cryptome soll Logs rausrücken | Druckausgabe | Gameboy-Emulator für Handys  >

 

 
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    Er schreibt dazu eine Dissertation (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 09. January, 14:48 MEW (#1)
    Dürfte intressant werden. Soll Mitte bis Ende des Jahres vertig werden.
    Gruß Markus
    ich finde das voll verschissen (Score:1)
    Von trieder am Friday 10. January, 05:29 MEW (#2)
    (User #1138 Info) http://private.rcms.ch
    eine page die man nicht linken darf kommt mir so vor, als wurde man an einer party ein plakat aufstellen und allen verbieten es zu lesen.

    diese page darf man linken!
    http://private.rcms.ch/dontlink.html/a& amp; gt;
    Re:ich finde das voll verschissen (Score:2)
    Von bones am Friday 10. January, 09:05 MEW (#3)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    "diese page darf man linken!
    http://private.rcms.ch/dontlink.html/a& amp; gt;"

    Du hast einen Schreibfehler auf der Page...

    Ich erkläre mich jeweils auf meinen Websites als grundsätzlich nicht für verlinkte Inhalte von fremden Websites zuständig (kann ja nicht sicher sein, dass mal einer plötzlich statt Quantenphysik harte Pornographie aufschaltet...). Ob mich das im Härtefall schützen wird weiss ich allerdings nicht; nur schaden wird's wohl kaum. Eine Rechtsschutzversicherung werde ich mir in Kürze zulegen (weil Verklagen ja scheint's mal wieder in Mode ist).

    Grüsse vom Knochen
    Interessant (Score:1)
    Von EuphoriasChild am Monday 13. January, 10:06 MEW (#4)
    (User #235 Info) http://www.euphoriasChild.darktech.org
    Vor allem die verlinkten Impressen von Leuten die sich stärker mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Nachdem ich mich vor einem Jahr selbstständig gemacht habe, wurde meine private Homepage auch Gewerblich, da ihch gute Besucherzahlen hatte, warum noch mal von vorne Anfangen. Allerdings ist ja für eine kommerzielle Page dann mehr zu beachten. Und so richtig brauchbare Aussagen, wie ein Impressum einer deutschen, kommerziellen Seite nun Aufgebaut sein muss, habe ich noch nicht gefunden. Deswegen stellt sich mir die Frage, ob ich wie dieser Kollege:
    http://www.mtrsoft.de/Impressum/impressum.html
    mich selbst in meinem Impressum zum Datenschutzbeauftragten Erklären muss?

    Wie ist das in der Schweiz?
    EuphoriasChild

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