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GEZ-Gebühren für "internetfähige PCs" doch schon ab 4/2005?
Veröffentlicht durch XTaran am Montag 11. Oktober 2004, 11:13
Aus der Ganz-Enorme-abZocke Abteilung
Internet Eigentlich kann man sich nur an den Kopf fassen, wenn man das so liest: Die Rundfunkgebühren in Deutschland sollen nach Vorstellung der Ministerpräsidenten der Länder zum 1. April 2005 um 88¢ steigen. "Private, internetfähige PC" sollen ab dann ebenfalls rundfunkgebührenpflichtig werden, berichtet die FAZ. Dies käme allerdings nure zum Tragen, wenn man "als PC-Besitzer [...] bislang ohne Radio- und Fernsehen auskommt", schreibt Golem.de. Trotzdem soll aber der Etat für die Online-Dienste von ARD und ZDF auf max. 0,75% des Gesamtetats gekürzt werden und gleichzeitig die Verpflichtung wegfallen, Deutschland mit 100% Flächendeckung terrestrisch mit Fernsehn- und Radio zu versorgen.

Ob das nun heißt, daß die Rundfunkgebühren für einen PC nur denen eines Radios entsprechen, welche deutlich niedriger als die Gebühren für Fernsehn und Radio (Fernsehn alleine gibt es nicht) sind, scheint noch unklar, auch wenn der Spiegel und ZDNet im Gegensatz zu Golem, daß für "private, internetfähige PC" Gebühren anfallen, falls nicht bereits ein Fernseher angemeldet ist. Bisher waren nur "PCs mit TV-Karte" gebührenpflichtig. Von zukünftig unterschiedlichen Gebühren für PCs mit und ohne TV-Karte ist jedenfalls nichts zu lesen.

Ab 2007 sollen dann auch Unternehmen für ihre Computer zahlen, allerdings nicht geräte- sondern grundstücksbezogen, schreibt der MacGuardian, und das, obwohl Macs doch gar keine PCs sind...

ZDNet berichtet dagegen, daß noch unklar sei, wie Firmen-PCs "besteuert" werden sollen und es für Firmen mit sehr vielen PCs sehr teuer werden. Dabei ist allerdings am wenigsten klar, was die Ministerpräsidenten denn nun genau unter einem PC verstehen? Alles was IBM-PC™-kompatibel ist? Auch PC-basierte Server? Dafür aber dann keine Macs? Ich glaub, ich steig von x86 auf UltraSparc um. :-)

Einziger Hoffnungsschimmer: Noch seien diese Vorschläge der Ministerpräsidenten aber nicht am Ziel: Die Landesparlamente müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Wie die Stimmung dort aussieht, kann man bei Heise nachlesen. Dort liest man dann allerdings auch, daß auch UMTS-Händis ins Visier der GEZ geraten. (UMTS heißt ja laut Bundesfinanzminister Hans Eichel auch "Unerwartete Mehreinnahme zur Tilgung von Staatsschulden". Ob das im Rahmen der Rundfunkgebühren doppelt gilt?)

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    Falsches Signal (Score:2)
    Von mel (bstocker at 4s divis hosting dot ch) am Monday 11. October 2004, 11:48 MEW (#1)
    (User #57 Info) http://www.4s-hosting.ch
    Die Erhebung von Rundfunkgebühren für Internet-PC's setzt vollkommen falsche Signale, sowohl für Privatanwender, als auch für Firmen. Falls die Gebühren tatsächlich kommen, wird manch einer auf einen Internet Zugang verzichten -- wegen der GEZ Gebühren! Für die Entwicklung des Internet in Deutschland ist dies sicher nicht günstig. Wenn schon Gebühren für das Internet erhoben werden sollen, dann nur via kostenpflichtige Angebote auf den Webseiten der Sender.

    Da die Gebühren wohl kaum der Internet-Infrastruktur zugute kommen werden ist es zudem eine Quersubventionierung des staatlichen Rundfunks. Ebenso ist es aus logischer Sicht nicht verständlich, dass Rundfunkgebühren bezahlen soll, wer nur das Internet nutzt.

    Falsche Signale setzt zudem die Regel, dass diejenigen nicht zur Kasse gebeten werden, die für ihren Fernseher bereits zahlen. Wird da nicht manch einer wieder eine Glotze anschaffen, wenn er für seinen PC doch schon die Gebühren bezahlt? zur oberflächlichen Unterhaltung mag der Fernseher etwas taugen, als Informationsmedium ist er unbrauchbar.

