symlink.ch
Wissen Vernetzt - deutsche News für die Welt
 
symlink.ch
FAQ
Mission
Über uns
Richtlinien

Moderation
Einstellungen
Story einsenden

Suchen & Index
Ruhmeshalle
Statistiken
Umfragen

Redaktion
Themen
Partner
Planet

XML | RDF | RSS
PDA | WAP | IRC
Symbar für Opera
Symbar für Mozilla

Freunde
Benutzergruppen
LUG Switzerland
LUG Vorarlberg
LUGen in DE
SIUG
CCCZH
Organisationen
Wilhelm Tux
FSF Europe
Events
LinuxDay Dornbirn
BBA Schweiz
CoSin in Bremgarten AG
VCFe in München
Menschen
maol
Flupp
Ventilator
dawn
gumbo
krümelmonster
XTaran
maradong
tuxedo

 
Swissmule polizeilich abgestellt
Veröffentlicht durch XTaran am Dienstag 08. Maerz 2005, 14:27
Aus der Esel Abteilung
Gesetze xilef schreibt: "Wie PCtipp und NetzwocheTicker berichten, wurde die Schweizer Webseite für Tauschbörsen swissmule abgestellt, weil die Polizei die Harddisk beschlagnahmt habe. Es sei allerdings noch unklar, ob Links für Filesharing Netzwerke in der Schweiz illegal seien. Ein ähnlich gelagerter Fall um Sharereactor.com (Symlink berichtete) sei noch hängig, eine erste Anhörung fände am 17. März statt."

LAND-Schwachstelle bei Windows 2003 und XP | Druckausgabe | Siemens-Handy mit Linux?  >

 

 
symlink.ch Login
Login:

Passwort:

extrahierte Links
  • xilef
  • PCtipp
  • NetzwocheTicker
  • swissmule
  • Symlink berichtete
  • Mehr zu Gesetze
  • Auch von XTaran
  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Plattenverschluesselung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 08. March 2005, 14:57 MEW (#1)
    Und wieder einmal stellen wir fest wie wichtig eine Verschluesselung der Festplatte sein kann.
    Re: Plattenverschluesselung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 08. March 2005, 16:33 MEW (#5)
    nein. Afaik können sie den Key verlangen, bei nicht kooperation gibts einfach eine höhere Strafe (wer will schon länger in den knast? hm?)
    Re: Plattenverschluesselung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 08. March 2005, 17:01 MEW (#7)
    Nein. Angeschuldigte muessen nicht aussagen, das darf auch nicht bestraft werden. Niemand darf gezwungen werden, zu seinem Nachteil oder zum Nachteil von Angehoerigen mit den Strafverfolgungsbehoerden zu kooperieren. Ganz abgesehen davon werden die Behoerden die oeffentlich zugaenglichen Daten ohnehin schon ueber das WWW heruntergeladen haben und sich fuer die HD interessieren, weil da vielleicht noch anderes belastendes Material zu finden ist.

    Und fuer eine nicht gewerbsmaessig begangene Urheberrechtsverletzung kommt ohnehin niemand in den Knast, auch wenn einige Desinformationskampagnen das Gegenteil suggerieren und Faelle von Lobbies gezielt aufgebauscht werden. Zivilrechtlich teuer koennte es aber werden, wenn ein Rechteinhaber Urheberrechtsabgaben fuer 10'000 heruntergeladene "Schnappis" eintreiben will.

    Re: Plattenverschluesselung (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 09. March 2005, 09:58 MEW (#12)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Man kann nicht gezwungen werden, zu kooperieren. Das Strafmass kann aber durchaus vom Grad der Kooperation abhängig gemacht werden. Und gerade das Unterschlagen von Beweisen (und um nichts anderes geht es) wird gar nicht gerne gesehen.

    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: Plattenverschluesselung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 09. March 2005, 14:02 MEW (#18)
    Wenn die Polizei sonst nichts beweisen kann, ist Essig. Wenn die Polizei das ganze schon vom Webserver heruntergeladen hat, bringt's natürlich nichts mehr. Wenn der mutmassliche Täter auf seiner HD noch diverse andere Sachen gelagert hat, für die er oder seine Freunde Ärger bekommen können, so hält er dagegen besser die Klappe. Deshalb sollte man immer verschlüsseln. Man kann dann immer noch in aller Ruhe mit einem Anwalt sprechen und sich dann entscheiden, ob man den Schlüssel herausgibt oder nicht. Wenn das Zeug unverschlüsselt ist, hat man keine Optionen mehr.
    Kann sein (Score:2)
    Von Seegras am Tuesday 08. March 2005, 15:03 MEW (#2)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Obwohl der Download von egal was (ausser von off-the-shelf Software und Kinderpornografie) in der Schweiz legal ist, ist das Anbieten von Urheberrechtlich geschützten anderen Werken illegal.

