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Download von MP3s per P2P in CH legal
Veröffentlicht durch XTaran am Dienstag 18. Oktober 2005, 09:23
Aus der Nochmal-in-aller-Deutlichkeit Abteilung
Musik Die meisten der Leser wußten es schon — trotz all des FUD, der verbreitet wird. Die SUISA, die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (von Suisse Auteurs), hat ein für alle Mal aufgeräumt mit diesem FUD: Aus der FAQ der SUISA: "Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt? Ja. Verantwortlich für die Regelung von Urheberrechten ist immer der Anbieter und nicht derjenige der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geniesst." Gefunden via Flupps Blog.

Interessant sein sollte zum Thema Filesharing allerdings ein Kommentar im Heise-Forum, laut dem die Firma Logistep (Symlink berichtete) nur eine Briefkastenfirma sei, das Markenrecht verletzte (der Name gehöre einer Firma in Malmö/Schweden) und außerdem Grafiken auf der Webseite von Logistep aus dem SETI@Home-Screensaver gestohlen seien. Diese habe Logistep aber laut einem weiteren Kommentar "auf Anfragen aus den Seti@home Foren [...] inzwischen [...] entfernt." Aus Fredy Künzlers Blog via seinem Blog-Eintrag zur SUISA-FAQ.

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  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Wirklich legal? (Score:1)
    Von aebi am Tuesday 18. October 2005, 10:17 MEW (#1)
    (User #1101 Info)
    Weiter unten im Text steht da aber noch:
    Bei den Tauschbörsen ist aber wie bei jedem Tauschgeschäft zu beachten, dass derjenige, der Musiktitel herunterlädt meistens gleichzeitig im Eintausch dafür die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel zur Verfügung stellt. Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt.
    Wenn mein Programm nun was ich hochlade gleich wieder anbietet?
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von aebi am Tuesday 18. October 2005, 10:25 MEW (#2)
    (User #1101 Info)
    Ups. Nicht was ich hochlade, sondern was ich runterlade. Sorry.
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Tuesday 18. October 2005, 10:35 MEW (#3)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/

    Wenn dein Programm gleich wieder hochlädt, was du runterlädst - was ja der eigentliche Witz an P2P ist - machst du dich strafbar. Das Gesetz ist da sehr einfach und verständlich: Wer keine Erlaubnis zum Anbieten hat, darf nicht anbieten.

    Es gibt aber Leecher, bei denen die Upload-Funktion deaktiviert ist. Sind dementsprechend beliebt bei den P2P-Leuten. ;-)

    Wenn man gesetzlich auf der sicheren Seite sein will, saugt man mit Leechern oder betreibt kein P2P saugt sich die Sachen sonstwo vom Netz.


    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von aebi am Tuesday 18. October 2005, 10:45 MEW (#4)
    (User #1101 Info)
    Eben.
    Und dann ist der Artikel eigentlich ein Witz...
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von maximan am Tuesday 18. October 2005, 10:53 MEW (#6)
    (User #1797 Info)
    Naja, interessant ist die Situation natürlich fürs usenet. Dort lädt man ja normalerweise nichts hoch und ist dadurch auf der sicheren Seite.
    Re: Wirklich legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 18. October 2005, 11:19 MEW (#8)
    Man muss ja nicht unbedingt die Sachen anbieten, die man runterlädt. Man kann ja, wie Fredy auch schon schreibt, Sachen anbieten, bei denen die Lizenz das erlaubt. OpenMusic z.B. oder Sachen von suisafrei.ch.

    Klar, der Grundgedanke hinter P2P ist ein anderer, aber darum geht's IMHO momentan weniger.
    Re: Wirklich legal? (Score:2)
    Von bones am Wednesday 19. October 2005, 12:19 MEW (#17)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Ich habe auch etwas gegen reine leecher schaue aber nicht darauf, was einer anbietet so lange er irgend etwas anbietet.

    Zugegeben, mein Bedarf an Musik ist gering. Früher habe ich mal einige Stücke heruntergeladen aber die höre ich sogar noch seltener als die CDs, die ich habe (und ab und zu mal hinzukaufe wenn mir etwas in's Auge fällt).

    Grüsse vom Knochen
    --
    Ein christlich Regiment wird durch nichts mehr verhunzt als durch zu viel sogenannte Justiz.
    J. Gotthelf
    Re: Wirklich legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 19. October 2005, 22:58 MEW (#21)
    >suisafrei.ch

    Wenn du die Seite angeschaut hättest, wäre dir aufgefallen dass erstens das Angebot Kacke ist und zweitens der Shop schliesst, was bei dem Angebot auch kein Wunder ist :-P

        <°)))o><

    *self-feeding troll*


    Re: Wirklich legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 18. October 2005, 14:07 MEW (#12)
    man ftp, witzbold
    Re: Wirklich legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 18. October 2005, 10:53 MEW (#5)
    Auch hilfreich: Grosse, beliebte nicht-Musik auf dem PC haben und die Musik nach dem Download gleich wieder löschen. Das hält die Wahrscheinlichkeit klein, dass jemand die Musik files erwischt (bei TV Episoden tun sie ja noch nicht so blöd - Star Trek eignet sich relativ gut, da gross und recht beliebt).
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Tuesday 18. October 2005, 11:09 MEW (#7)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/

    IANAL, aber ich glaube rechtlich macht das keinen Unterschied. Strafbar ist ja das Anbieten, nicht dass ein Benutzer das Anbieten nutzen konnte.