    Für die Marktwirtschaft sind die neuen Gebühren ein zusätzlicher Bremsklotz. Neue Steuern und Abgaben sollten in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation ein Tabu sein.

    Es ist auch ein falsches Signal für die Gebühreneintreiber in anderen Ländern (Billag), weckt es doch Begehrlichkeiten, auch dort eine "Internet Steuer" einzuführen.

    Es bleibt die Hoffnung, dass sich unsere Freunde im "grossen Kanton" dies nicht gefallen lassen werden.
    Re: Falsches Signal (Score:2)
    Von DHReutter (reutter@informatik.tu-muenchen.de) am Monday 11. October 2004, 13:27 MEW (#5)
    (User #185 Info) http://www.bingo-ev.de/~br1764/
    Ebenso ist es aus logischer Sicht nicht verständlich, dass Rundfunkgebühren bezahlen soll, wer nur das Internet nutzt.

    Jeder, der Zugang zum Internet hat, kann sehr viele Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen ansehen. Und das kostenlos. Also ist es aus logischer Sicht wohl verständlich.
    Falsche Signale setzt zudem die Regel, dass diejenigen nicht zur Kasse gebeten werden, die für ihren Fernseher bereits zahlen. Wird da nicht manch einer wieder eine Glotze anschaffen, wenn er für seinen PC doch schon die Gebühren bezahlt?

    Erstens werden ja wohl die PC-Gebühren ein bisschen billiger sein. Zweitens setzt das IMO genau das richtige Signal, nämlich dass man für den gleichen Inhalt nicht zweimal zahlen muss.
    Für die Marktwirtschaft sind die neuen Gebühren ein zusätzlicher Bremsklotz. Neue Steuern und Abgaben sollten in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation ein Tabu sein.

    Firmen-PCs werden wahrscheinlich gebührenfrei sein. Und selbst wenn nicht... die Gebühren machen das Kraut auch nicht fett. Die GEZ-Gebühren sind lächerlich gering im Vergleich zu dem was bekommt.
    Es ist auch ein falsches Signal für die Gebühreneintreiber in anderen Ländern (Billag), weckt es doch Begehrlichkeiten, auch dort eine "Internet Steuer" einzuführen.

    Nochmal: Die Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen im Internet werden mit Gebühren belegt. Das ist keine Internetsteuer. Und da jeder Mensch mit Wohnsitz in D diese abrufen kann, ist es ja eigentlich auch richtig so. Inwieweit die GEZ selbst sinnvoll ist möchte ich hier nicht darlegen. Jeder sollte selbst wissen, ob er mit "Nachrichten" im RTL-Stil besser leben kann.

    Viel mehr Sorgen machen mir in dieser Meldung folgende Aussage: Weniger Geld für ARD/ZDF (na gut, Kerner wird nicht mehr so viel verdienen, aber was soll's). Dass allerdings die 100%ige Abdeckung fällt, das ist ein Schritt in die falsche Richtung.

    Daniel "Und die Tagesschau ist besser als Punkt 8!" Reutter
    --
    Heinlein's Razor:
    Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity
    Re: Falsches Signal (Score:2)
    Von mel (bstocker at 4s divis hosting dot ch) am Monday 11. October 2004, 13:44 MEW (#8)
    (User #57 Info) http://www.4s-hosting.ch
    *ROTFL*

    Es steht Dir natürlich frei, hier neue Steuern zu unterstützen. Es soll ja Leute geben, die ihr Geld am liebsten dem Staat geben :-)


    Re: Falsches Signal (Score:1)
    Von DHReutter (reutter@informatik.tu-muenchen.de) am Monday 11. October 2004, 14:01 MEW (#9)
    (User #185 Info) http://www.bingo-ev.de/~br1764/
    Du weisst offensichtlich nicht, was eine Steuer ist.
    --
    Heinlein's Razor:
    Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity
    Re: Falsches Signal (Score:1)
    Von DrZimmerman (tbaumgartner BEI swissonline PUNKT ch PUNKT remove) am Tuesday 12. October 2004, 18:12 MEW (#22)
    (User #1385 Info)
    ohne steuern gäbe es keine staaten, kein zusammenhalt, würde anarchie herschen, jedoch bezahlen steuern leider auch politiker die eigentlich nicht das mit den steuern tun wofür sie eigentlich gedacht sind/wären/waren
    Falsche Zielsetzung (Score:2)
    Von Frank-Schmitt am Monday 11. October 2004, 15:33 MEW (#14)
    (User #1302 Info)
    Jeder, der Zugang zum Internet hat, kann sehr viele Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen ansehen. Und das kostenlos. Also ist es aus logischer Sicht wohl verständlich.

