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da hat jemand die mücke zum elefanten gemacht. es scheint nach wie vor nur um tv- und radio- tuner karten zu gehen. v.a. SF DRS sendet sein vollprogramm ja gar nicht übers Netz. es gibt also keinen grund, dafür billag abzudrücken
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Nope, denke ich nicht. In der Broschüre steht klar, dass die Vorraussetzungen für die Gebühren ein ISDN/Breitbandanschluss und Medienplayer ist (gilt für Radio und TV).
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Wer gegen ein Minimum
Aluminium immun ist, besitzt
Aluminiumminimumimmunität
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aaaaber.. wenn man die Broschüre genau liest, steht da, dass wenn man bereits einen TV angemeldet hat, man den PC zum schauen von Media-Streams nicht anmelden muss.
Doof wirds dann erst, wenn's um Radio geht, da viele dieses nicht angemeldet haben (ich hör auch kein Radio). In der Broschüre steht, wenn du einen Media-Player hast, der Webradio empfangen kann, musst du den ebenfalls als Radio deklarieren - dass unter Linux die Media-Player meistens beides können ist in diesem Falle natürlich d00f.
Aber hey, who cares? Wenn einer von der Billag vorbeikommen will und am Login meiner Linux-Maschine hängen bleibt amüsiere ich mich köstlich.
Zudem: niemand muss Billag Leute reinlassen! Sie sind wohl nur ausgebildet, um speziell mühsam zu tun damit schwächere Charakteren sich nicht wiedersetzen können. Also dem Billag männchen (oder weibchen) einfach die Türe wieder zumachen.
- Am besten auch, wenn man die Gebühren bezahlt hat. Denn das Vorgehen der Billag ist ja beinahe kriminell! Jetzt schlagen die ja für jede Mahnung 5.- dazu. Da die Mahnungen/Rechnungen der meisten Firmen ja nicht eingeschrieben kommen, können die ja auch nicht wissen, ob die Rechnung überhaupt erhalten hast.
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Wer gegen ein Minimum
Aluminium immun ist, besitzt
Aluminiumminimumimmunität
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wenn du den tv angemeldet hast sind die radiogebühren mitdabei.
entweder zahlst du radio only oder radio und tv, tv alleine gibts nicht.
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Sicher gibts das! Ich weiss doch was ich angemeldet habe.
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Wer gegen ein Minimum
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Recht hast du:
PRO MONAT (in CHF) Gebühr inkl. MwSt.
Privat
Privater Radioempfang 14.10
Privater Fernsehempfang 23.45
Radio- und Fernsehempfang zusammen 37.55
Von der Gebührentabelle.
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Hm, ist ja teurer als bei uns.
Hier zahlt man für's Radio+TV genau so viel wie
für TV alleine. Ich bin BSDler, ich darf das!
06.03.2005 00:24 UTC
#1 der Hall of Fame:
2⁷ Kommentare
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tja, wir werden halt 4-sprachig versorgt. mit der konsequenz, dass wir in der schule erst mal franz lernen dürfen, was zwar keine sau braucht oder interessiert.
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Puh, zum Glück kann ich kein französisch, wohl
aber Latein ;-)
Wer von Euch kann denn Rätoromanisch? Ich bin BSDler, ich darf das!
06.03.2005 00:24 UTC
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2⁷ Kommentare
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Von Anonymer Feigling am Thursday 06. January 2005, 08:17 MEW (#6)
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Ich dachte, mal gelesen zu haben, dass Firmen erst bei der zweiten Mahnung einen Zuschlag draufhauen dürfen, kennt sih da jemand besser aus?
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Ne, Sobald der Schuldner im Verzug ist, darf er 5% Verzugszins abdrücken. Es muss übrigens keine Mahnung erfolgen, wenn klar war wann der Zahlungstermin ist, was ja meistens 30 Tage ab Rechnungsdatum ist.
Blöp
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Ich frage mich wie man dies machen will, wenn man nicht garantieren kann, dass die Rechnung jemanden überhaupt erreicht hat.