    Und wenn wir da die bisherige Rechtspraxis anschauen...

    Siehe z.b. die schweinerei vom Fall Stricker. Und während man Stricker sogar noch Zivilcourage und Einsatz für Rede- und Pressefreiheit attestieren kann, ist das wohl bei Filesharing eher weniger der Fall.
    --
    "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Re: Kann sein (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 08. March 2005, 16:02 MEW (#3)
    was ist off-the-shelf Software? könntest du bitte deine Akademikersprache niederlegen und normal reden?!!
    Re: Kann sein (Score:2)
    Von Seegras am Tuesday 08. March 2005, 17:20 MEW (#8)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    off-the-shelf-software: Das zeug was du im Laden kaufst, ohne Source-Code kommt und eine EULA hat.

    Ich hab das so genannt, weil "kommerzielle" software eben auch open-source sein kann. Und 90% aller Software sind eh Vertragsarbeiten.
    --
    "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Re: Kann sein (Score:1)
    Von balou am Tuesday 08. March 2005, 17:53 MEW (#9)
    (User #1185 Info)
    Vorschlag: nenne es doch "proprietäre Software", dann versteht jeder, was du meinst.
    Re: Kann sein (Score:2)
    Von Seegras am Wednesday 09. March 2005, 10:00 MEW (#13)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Bei "proprietärer Software" sind die 90% Spezialentwicklungen auf Auftrag/Vertrag eben auch dabei...
    --
    "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    Re: Kann sein (Score:2)
    Von De'naa (symlink-0504.to.denaa@spamgourmet.com) am Wednesday 09. March 2005, 10:12 MEW (#14)
    (User #238 Info)
    "Proprietär" ist ein zu weiter Begriff für das, was gemeint ist. Shareware zB ist auch proprietär, Download gehört dort aber zum Geschäftsmodell.

    Ich habe Off-the-Shelf auf Anhieb verstanden. Wer kein Englisch kann, möchte vor dem blöd Rummosern doch bitte in einem Wörterbuch nachschauen.

    Re: Kann sein (Score:2)
    Von sheimers (stefan.sym@heimers.ch) am Wednesday 09. March 2005, 10:45 MEW (#15)
    (User #255 Info) http://www.heimers.ch/
    Off-the-shelf heisst doch eigentlich nur, dass man es vom Regal (im Laden) nehmen kann. Also z.B. auch ein SuSE Linux mit Sourcecode.
    Re: Kann sein (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 09. March 2005, 13:26 MEW (#17)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Kommerzdistros wie SuSE darf man auch nicht einfach kopieren, da sie auch kommerzielle Software enthalten. Nur die freien Teile der Distribution dürfen auch frei kopiert werden.

    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: Kann sein (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 08. March 2005, 16:20 MEW (#4)
    Vor allem war es nicht Strickers Absicht, die Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte zu foerdern, sondern eine Diskussion anzuregen, wie die Regelungen der ETH mit diesem Problem umgehen sollen. Das geht aus dem Kontext und der Aufmachung der damaligen Webseite klar hervor. Haette er dagegen seine Webseite so gestaltet, dass man moeglichst einfach an rechtsextremistische Inhalte kommt mit dem Ziel, rechtsextremistisches Gedankengut zu foerdern (d.h. seinen Studenten und anderen Interessierten rechtsextremistisches Gedankengut naeherzubringen oder sie fuer extremistische Organisationen zu rekrutieren), so waere der Fall meines Erachtens anders zu beurteilen gewesen.
    Re: Kann sein (Score:3, Interessant)
    Von asuzuki am Tuesday 08. March 2005, 16:55 MEW (#6)
    (User #422 Info) http://n.ethz.ch/student/asuzuki
    Prof. Stricker arbeitet übrigens mittlerweile bei Google. Offenbar wissen die, was ein Hyperlink ist, und was er nicht ist ;-)
    Re: Kann sein (Score:2)
    Von sheimers (stefan.sym@heimers.ch) am Wednesday 09. March 2005, 10:47 MEW (#16)
    (User #255 Info) http://www.heimers.ch/
    Vieleicht brauchen die einen, der Erfahrung mit Rechtsstreits um Links hat ;-)
    (il)legal? (Score:1)
    Von stamp am Tuesday 08. March 2005, 23:19 MEW (#10)
    (User #501 Info)
    ich finds krass, dass ohne klare gesetzliche grundlage mal die festplatte beschlagnahmt werden kann.
    die zeit, das abzuklaeren, koennten sich die lieben gesetzeshueter doch noch nehmen.

