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Das der Bund sich erst seit ca. einem Jahr um die Domain bemueht, wie an verschiedenen Orten zu lesen ist, stimmt nicht.
Zitat von [1] (Text von schweiz.ch):
"Dazu gehört die Beurteilung der Aussage eines Vertreters des Bundesamts für Informatik in der Nachrichtensendung 10 vor 10 vom 9. Mai 2000, welche der Gesuchsgegner als Beweismittel ins Recht gelegt hat."
Und gleich weiter unten dann:
"Dies gilt umso mehr als die Gesuchstellerin bereits vierzehn Tage nach besagter Fernsehsendung dem Gesuchsgegner ihr erstes Abmahnschreiben hat zukommen lassen."
Oder liege ich da falsch? Klar ist für mich, dass es zum ServicePublic-Auftrag des Bundes gehören würde, die bestehenden Freemail-Weiterleitungen am Leben zu erhalten und den Dienst auch weiterhin anzubieten, Vergabe ganz nach dem bisherigen Prinzip, freie Email-Adressen sind noch zu vergeben, meiner Meinung nach wenn möglich sogar kommerzielle Nutzung ausschliessen, d.h. nur vorname.nachname.
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