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Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
Veröffentlicht durch XTaran am Montag 05. Dezember 2005, 15:57
Aus der heftigen Abteilung
Gesetze Heise hat einen schweren Rückschlag vor Gericht hinnehmen müssen: »Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.« Wenn sich diese, im Gegensatz zum erklärten Willen des Gesetzgebers, dem Bundesgerichtshof und einer EU-Richtlinie stehende Rechtssprechung in Deutschland durchsetzen sollte, bedeutet das das Aus für viele Foren, Blogs, Gästebücher und eventuell sogar Chats. Heise hat jedoch bereits angekündigt, nach Eingang der Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

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    Rückschlag: ja, schwer: nein (Score:3, Tiefsinnig)
    Von jnf am Monday 05. December 2005, 17:33 MEW (#1)
    (User #1839 Info)
    Man sollte bei dieser Fehlentscheidung mal die Kirche im Dorf lassen: Das ist (leider) nicht das erste mal, dass ein Landgericht nicht die einschlägige Gesetzeslage und BGH-Rechtsprechung beachtet. Aber genau dafür gibt es Rechtmittel, und in der nächsten Instanz dürfte es dann wieder anders aussehen. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn dieses Urteil so von einer höheren Instanz rechtskräftig ergangen wäre. Gruß, -jnf
    Re: Rückschlag: ja, schwer: nein (Score:1, Tiefsinnig)
    Von Anonymer Feigling am Monday 05. December 2005, 19:06 MEW (#2)
    Ok, aber haben Gerichte Narrenfreiheit? Wenn ein Urteil in letzter Instanz korrigiert wird, muessten dann die, die fuer das voherige Fehlurteil verantwortlich waren, nicht einen Daempfer verpasst bekommen? Zumindest ab einer gewissen Fehlurteilsrate, duerfte man das doch nicht auf sich beruhen lassen. Gibt es irgendeine Instanz, die darueber wacht, wie sauber Gerichte arbeiten? Revisionen sind ja schoen und gut, aber leisten - finanziell wie zeitlich - kann sich die wohl kaum jeder. Da sieht es ja schon im Erstverfahren oft ziemlich mau aus.
    Re: Rückschlag: ja, schwer: nein (Score:1)
    Von jnf am Monday 05. December 2005, 21:19 MEW (#4)
    (User #1839 Info)
    Nein, Gerichte haben keine Narrenfreiheit, Richter aber (im wesentlichen) schon. Wowereit.

    Wer soll denn die Richter beaufsichtigen? Die Exekutive? Die Legislative? - Nein, es ist - wenigstens was den Einzelfall und nicht die zugrunde liegende Gesetze angeht - die Judikative aka nächste Instanz.

    Und nein, ein Richter, der viele - äh - kreative Urteile fällt, wird erst dann zur Rechenschaft gezogen, wenn es sich klar um Rechtsbeugung handelt, vorher könnte er sich evtl. noch aller Beförderungschancen verbauen. Aber mir ist diese Form von richterlicher Freiheit lieber als jede Art von Kontrolle, die ich mir vorstellen kann. Ja, dafür muss man dann nicht nur mit Fehlurteilen leben, sondern auch mit Richtern, bei denen sich diese häufen; aber den Preis bin ich bereit zu zahlen, solange es innerhalb des Rechtssystems möglich ist, gravierende Fehler zu korrigieren. Und ja, das Kostenrisiko ist ein Problem, wird aber immerhin durch die Existenz von Prozeßkostenhilfe und Rechtsschutzversicherungen abgefedert.

    Gruß, --Jan Niklas

    Aloha he (Score:-1, Offtopic)
    Von Anonymer Feigling am Monday 05. December 2005, 20:42 MEW (#3)
    .CX Domain Information
    Domain: heise.cx
    Status: Not Registered

    Die hier wuerde auch huebsch passen:
    .TP Domain Information
    Domain: heise.tp
    Status: Not Registered

    Ich sag nur: c`t dir deine Meinung!
    Re: Aloha he (Score:-1, Offtopic)
    Von Anonymer Feigling am Monday 05. December 2005, 22:31 MEW (#5)
    Hmm, das ist off-topic? Na ja, auch lesen bzw. verstehen will gelernt sein. Es darf ge-1nt werden.
    Kein abschliessendes Urteil... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 06. December 2005, 01:24 MEW (#6)
    ....sondern eine einstweilige Verfügung. Ein meilenweiter Unterschied.

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