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Wochen-Ente: SETI will Verwertungsrecht an Alienmusik
Veröffentlicht durch Ventilator am Sonntag 05. November 2006, 22:12
Aus der Bip-Bip-kleiner-Satellit Abteilung
Musik Ein Sprecher von SETI bestätigte, dass sich SETI (Search for Extra Terrestrial Intelligence) die weltweiten Verwertungsrechte an potenziellen ausserirdischen Musikstücken gesichert hat. Damit wollen sie etwaigen Hobby-Radio-Astronomen zuvorkommen. Auf die Frage, ob hier der Aerger mit Ausserirdischen nicht vorprogrammiert sei antwortete der Sprecher mit: 'Die sollen nur kommen, wir haben da so ein Rootkit für den Computer ihres Mutterschiffs!'

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    Musik ist für Aliens ungesund (Score:1)
    Von adi (masteradi ÄT ge äm iks PUNKT ch) am Sunday 05. November 2006, 23:41 MEW (#1)
    (User #1723 Info) http://koalatux.ch/
    Aber die Aliens haben doch garkeine Musik, weil deren Gehirne explodieren ja, wenn sie Musik hören.
    Re: Musik ist für Aliens ungesund (Score:1)
    Von Ventilator (ventilator auf semmel punkt ch Semmelmail) am Monday 06. November 2006, 11:23 MEW (#9)
    (User #22 Info) http://www.semmel.ch/
    Najaaa... ob man das wirklich noch Musik nennen kann? Wobei ja vieles, was heutzutage auf Radio Schwachstrom läft auch nicht mehr wirklich Musik genannt werden sollte. Zum Glück gibts Podcasts mit Alternativen. Vielleicht mach ich mal einen entsprechenden Artikel dazu.
    --
    Hier steht etwas.
    Luftraum überwachen (Score:1)
    Von adi (masteradi ÄT ge äm iks PUNKT ch) am Sunday 05. November 2006, 23:54 MEW (#2)
    (User #1723 Info) http://koalatux.ch/
    Achja noch was. Ab morgen darf ich 21 Wochen lang den Luftraum überwachen. Vielleicht landet ja mal Alienmusik im Äther. Leider ist alles "geheim" und ich darf nichts aufnehmen, wenn ich keinen Ärger kriegen will. Sonst hätt ich den Aliensound gleich per Feldpost an Symlink geschickt ;-). Ja das ganze ist so "streng geheim", dass man nicht mal weitererzählen darf, was da in den deutschen Talkshows läuft, die man überwachen muss :-).
    Re: Luftraum überwachen (Score:1)
    Von Ventilator (ventilator auf semmel punkt ch Semmelmail) am Monday 06. November 2006, 11:21 MEW (#8)
    (User #22 Info) http://www.semmel.ch/
    Uh, bedeutet dies das pränatale Ende deines RS-Podcasts? Ne, oder?
    --
    Hier steht etwas.
    Welche gesetzliche Grundlage? (Score:1)
    Von k_the_first am Monday 06. November 2006, 00:19 MEW (#3)
    (User #1407 Info)
    Auf welcher gesetzlichen Grundlage haben die sich die Rechte gesichert? -Patent: wohl kaum den Musik ist keine Erfindung. -Urheberrecht: dazu muß das Werk erstmal existieren in irgendeiner Form also als Audio-Aufzeichnung oder Daten die den Melodieverlauf darstellen. Und selbst dann liegt die Urheberschaft beim Alien das heist wenn es noch nicht / noch nicht lange genug tot ist muß die Rechteverwertung mit ihm bzw seinen Erben abgestimmt werden. Copyright: Ähnlich dem Urheberecht müste auch hier eine Abstimmung der Verwertung der Aufnahme mit dem Alien oder seine Erben erfolgen. (möglich wäre allerdings eine Rechteabtretung seitens des Aliens).Aber selbst in diesem Fall würde das Copyright / Urheberrecht nur für die Aufnahmen gelten die seti selbst gemacht hat. Designschutz: Alien Style Musik schützen wäre im voraus möglich allerdings würde dies möglicherweise auch irdische Musik einschließen.
    Re: Welche gesetzliche Grundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 06. November 2006, 04:08 MEW (#4)
    Davon dass Du die Ente ernst nimmst, wird sie auch nicht witziger.
    Re: Welche gesetzliche Grundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 06. November 2006, 13:36 MEW (#10)
    aber sein Kommentar schon :)
    Re: Welche gesetzliche Grundlage? (Score:1)
    Von Robert am Monday 06. November 2006, 09:56 MEW (#5)
    (User #2283 Info) http://www.robertbienert.de/
    Wichtig beim Urheberrecht ist: Nach 70 Jahren sind diese Werke gemeinfrei. Stammt die Alienmusik nun also von Galaxien, die weiter als 70 Lichtjahre entfernt sind, ist diese automatisch gemeinfrei, da sich die Signale höchstens mit Lichtgeschwindigkeit ausbreiten. Aber jetzt weiß ich auch, warum auf Computer demnächst GEZ ist: Das ist Alienrundfunk ;-)
    Re: Welche gesetzliche Grundlage? (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Monday 06. November 2006, 11:18 MEW (#6)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/
    70 Jahre nach dem *Tod* des Urhebers der Musik. Bei den Aufnahmen ist es aber etwas anderes. Die werden 50 Jahre nach der Austrahlung frei verfügbar (Stichwort: verwandte Schutzrechte).

    Dass das heutige Urheberrecht die relativistischen Effekte in der modernen Physik nicht beachtet, kann man verstehen. Nichtsdestrotrotz wird es sicher irgendwann eine Anpassung geben, sonst schiessen die Musikkonzerne Pseudourheber ins All und lassen die mit hoher Geschwindigkeit kreisen und verlängern so künstlich die Dauer des Urheberrechts.
    Re: Welche gesetzliche Grundlage? (Score:1)
    Von Leonidas am Monday 06. November 2006, 18:14 MEW (#12)
    (User #2132 Info) http://marek.homelinux.net/
    Das klingt so abwegig, dass ich mir das sogar in Zukunft durchaus vorstellen könnte.
    Re: Welche gesetzliche Grundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 06. November 2006, 23:19 MEW (#13)
    Ich kann mir sogar vorstellen, dass Sony/BMG sein "Künstler" in Zukunft auf unbestimmte Zeit künstlich am Leben erhält bis sich es sich nicht mehr lohnt.
    Re: Welche gesetzliche Grundlage? (Score:1)
    Von Ventilator (ventilator auf semmel punkt ch Semmelmail) am Monday 06. November 2006, 11:19 MEW (#7)
    (User #22 Info) http://www.semmel.ch/
    Oh, stimmt eigentlich. Das hatte ich nicht mal bedacht. =:-)
    --
    Hier steht etwas.
    Re: Welche gesetzliche Grundlage? (Score:1)
    Von bmuenzer (bmuenzer@yahoo.com) am Monday 06. November 2006, 17:27 MEW (#11)
    (User #393 Info)

    Nur zu Lebzeiten des Urhebers erschienene Werke werden 70 Jahre nach dessen Tod gemeinfrei.

    Für nicht erschienen Werke (wie z.B. die Himmesscheibe von Nebra) kann UrhG §71 zur Anwendung kommen - und der gibt dem die Verwertungsrechte auf 25 Jahre, der das Werk zuerst rechtmäßig veröffentlicht.


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