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Wer gegen ein Minimum
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Darum geht die Mahngebühr erst ab der 1. Mahnung, welche ja aus dem Grund eingeschrieben ist. So wahrscheinlich ist's ja nicht, das Rechnungnen nicht ankommen und es lohnt sich halt nicht wegen diesem Risiko alle Rechnungen einzuschreiben... Blöp
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Von Anonymer Feigling am Thursday 06. January 2005, 14:19 MEW (#36)
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Dann zahlt man eben mit dem letzten Einzahlungsschein ohne die Mahngebühr.
Wenn man nicht auf das Produkt des Rechnungsstellers angewiesen ist - was im Falle der Billag wohl gegegeben ist - was will der dann machen?
Allerdings lässt die Billag einen sehr lange Zeit um den Betrag zu berappen, ich glaube 2 Monate ab erhalt der Rechnung.
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Von Anonymer Feigling am Friday 07. January 2005, 10:54 MEW (#50)
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Es kommt darauf an, ob die Firma "Gott" gegeben ist ( Swisscom, Strom usw ). Es gibt da praktiken wie 1. Mahnung Sfr 15.- bezahlen innert 10 Tagen usw..
Am Schlimmsten sind die Steuern und die AHV, wenn man zu spät bezahlt hatman bereits Verzugszins.
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In .de reicht es, wenn so etwas im Zustellgebiet
des Empfängers (ie. seinem Briefkasten) gelandet
ist (übrigens auch für einseitige Willenserklä-
rungen wie Kündigungen). Ich bin BSDler, ich darf das!
06.03.2005 00:24 UTC
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2⁷ Kommentare
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Von Anonymer Feigling am Thursday 06. January 2005, 12:09 MEW (#19)
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Aber warum soll ich ein Fernseher angemeldet haben, wenn ich keinen habe und auch nicht bereit bin, für die ganze Werbung noch zu zahlen!
Radio hab' ich schon. Zumindest im Auto iss es schon sinnvoll. Und das habÄ ich auch angemeldet.
Allerdings schreiben sie, das es was vergleichbares zum Windows Mediaplayer sein muß. Mein Xine ist aber um Klassen besser und in keinster Weise mit diesem Schrottprodukt vergleichbar. ;-)
Außerdem hast Du ja schon die Lösung genannt: Einfach die Tür wieder zumachen oder garnichterst aufmachen. :-)
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In .de macht die GEZ ja ähnliche Probleme, und
ich zum Beispiel habe nur Radio, nicht aber TV
(da da eh' nur Unsinn kommt).
Naja, wenn die reinkommen (_mit_ Durchsuchungs-
befehl), zeige ich ihnen die SPARCstation 20
mit dem VT420 dran, und gut ist. Ich bin BSDler, ich darf das!
06.03.2005 00:24 UTC
#1 der Hall of Fame:
2⁷ Kommentare
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streams der srg sondern mehr um angebote wie adsltv.ch und das neue kommende angebot von bluewin.
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Hm, Wenn das Bluewin Angebot realisert wird wie hier, dann erfülle ich die technischen Voraussetzungen zum Empfang nicht :) Blöp
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Von Anonymer Feigling am Thursday 06. January 2005, 21:05 MEW (#44)
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für das adsl-tv angebot von bluewin brauchst du sowieso einen fernseher -> also anmelden bilag zahlen.
der joke wäre, wenn sie dies zum präzedenzfall machen würden, da in der set-top box eigentlich ein pc drin steckt...
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Aktiv werden muss jedoch grundsätzlich, wer weder Radio noch TV angemeldet hat und diese Programme via Computer empfängt. Es gelten dabei folgende Kriterien:
Eine solche Formulierung lässt IMHO zu, dass ich entsprechende Geräte besitze, aber damit keine Radio/TV sendungen empfange, und mich folglich nicht anmelden muss. Bei Radio- und Fernsehgeräten reicht die Empfanngsbereitschaft, ob sie benutzt werden oder nicht ist unerheblich.