    ihr seid alles kranke kinder --- www.zooomclan.org
    Re: (il)legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 09. March 2005, 01:47 MEW (#11)
    Wieso ohne gesetzliche Grundlage? Die gesetzliche Grundlage bildet die StPO des Kantons, dessen Behörden etwas unternommen haben. Und wenn schon über einen gewöhnlichen Zugriff auf den Webserver ersichtlich ist, dass da jemand offensichtlich vorsätzlich Gehilfenschaft zur Urheberrechtsverletzung in grossem Ausmass leistet, sind die Behörden verpflichtet, etwas zu unternehmen (ohne grosses Ausmass nur auf Antrag eines Geschädigten). Die Beschlagnahmung von Beweismitteln ist ein ganz normaler Vorgang und rechtlich einwandfrei. Hätte die Polizei die Festplatte nicht beschlagnahmt, so hätten die mutmasslichen Täter die Daten wohl gelöscht, wenn sie Zeit dazu gehabt hätten. Soweit dürfen es die Behörden nicht kommen lassen, sie sind nämlich dazu verpflichtet, Beweise zu sammeln (sowohl belastende als auch entlastende). Nur die Festplatte zu beschlagnahmen ist übrigens eine sehr angemessene Form der Beweiserhebung, in Deutschland werden regelmässig ganze PCs mitgenommen.

    Ich frage mich, was sich die Betreiber der Seite wohl gedacht haben. Sie sind leicht zu ermitteln und dass das ganze rechtlich eher bedenklich ist, haben sie sich ausmalen können. Es war deshalb nur eine Frage der Zeit, bis die Behörden mal kommen. Vielleicht ist es ihre Absicht, es auf einen Musterprozess ankommen zu lassen oder vielleicht waren die Betreiber auch einfach etwas naiv oder haben sich gedacht, dasss ihnen niemand etwas anhaben könne.

    Häufig war es ja bisher der Fall, dass sich die Betreiber von Sharingseiten und ihr Umfeld vor dem Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden primär für ihren eigenen Vorteil (Downloads oder hohes Ansehen in ihren Kreisen) interessiert haben und nachher plötzlich mit Äusserungsfreiheit und anderen Bürgerrechten argumentiert haben. Ich bin da deshalb immer skeptisch.

    Re: (il)legal? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Saturday 12. March 2005, 19:54 MEW (#20)
    also ihr chömed eifach nöd drus!!!!!!!!!!!!! ich bin selber mitglid derte und finds chli scheisse wie do d behöde reagiert händ. de de download vo so sache isch i der schwiiz legal nur de upload isch illegal!!!!!!! zitat vom kassensturz: "Urteil der Musikindustrie: Internet-Tauschbörsen sind illegal und wer sie nutzt, macht sich strafbar. Doch das stimmt nicht: "Der reine Download aus dem Internet ist erlaubt", unterstreicht Carlo Govoni vom Institut für geistiges Eigentum. "Erst wenn gleichzeitig Daten aufs Netz geladen werden, ist es verboten." da no de link http://www2.sfdrs.ch/system/frames/highlights/kassensturz/index.php
    Sharereactor: 1 Jahr Stillstand (Score:3, Tiefsinnig)
    Von fujiwara am Wednesday 09. March 2005, 14:45 MEW (#19)
    (User #748 Info)
    Im Fall Sharereactor hat sich jetzt m.E. ein ganzes Jahr lang NIX bewegt. Der Angeschuldigte wird jetzt dann bald ein erstes Mal (!!!) einvernommen werden. Solche Untersuchungen möglichst lange zu verschlampen scheint System zu haben. (Hardware ist ja weg)

    Linux User Group Schweiz
    Durchsuche symlink.ch:  

    Never be led astray onto the path of virtue.
    trash.net

    Anfang | Story einsenden | ältere Features | alte Umfragen | FAQ | Autoren | Einstellungen