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T-Online darf IP-Adressen von Flatrate-Nutzern nicht speichern
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 26. Januar 2006, 14:13
Aus der Trotz-EU-Datenvorratshaltungsrichtlinie Abteilung
Datenschutz Heise meldete die frohe Botschaft bereits gestern: Die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt urteilte gestern, daß T-Online nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern darf und damit die IP-Adressen von Flatrate-Verbindungen sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen muß. (Az. 25 S 118/2005) Heute gibt es dazu einen netten Artikel bei Telepolis.

ReactOS stellt Entwicklung vorrübergehend ein | Druckausgabe | Mobiltelefone: Webbrowser-Vergleich und Entzugerscheinungen  >

 

 
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    Bürokratiestaad in Vollendung (Score:3, Tiefsinnig)
    Von brummfondel am Thursday 26. January 2006, 14:37 MEW (#1)
    (User #784 Info)
    Und in einigen Monaten müssen sie es wieder einführend, weil dann das EU-Recht zur Speicherung von Daten zur Strafverfolgung eingeführt wird. Herzlichen Glückwunsch!

    --
    ok> boot net - install
    Vielleicht bald hinfällig wegen EU-Kommission. (Score:2)
    Von NoSuchGuy (do-not-harvest-me-from-symlink@spa.mtrap.de) am Thursday 26. January 2006, 15:10 MEW (#2)
    (User #97 Info) http://www.f1tip.org
    Vielleicht ist dieses Urteil bald hinfällig, da die EU-Kommission entschieden hat, dass Verbindungsdaten und Verbindungsmetadaten mindestens 6-24 Monate gespeichert werden müssen.
    Der Zeitraum ist den einzelnen Ländern überlassen. Polen will die Daten 15(!) Jahre speichern.

    Gruß
    NSG
    --
    Be aware that this communication is monitored and archived according to a resolution of the European Council.
    Re: Vielleicht bald hinfällig wegen EU-Kommission. (Score:1)
    Von duke am Friday 27. January 2006, 10:01 MEW (#3)
    (User #490 Info)
    naja irgendwie muss die storage-industrie angekurbelt werden !

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