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Zitat Website: "Wer jedoch schon sein herkömmliches Radio- und/oder TV-Gerät angemeldet hat, muss sich natürlich für den Empfang via Computer nicht zusätzlich anmelden, da die Gebühren pro Haushalt bezahlt werden."
Mit Deiner Auskunf zusammen würde das dann aber heissen, dass der, welcher (halbwegs vernünftiges) Internet zu Hause hat automatisch volle Billag-Gebühren zahlt weil der Computer als eine Art TV/Radio-Kombi-Empfangsgerät gilt.
Nun, im Grunde stimmt das ja. Das Teil ist in der Lage, diese Medien zu empfangen. Jedes halbwegs moderne Desktop-OS dürfte die fragliche Software mitliefern. Sprich: 99% aller Desktoprechner *sind* Empfänger für die fraglichen Medien.
Das Problem sind natürlich Server. Es wird sich zeigen...
Grüsse vom Knochen
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Nö, "sind" nicht Empfänger.
Definition Empfänger: jemand der etwas Empfängt.
Nur weil jemand die Fähigkeit hat etwas zu Empfangen heisst das nicht dass er Empfänger ist. Ich bin auch nicht Empfänger einer 100'000 SFR-Staatsrente; obwohl ich prinzipiell dazu in der Lage wäre.
Ich glaube da Versucht die Billag mit der umgangssprachlichen Zweitverwendung von "Empfänger", nämlich "Gerät das empfangen kann" Geld zu machen.
--
"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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Ein Computer ist letztlich (ohne TV/Radio Tuner Karte) nun mal kein Empfangsgerät für Radio und Fernsehen (im technischen Sinn). Abgesehen davon sind die ÖR ohni multicasting technisch gar nicht in der lage, einen bedeutenden Teil der Gebührenzahler mit Sendungen zu beliefern. Naja, diese posse liefert wahrscheinlich schon bald Juristenfutter, hoffentlich setzt die Politik dem baldmöglichst ein Ende.
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Nun, Radio und TV lässt sich nicht nur über elektromagnetische Wellen verteilen. Kabelnetz-Kunden sind ja nicht von der Billag befreit.
Ich hörte allerdings, dass Leute, die ausschliesslich einen Satellitenempfänger haben, SRG-Programme nur mit - zusätzlich zu bezahlender - Entschlüsselungskarte sehen können. Billag müssen sie aber trotzdem bezahlen; unabhängig davon, ob sie die Einrichtung haben, um die von der Billag finanzierten Fernsehsendungen zu sehen. Wie sieht es da aus? Ist die Empfangbarkeit von SF-DRS mit einer Zimmerantenne gewährleistet? Ich habe es nicht geschafft; in meiner Wohnung kommt zwar SF2 halbwegs aber da wurde mir gesagt, der würde nicht terrestrisch ausgestrahlt; das müsse Streustrahlung vom Kabelnetz sein. Mir ist das ganze Thema vor allem wegen dieses ganzen FUD von allen Seiten extrem unsympathisch!
Grüsse vom Knochen
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Hmm - das erklärt die Akzeptanzprobleme:
Subventionen an die SRG für die Erfüllung des Staatsauftrags
Wer kein SRG gucken will will es auch nicht bezahlen.
Subventionen an Privatsender, an denen ein öffentliches Interesse besteht, und die sich nicht selbst finanzieren können
Wie oben. Die Ansicht "wenn die kein kostendeckendes Programm machen können sind sie selber schuld - ich bin ja nicht die Caritas!" hat zudem viele Anhänger (und auch eine gewisse Berechtigung). Dann ist wohl auch noch die Frage, ob die Leute wissen, ob (bzw. dass) auch ihr Lieblingssender davon profitiert.
Die Verwaltung der Frequenzen im terrestrischen Rundfunk
Das kümmert die Kabelnetz- und Satellitenkunden nicht. Erstere wissen gar nicht, wo ihr Fernsehen herkommt und letztere wissen, dass es *nicht* terrestrisch ist (und haben vermutlich, wie ich auch, keine Ahnung, ob Satellitenfrequenzen auch Verwaltungsaufwand verursachen).
