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Datenschutzpanne bei der Zürcher Kantonalbank
Veröffentlicht durch XTaran am Mittwoch 13. September 2006, 20:23
Aus der Pleiten-Pech-und-Pannen Abteilung
Datenschutz Ein Anonymer Feigling weist uns auf einen Artikel im Tagesanzeiger hin, nachdem der Zürcher Kantonalbank (ZKB) eine peinliche Datenpanne unterlaufen ist: Eine CD-ROM, die neben der Onlinebanking-Software der ZKB unbeabsichtigterweise auch noch Kundennamen und Adressen von Teilnehmern des elektronischen Lastschriftverfahrens enthielt, wurde an 12000 Kunden verschickt. »Der Vorfall sei bedauerlich, die ZKB habe damit den Datenschutz, nicht aber das Bankgeheimnis verletzt. Die Datenpanne habe zudem nichts mit der Sicherheit des Online-Bankings zu tun« zitiert der Tagesanzeiger einen ZKB-Sprecher.

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    Blödsinn! (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 14. September 2006, 08:31 MEW (#1)
    ...Kundennamen und Adressen von Teilnehmern des elektronischen Lastschriftverfahrens... Dazu benötigt man ein Konto und das IST eine Beziehung mit der Bank. Das Bankgeheimnis wurde also ganz klar verletzt! Das soll wohl Schadensbegrenzung sein oder was?
    Re: Blödsinn! (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 14. September 2006, 09:00 MEW (#2)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Naja. Im Unterschied zum Datenschutzrecht betrifft das Bankgeheimnis nur Informationen, die als "geheim" eingestuft wurden. Die Namen der LSV-Kunden sind vermutlich nur "heikel".

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Blödsinn! (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 14. September 2006, 13:07 MEW (#6)
    Nene ich arbeite bei ner Bank. Es darf nicht bekannt gegeben werden, wer Kunde ist. Du kannst ja mal an einen Schalter gehen und sagen du willst auf das Konto von Herr Y.X einzahlen. Sie werden dir sagen, dass du die Bankverbindung wissen musst.
    Re: Blödsinn! (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 14. September 2006, 14:23 MEW (#7)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    -_-

    Der Unterschied zwischen einem Kontoinhaber und einem LSV-Kunden sollte dir als Bankangestelltem eigentlich klar sein. Kontoverträge enthalten in der Regel eine Geheimhaltungsklausel. Es wäre mir aber neu, wenn dies bei LSV-Verträgen auch der Fall wäre. Ohne Klausel kein Geheimnis.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Blödsinn! (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 14. September 2006, 21:39 MEW (#8)
    Ne ist mir nicht klar. Ich hatte nie eine kaufmännische oder sonstige bankmässige Ausbildung.
    Re: Blödsinn! (Score:1)
    Von duke am Friday 15. September 2006, 08:52 MEW (#9)
    (User #490 Info)
    bei einer bank vielleicht schon, bei der post nicht... das stichwort lauter "Kontoverzeichnis" (im Menü Services beim yellownet.) Ob's heute endlich opt-in ist kann ich leider nicht sagen, vor einiger zeit wars noch opt-out.
    Re: Blödsinn! (Score:1)
    Von Maverick (lb-web@projectdream.org) am Friday 15. September 2006, 13:52 MEW (#10)
    (User #757 Info) http://projectdream.org
    Ich fand das bisjetzt immer eine sehr nützliche Funktion wenn ich bekannten was überweisen wollte...
    Re: Blödsinn! (Score:1)
    Von Aurelio am Thursday 14. September 2006, 09:00 MEW (#3)
    (User #859 Info)
    Nicht ganz richtig... LSV-Teilnehmer gehen Verträge mit der SIC (Swiss Interbank Clearing) ein und bekommen eine LSV-Kennung (5 Buchstaben und Zahlen).
    Abgesehen davon, dass die Liste der LSV-Teilnehmern der ZKB nicht heisst, dass die entsprechenden Firmen auch Konti bei den ZKB haben, ist die Information über eine LSV-Teilnahme etwa so vertraulich wie die Liste der Firmen, die am Paynet teilnehmen.
    Re: Blödsinn! (Score:1)
    Von spacefight am Thursday 14. September 2006, 10:34 MEW (#4)
    (User #299 Info) http://www.linda.ch/borabora/
    Es ist die Rede von Personendaten, für eine solche Liste der "Teilnehmer" wie du dies schilderst, wären wohl kaum Personendaten nötig...
    Re: Blödsinn! (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 14. September 2006, 11:24 MEW (#5)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Ja richtig, darum ist es eine Datenschutzverletzung. Aber das macht die Personendaten noch nicht zu geheimen Daten. Als solche gelten sie erst, wenn sie durch ein Gesetz oder einen Vertrag als geheim definiert werden. Die übliche Floskel "Ihre Daten werden nicht weitergegeben, ausser an (hier lange Liste einfügen)" reicht nicht aus. Und das Bankgeheimnis definiert nur, wie mit geheimen Daten umzugehen ist. Nicht, welche Daten geheim sind.

    --
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