symlink.ch
Wissen Vernetzt - deutsche News für die Welt
 
symlink.ch
FAQ
Mission
Über uns
Richtlinien

Moderation
Einstellungen
Story einsenden

Suchen & Index
Ruhmeshalle
Statistiken
Umfragen

Redaktion
Themen
Partner
Planet

XML | RDF | RSS
PDA | WAP | IRC
Symbar für Opera
Symbar für Mozilla

Freunde
Benutzergruppen
LUG Switzerland
LUG Vorarlberg
LUGen in DE
SIUG
CCCZH
Organisationen
Wilhelm Tux
FSF Europe
Events
LinuxDay Dornbirn
BBA Schweiz
CoSin in Bremgarten AG
VCFe in München
Menschen
maol
Flupp
Ventilator
dawn
gumbo
krümelmonster
XTaran
maradong
tuxedo

 
Maximal 90 Tage Knast für DeCSS Johansen
Veröffentlicht durch maol am Dienstag 17. Dezember, 10:16
Aus der Miniminisieren Abteilung
Security In den letzten paar Tagen hat man überall vom aktuellen Prozess gegen DVD-Hacker Jon Johansen lesen können. Jetzt sind die Plädoyer laut Heise-Bericht beendet, das Gericht wird nun über die Strafe befinden. Gefordert sind 90 Tage resp. Freispruch.

Darf man Windows noch patchen? | Druckausgabe | Microsoft auf Apples digital-hub-Spuren?  >

 

 
symlink.ch Login
Login:

Passwort:

extrahierte Links
  • Heise
  • Heise-Bericht
  • Mehr zu Security
  • Auch von maol
  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Rechtssicherheit (Score:2, Tiefsinnig)
    Von fujiwara am Tuesday 17. December, 11:58 MEW (#1)
    (User #748 Info)

    Wie kam die ganze Sch... überhaupt zustande? Erstens war der Junge zum Zeitpunkt der Tat 16, und zweitens gelten in dem skandinavischen Land wohl andere Gesetze als in den USA. Also, wer kann mir folgende Fragen Beantworten:

    Prinzip der doppelten Strafbarkeit: Wurden Straftatbestände erfüllt, die zum Zeitpunkt der Tat in den USA UND dem betr. skand. Land verboten waren?

    Alterslimite: Ist das ein zivil- oder strafrechtlicher Prozess? Oder beides?

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    Re: Rechtssicherheit (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 17. December, 12:20 MEW (#2)
    Es ist ein Strafprozess. Die Überschrift des Artikels, dass er mit maximal 90 Tagen zu rechnen habe, ist irreführend. Das Gericht muss im Gegensatz zum Zivilprozess die Strafe nicht zwischen den Forderungen der Parteien festlegen, sondern kann auch darüber hinausgehen.
    Re: Rechtssicherheit (Score:1)
    Von maol (maol@symlink.ch) am Tuesday 17. December, 13:09 MEW (#3)
    (User #1 Info) http://www.maol.ch/
    fujiwara schrieb "Prinzip der doppelten Strafbarkeit: Wurden Straftatbestände erfüllt, die zum Zeitpunkt der Tat in den USA UND dem betr. skand. Land verboten waren?
    Alterslimite: Ist das ein zivil- oder strafrechtlicher Prozess? Oder beides?"

    Der Feigling antwortete Es ist ein Strafprozess. Die Überschrift des Artikels, dass er mit maximal 90 Tagen zu rechnen habe, ist irreführend."

    Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass das Gericht in allen Punkten der Anklage folgen wird (behaupt ich jetzt mal), also ist damit zu rechnen, dass es eher weniger sein wird.

    Der Prozess findet in Norwegen statt, was soll diese Anspielung auf die USA? Wurde Jon Johansen dort auch angeklagt und verurteilt?

    --
    Where do I find the Any Key?

    Re: Rechtssicherheit (Score:1)
    Von fujiwara am Tuesday 17. December, 13:34 MEW (#4)
    (User #748 Info)
    Strafprozess: OK, dann müsste Jugendstrafrecht gelten. Knast gibts da nicht. (Jedenfalls nicht in einem zivilisierten Land). Anspielung auf die USA: Meiner Meinung nach ging die Klage von den USA aus. Norwegen sollte seine Bürger allerdings nur dann belangen können, wenn der Straftatbestand zum Zeitpunkt der Tat im norwegischen Gesetz auch existierte. Oder möchte jemand wegen unehelichem Sex in der Schweiz nach Scharia-Recht abgeurteilt werden? :) wohl nicht... Ich fordere FREISPRUCH , alles andere fände ich skandalös.

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    Re: Rechtssicherheit (Score:2)
    Von bones am Tuesday 17. December, 14:05 MEW (#5)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Vorsicht mit Kollisionsrecht... es ist nicht per Definition ausgeschlossen, dass ein norwegischer Bürger von einem norwegischen Gericht nach US-Recht verurteilt wird. Das ist eine Sache von internationalen Verträgen.

    Das gern benutzte Beispiel mit der Sharia und einem Schweizer Gericht ist AFAIK derzeit tatsächlich nicht möglich. Das liegt aber eigentlich nur daran, dass es keinen diesbezüglichen Vertrag mit z.B. dem Iran gibt.

    Grüsse vom Knochen
    Re: Rechtssicherheit (Score:1)
    Von fujiwara am Tuesday 17. December, 14:38 MEW (#6)
    (User #748 Info)
    Da hast du wohl recht, aber wieso sollten die Norweger so dumm gewesen sein, dermassen weitreichende Verträge mit den Amis abzuschliessen...? Die CH-Unterhändler weigern sich momentan ja sogar erfolgreich, in Sachen Steuerhinterziehung vom Prinzip der doppelten Strafbarkeit abzuweichen.

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    Re: Rechtssicherheit (Score:2)
    Von bones am Tuesday 17. December, 17:14 MEW (#7)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Damit hast Du wohl recht.

    Grüsse vom Knochen
    Some common unknown truth about DeCSS (Score:1)
    Von Vampire am Wednesday 18. December, 19:05 MEW (#8)
    (User #1070 Info)
    Some common unknown truth about DeCSS: http://people.debian.org/~kju/decsstruth.txt

    Linux User Group Schweiz
    Durchsuche symlink.ch:  

    Never be led astray onto the path of virtue.
    trash.net

    Anfang | Story einsenden | ältere Features | alte Umfragen | FAQ | Autoren | Einstellungen