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E-Signatur ab 2005 wie eigenhändige Unterschrift
Veröffentlicht durch Ventilator am Freitag 03. Dezember 2004, 13:53
Aus der digitales-gekritzelt Abteilung
Security mtthu schreibt: "Soeben habe ich auf NZZ Online einen Artikel gelesen, wonach der Bundesrat ab 2005 die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichstellen will. Das zugehörige Gesetz wurde bereits im Dezember 2003 vom Parlament verabschiedet und kann nun in Kraft treten. Dieses Gesetz macht es möglich, dass künftig Verträge elektronisch abgeschlossen werden können. Bundesrat und Parlament wollen mit dieser Massnahme E-Commerce in der Schweiz fördern."

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    Link zum BG (Score:2, Informativ)
    Von stw (stephan at walter dot name) am Friday 03. December 2004, 14:13 MEW (#1)
    (User #940 Info) http://stephan.walter.name/
    Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur

    Die Verordnung ist sehr allgemein gehalten und geht nicht auf bestimmte Krypto-Verfahren oder Software ein.

    Re: Link zum BG (Score:1)
    Von Anonymer Feigling am Saturday 04. December 2004, 12:45 MEW (#4)
    Es ist auch richtig, keine Software zu nennen. Das letzte was ich in einem Gesetz moechte, waere etwas in der Art: Um die Signatur zu Verifizieren, starten Sie "MS VeriSig" ..... Das Gesetz geht aber doch ein wenig in Krypto-Verfahren ein, indem es Zertifikate mit bestimmten Eigenschaften nennt. Dies geht (zumindest Stand von heute) nur mit X509 Zertifikaten und asymetrischen Krypto Verfahren.
    Verträge (Score:2, Tiefsinnig)
    Von co2 am Friday 03. December 2004, 17:36 MEW (#2)
    (User #858 Info) http://127.0.0.1
    Gemäss Art. 1 Abs. 1 OR ist in CH eine übereinstimmende Willensäusserung der Parteien zum Vertragsabschluss erforderlich. Diese Willensäusserung kann durchaus schon heute per Email gegeben werden.

    Was neu dazukommt, ist dass Verträge die der Schriftlichkeit bedürfen per email abgeschlossen werden können. Dies ist insofern problematisch, als dass Verträge die zum Schutz einer Partei schriftlich geschlossen werden müssen nun mit einem geeigneten Programm per Mausklick geschlossen werden können.
    Re: Verträge (Score:1)
    Von Aurelio am Friday 03. December 2004, 20:35 MEW (#3)
    (User #859 Info)
    Das Problem ist weniger die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung, sondern eher die Nachweisbarkeit. Bei Schriftlichkeit liegt die Unterschrift vor und wird als ziemlich sicher anerkannt; E-Mails lassen sich vergleichsweise leichter fälschen (ein Telnet-Programm genügt ;-) und können durch einen Vertragspartner leicht als "Fälschung" deklariert werden.

    Wichtig ist also, dass sich ein Vertragspartner nicht mehr zurückziehen kann - erst dann kann ein Vertrag als verpflichtend angesehen werden. Die verwendete Technologie ist dabei völlig irrelevant, wichtig ist einzig, dass die Identität des Vertragspartners zweifelsfrei bestimmt werden kann (naja, vollständig ohne Zweifel gehts ja sowieso nie, schriftliche Dokumente lassen sich ja auch fälschen, aber bei gut verwalteten digitalen Signaturen ist das noch schwieriger).

    Implementierung? (Score:0)
    Von hubertf am Saturday 04. December 2004, 15:20 MEW (#5)
    (User #285 Info) http://www.feyrer.de/
    "Digitale Unterschrift" klingt wahnsinnig toll, aber was steckt dahinter, wie ist sie spezifiziert und wie wird sie implementiert? Wie ist der Austausch gewaehrt? PGP?

      - Hubert

    Re: Implementierung? (Score:2)
    Von Seegras am Monday 06. December 2004, 14:06 MEW (#6)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    PGP sollte gehen ja, sofern eine Zertifikatsstelle deinen Schlüssel unterschreibt.
    --
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