Die Löhne der Billag
Die will eh keiner bezahlen - erst recht nicht jene, die die Existenzberechtigung der Billag in Frage stellen und sie als bürokratischen Wasserkopf abtun.
Grüsse vom Knochen
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Das würde ich aber hinterfragen !
Das macht nähmlich das BAKOM und niemand anderes.
Das BAKOM ist ein Bundesbetrieb, der seine gebühren selber eintreibt ...
Ich weiss das ich zahle da zweimal hin ...
paulb
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Ich sehe diese Gebühren als eine Steuer, die von Empfangsgeräte-Besitzern erhoben wird (anstatt, wie andere, einfach von jedem Bürger). Dass dabei, wie üblich, einiges in Verwaltungsaufwand verschwindet, ist ein Naturgesetz.
Da ich Radio und TV konsumiere - und sehr oft öffentlich-rechtliche - habe ich persönlich eine gute Rendite und keinen Grund, mich zu beklaten.
In diesem Thread habe ich geschrieben, weil ich mich langen, heftigen Argumentationsattacken von Billag-Hassern gegenübersehe und jetzt mal wissen wollte, ob ich nur durch reinen Zufall von einer grossen, bösen Organisation veschont wurde oder ob das eher eine Rufmordkampagne gegen die Billag ist, der zu viele schlecht informierte Bürger nachlaufen.
Herzlichen Dank an P2501 für die sachliche Arbeit in diesem Thread!
Grüsse vom Knochen
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Von Anonymer Feigling am Thursday 06. January 2005, 12:30 MEW (#23)
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Dann wiedersprechen sich die Billag Leute selber. Auch der PC-Tipp hat nachgefragt und vom Pressesprecher eine andere Antwort erhalten.
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Eine solche Formulierung lässt IMHO zu, dass ich entsprechende Geräte besitze, aber damit keine Radio/TV sendungen empfange, und mich folglich nicht anmelden muss.
Das ist Deine Sicht. Die Billag sieht das anders:
FAQ, Frage 1.
(Legalistisch gesehen, kannst Du natuerlich Deine Fernseher und Radios kaputtmachen; dann sind sie nicht mehr betriebsbereit...)
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mit "entsprechende Geräte" meine ich ausschliesslich Internet-PCs. für radio und tv geräte ist die frage längst geklärt
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z.B: bei Netstream über http://adsl.tv. Klar, man muss sich registrieren, aber das ist dann ein Livestream und Billag Gebührenpflichtig.
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Unter diesen Umständen gibt's dagegen ja auch nichts zu sagen.
Grüsse vom Knochen
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registrierung? gebühr? tja, dann kann ich ja ohne diese dinge eben KEINE fernsehprogramme empfangen. problem gelöst.
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Ich arbeite ja bei einem Kabel ISP und natürlich haben wir Kunden, welche bisher ohne TV/Radio ausgekommen sind und plöztlich die Billag Rechnung erhalten haben. Auch wenn die Billag behauptet, das sei ohne Anmeldung gar nicht möglich.
Also den Herrn Kopp der Billag kontaktiert um zu wissen, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit ein Kunde von uns von dieser Beitragspflicht entbunden wird.
Folgendes ist in etwa die Antwort welche er mir gegeben hat:
Man müsse Spezielle Vorkehrungen treffen, damit ein Konsum der Streams nicht möglich ist.
Man vergleiche das mit einem TV-Gerät welches nur benutzt wird um DVD oder Video zu sehen. Wenn bei diesem TV-Gerät der Tuner ausgebaut oder gemäss Bakom Richtlinien deaktiviert wird, ist das TV-Gerät von den Billag Gebühren befreit.
Da grundsätzlich jeder Moderne PC Media-Streams empfangen könne, müssen auch beim PC solche Vorkehrungen getroffen werden.
