"Ich meine gibt es wesentliche Unterschiede zum amerikanischen Recht oder lassen sich Perens' Argumente eins zu eins übernehmen?"
Das europäische Patentrecht ist ziemlich verschieden vom amerikanischen, und das schweizerische Recht ist hier halt zu den europäischen zu zählen. Was das jetzt genau heisst, und was die Unterschiede sind, das soll mal ein anderer erklären.
Nur soviel: die GPL, wie sie ursprünglich geplant war, war AFAIK nicht 100%ig mit europäischem Recht vereinbar ("Copyleft", d.h. das freigeben aller Rechte an einem Stück eigener Arbeit, geht nicht).
|