Der vorliegende Entwurf zielt in die falsche Richtung und setzt mit
dem Schwerpunkt auf den rechtlichen Schutz technischer Massnahmen
falsche Prioritäten. Der Rechtsschutz für technische Massnahmen nützt
vorwiegend der Unterhaltungsindustrie und verharmlost das
Gefahrenpotential von DRM ("Digital Rights Management").
Die tatsächlichen Bedürfnisse der Informationsgesellschaft werden
vernachlässigt: Zugang zur Infrastruktur, offene Standards oder
alternative Kompensationsmodelle.
Beide Organisationen werden sich in Zukunft vermehrt mit dem Thema
Urheberrechtsgesetz ausseinander setzen, da das Urheberrecht ein
zentrales Element einer Informationsgesellschaft ist.
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