    Dass du ein bestimmtes Stück anbietest, pustet der P2P-Client schon von Anfang an ins Netz. Selbst wenn ein Strafverfolger nicht die Datei runterladen kann, weiss er dank der Prüfsumme welche Datei es ist.


    Re: Wirklich legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 18. October 2005, 11:40 MEW (#9)
    hrm, mache ich mich dann auch strafbar, wenn ich durch die strassen ziehe und "Kokain! Günstiges Kokain!" schreie, ohne welches dabei zu haben?
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von XTaran (symlink /at/ deux chevaux /dot/ org) am Tuesday 18. October 2005, 11:48 MEW (#10)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/
    Ja, wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses". ;-)

    Zumindest in .de.

    --
    There is no place like $HOME
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von bhaak (bhaak@gmx.net) am Tuesday 18. October 2005, 12:02 MEW (#11)
    (User #1161 Info) http://bhaak.dyndns.org/

    Es wird dir schon noch nachgewiesen werden müssen, dass du die Datei wirklich auf der Festplatte hast.

    Aber das ist ja kein Problem, wenn der Rechner beschlagnahmt wird, weil du den Behörden soviele Verdachtsmomente geliefert hast.


    Re: Wirklich legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 18. October 2005, 16:50 MEW (#15)
    Falls Du nicht nachweisen kannst, dass Du eigentlich Koffein meintest, faellt das wohl unter "Vortaeuschung einer Straftat". Keine Ahnung, ob man deswegen erschossen wird oder nur eins auf die Finger bekommt.
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von greybeard am Tuesday 18. October 2005, 21:55 MEW (#16)
    (User #412 Info)
    Ja. Wegen Betrug.
    Re: Wirklich legal? (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 19. October 2005, 14:12 MEW (#18)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Nö. Der Verkauf von illegalen Substanzen ist unsittlich, und unsittliche Geschäfte sind vom Gesetz nicht geschützt. Mit anderen Worten: Wenn du behauptest, Kokain zu verkaufen, in Wirklichkeit aber nur überteuerten Puderzucker abgibst, machst du dich nicht strafbar. Dafür ziehst du aber den Zorn zwielichtiger Gestalten auf dich, und das ist IMHO um einiges schlimmer. ;-)

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Wirklich legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 23. October 2005, 12:11 MEW (#22)
    Die staendigen IMHOs...das nervt.
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von greybeard am Wednesday 19. October 2005, 20:30 MEW (#19)
    (User #412 Info)
    Der Verkauf von illegalen Substanzen ist unsittlich, und unsittliche Geschäfte sind vom Gesetz nicht geschützt.
    Interessant. Wo steht dies im Gesetz?
    Re: Wirklich legal? (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 19. October 2005, 22:06 MEW (#20)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Habs grad nochmal nachgeprüft. Zivilrechtlich ist man aus dem Schneider (OR Art. 66), strafrechtlich aber nicht (StGB Art. 146). Wenn man Pech hat, könnte man also vor Gericht landen. Aber wie schon gesagt ist das nichts im Vergleich mit dem, was die geprellten Kunden mit einem anstellen werden...

    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Wirklich legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 24. October 2005, 19:21 MEW (#23)
    IMHO geschmackssache
    Re: Wirklich legal? (Score:2)
    Von sheimers (stefan.sym@heimers.ch) am Tuesday 18. October 2005, 15:59 MEW (#13)
    (User #255 Info) http://www.heimers.ch/
    "Wenn dein Programm gleich wieder hochlädt, was du runterlädst - was ja der eigentliche Witz an P2P ist - machst du dich strafbar. D"

    Wenn das Stück nicht gespeichert ist, und nur während dem Download aus dem Speicher wieder anderen zur Verfügung gestellt wird, ist es dann nicht ein Cache/Proxy, für den andere Regeln gelten als für den Upload aus einer gespeicherten Datei? Ein Internetprovider mit Proxy macht sich ja auch nicht strafbar.
    Re: Wirklich legal? (Score:1)
    Von spacefight am Tuesday 18. October 2005, 16:11 MEW (#14)
    (User #299 Info) http://www.linda.ch/borabora/
    Laut Aussage der IFPI macht man sich auch schon durch blosses verlinken von MP3 Suchmaschinen strafbar bzw. mindestends interessant, "abgemahnt" zu werden...

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