Auf die Frage, welche Technischen Vorkehrungen bei einem PC getroffen werden müssen verwies er mich an das Bakom, dies sei deren Aufgabe dies zu definieren.
Also beim Bakom angerufen.
Dort war man offensichtlich ziemlich überrumpelt und wollte mich zurückrufen sobald man jemand gefunden habe, der diese Frage beantworten könne.
Gibt es in Zukunft einen Billag-Approved Windows-Media-Player mit deaktiviertem Streaming?
Gibt es in Zukunft einen Billag-Patch zum Mplayer?
Wie wird sichergestellt, dass der Kunde nicht einen anderen Player installiert, der doch Streaming kann?
Oder müssen etwa wir als ISP das Streaming auf Verlangen der Kunden unterbinden? Wann wenn die Kunden das über VPN umgehen?
Gruss
-Benoit-
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sauber. billag und bakom müssen jetzt zugemüllt werden mit solchen anfragen. und nicht lockerlassen, am besten auf schriftlicher antwort bestehen.
ausserdem ist die antwort inhaltlich kompletter müll. niemand kann momentan bspw. einen SF DRS empfangen OHNE dafür Vorkehrungen zu treffen. Die Billag soll evtl. Gebühren für Internetstreaming direkt bei den Anbietern (adsl.tv) einziehen. dazu brauchts natürlich eine neue gesetzliche grundlage.
(brauchts sowieso, ich hoffe die Parlamentarier merken das auch)
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Von Anonymer Feigling am Thursday 06. January 2005, 14:08 MEW (#35)
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Nein also das mit dem Blockieren wird wohl nicht so einfach sein. Was wenn ich einen internetstreamfähigen standalone Radioplayer mein eigen nenne (was ich zufällig tue) und Billag-Radiogebühren bezahle. Dann will ich sicher nicht TV-Gebühren bezahlen, nur um Internet-Radio zu empfangen.
Das ganze ist ein ausgemachter Blödsinn von Leuten die keine Ahnung von der dahinter steckenden Technik haben.
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14. Die Programme sind nicht nach meinem Geschmack, deshalb bin ich nicht bereit, die Gebühren zu bezahlen.
Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn Ihnen die Programme nicht gefallen. Für Beschwerden über die Programme wenden Sie sich bitte an den zuständigen Programmveranstalter. Bei der SRG SSR idée suisse an die jeweilige Programmdirektion oder direkt an die Generaldirektion SRG SSR idée suisse, Tel. Nr. 031 350 91 11; Adresse: Giacomettistr. 3, 3006 Bern. www.srg-ssr.ch Der zieht also auch nicht... Hatt ich mir schon gedacht...
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Warum denn nicht die Streams via Accounting oder Microbilling verrechnen? Das wäre für die SRG kein grosser Aufwand und fair für die Kunden. Alle anderen tun das ja schliesslich auch.
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im falle von adsl.tv (um DRS & Co. überhaupt empfangen zu können) ist ja sowieso eine Anmeldung und Rechnungsstellung nötig. dort soll die billag gefälligst ansetzen. anstatt diesen weg zu wählen eine eigenmächtige neuinterpretation bestehender gesetze zu machen, halte ich für rechtlich schlicht nicht haltbar. begriffe wie "radio" und "TV" sind ganz klar definiert. ein pc ist KEIN radio oder tv empfänger, punkt.
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Da liegst du leider falsch. Das Gesetz umschreibt einen TV-Empfänger als Gerät, mit welchem TV-Programme empfangen werden können. Auf welche Art und Weise der Empfang erfolgt, ist nicht relevant.
Ein Abgreifen der Gebühren beim Streaminganbieter kommt aber devinitiv nicht in Frage. Dies würde dazu führen, dass Personen, die TV sowohl normal wie auch über Internet empfangen, doppelt zahlen müssten. Das wiederum ist klar verboten. Die Situation ist sehr vertrackt, und darum hätte die Rechtslage auch klar abgeklärt werden müssen.
Die meiner Meinung nach vernünftigste Lösung wäre, die Streaminganbieter von Sendern, die aus den Gebühren bezahlt werden, zu verpflichten, nicht an Kunden zu liefern, die ihre Gebühr nicht bezahlt haben. Dazu bräuchte es nur eine kleine Änderung in der Verordnung. In etwa so:
RTVV Art. 25 Abs. 5: Sofern das Übertragungsmedium dies zulässt, ist der Konzessionär verpflichtet, das Senden von mit Empfangsgebühren finanzierten Programmen an Haushalte, die die Empfangsgebühr nicht entrichtet haben, zu unterbinden.
RTVV Art. 41 Abs. 1bis: Ein Gerät gilt nicht als Empfangsgerät, wenn für den Empfang prinzipbedingt keine öffentliche Rundfunkinfrastruktur benötigt wird, und der Empfang von mit den Empfangsgebühren finanzierten Programmen vom Sender unterdrückt wird.
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Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.
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vielleicht muss ich ja fuer meinen neuen schleppi auch einen Waffenschein beantragen. ich koennte ja jemanden erschlagen damit, depperte billag-fuzzis zB.
Seuli
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O'Toole's law: Murphy was an optimist.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 06. January 2005, 19:49 MEW (#43)
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also ihr koennt euch ja zu tode diskutieren....
aber wie ich gesehen habe weiss niemand wie die rechtliche grundlade ist oder geaendert wird. somit weiss auch niemand was auf uns zu kommt. gibt es eigentlich keinen juristen unter euch????
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Nun gut. Hier meine Analyse der Situation. IMHO und IANAL.
Von der Verordnung her ist die Billag prinzipiell im Recht, denn Livestreaming passt durchaus in die Definition für TV-Übertragung via Kabel, und ist somit Gebührenpflichtig. Andererseits steht im Gesetz nur, dass Gebühren entrichten muss, wer TV schauen will. Umgekehrt heisst dies, das keine Gebühren zahlen muss, wer nicht TV schauen will. Verordnungen dürfen nur Gesetze ausführen. Sie dürfen weder den Gesetzen widersprechen, noch Regeln ohne Gesetzesgrundlage definieren.
Bislang wurde der Besitz eines Fernsehgerätes oder einer Tunerkarte als implizierte Willenserklärung angesehen. Wollte man das Gerät nur z.B. als Bildschirm für den DVD-Player nutzen, so hatte man die Möglichkeit, den Tuner unbrauchbar machen zu lassen. Ein Computer ohne Tunerkarte ist im aber ein Allzweckgerät, bei dem TV schauen via Livestream nur ein kleines Nebengebiet darstellt. Hier also von einer implizierten Willenserklärung auszugehen ist völlig verfehlt. Andererseits ist heute praktisch jeder Computer von Haus aus mit der entsprechenden Funktionalität ausgerüstet.
Konsequenz: Die Billag muss beweisen, dass der Computerbesitzer per Livestream TV schauen will. Das Vorhandensein der entsprechenden Hardware und Software ist als Beweis nicht ausreichend.
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Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.
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Interessanter Punkt. Ich dachte immer, diese Gebühren seinen wie die Verkehrstteuer - die werden ja auch nicht gekürzt wenn das Auto einen Monat in der Werkstatt stand... oder läuft das dort auch über diese implizite Willenserklärung?
Grüsse vom Knochen
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habe im heise forum was geschrieben dazu
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Wo um himmels willen lest Ihr das ?
Bei mir steht von alledem absolut nichts !
paulb
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Auf der Rechnung nicht. Ich hab' einen zusätzlichen Brief im Couvert gehabt.
Gruss
Peter
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http://www.tagi.ch/dyn/news/wirtschaft/455662.html
Tages-Anzeiger vom 13.01.2005
«Billag hat falsch informiert»
Die Gebühreneintreiberin des Bundes sorgt mit ihrer Informationspolitik auch im neuen Jahr für rote Köpfe bei den Konsumentenschützern. [...]
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