    Kann das noch mit dem Grundversorgungsauftrag der ÖR in Einklang gebracht werden? Im übrigen, was wäre wenn die Öffentlich-Rechtlichen als nächstes einen Telefonservice starten, mit dem man sich die Nachrichten vorlesen lassen kann. Wäre dann das Telefon auch gebührenpflichtig?

    Re: Falsche Zielsetzung (Score:2)
    Von DHReutter (reutter@informatik.tu-muenchen.de) am Tuesday 12. October 2004, 09:53 MEW (#18)
    (User #185 Info) http://www.bingo-ev.de/~br1764/
    Guter Einwand. Es ist diskutabel, ob ein Sendungen-Archiv zur Grundversorgung mit Medieninhalten gehört. Ich persönlich greife gerne darauf zurück. Aber ob das alle mit Internet-fähigen PCs tun ist fraglich. Genauso fraglich, ob alle Menschen mit Fernseher die Öffentlich-Rechtlichen Programme sehen. Oder ob alle, die in die Krankenkasse einzahlen auch krank werden.

    Daniel "Aber wäre Pay-per-View eine Lösung?" Reutter
    --
    Heinlein's Razor:
    Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity
    Rechtschreibung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 11. October 2004, 11:55 MEW (#2)
    Normalerweise versuche ich ja, kleinere Rechtschreibfehler zu übersehen, aber das sieht doch zu Grausam aus: "Händis" Bitte bringt das doch in Ordnung, das tut in den Augen weh: "Handy" oder "Handies" aber bitte nicht mit "ä"!!!!

    Re: Rechtschreibung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 11. October 2004, 12:37 MEW (#3)
    symlink ist eine schweizer Seite... "Händi" ist richtig.
    Re: Rechtschreibung (Score:1)
    Von vade am Monday 11. October 2004, 14:05 MEW (#10)
    (User #1577 Info)
    genau. ausserdem ist handy (=handlich) auf englisch eigentlich falsch. das heisst dort mobile.
    Händi (Score:1)
    Von XTaran (symlink /at/ deux chevaux /dot/ org) am Monday 11. October 2004, 14:40 MEW (#11)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/
    Hmmm, Troll oder nicht Troll? Das ist hier die Frage. Gehen wir mal von unwissendem Nicht-Troll aus.

    Nö. "Handy" sieht grausam aus: "Ich telefoniere mit meinem Handlich." Wenn schon Englisch, dann bitte "cellphone" oder "mobile". (Wobei mir auch nicht klar, ist, warum die Amis Mobiltelefone nach einer kleinen Stadt in Texas benannt haben: Mobile City ;-)

    Und falls Du es nicht gemerkt hast bisher: Mindestens Raffzahn und ich schreiben bewußt immer "Händi", und zwar gerade, um darauf aufmerksam zu machen, wie grausam "Handy" ist. Und da "Mobiltelefon" viel zu lang und holperig ist, "Natel" außerhalb der Schweiz kaum einer versteht und immer alle vom Händi reden, schreiben wir es auch so. Selbst Wikipedia führt bereits "Händi" neben "Handy" und "Natel" als Synonym für "Mobiltelefon" auf.

    Außerdem ist "Händi" deutlich deutschen Ursprungs: "Hän di koi Kabel?" (SCNR.)

    --
    There is no place like $HOME
    Re: Händi (Score:1)
    Von vade am Monday 11. October 2004, 14:53 MEW (#12)
    (User #1577 Info)
    das sollte man mal dem leo Wörterbuch mitteilen, da ist nur Handy zu finden ;-).
    Re: Händi (Score:2)
    Von XTaran (symlink /at/ deux chevaux /dot/ org) am Monday 11. October 2004, 15:02 MEW (#13)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/

    Hah!

    Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Mobiltelefon:

    "Inzwischen wird auch die eingedeutschte Schreibweise Händi verwendet, die mittlerweile auch vom Verein Deutsche Sprache empfohlen wird."

    Strike! *froi* *rumhüpf* Hartnäckige Verwendung hilft also doch was. :-)


    --
    There is no place like $HOME
    Re: Händi (Score:1)
    Von DHReutter (reutter@informatik.tu-muenchen.de) am Tuesday 12. October 2004, 17:32 MEW (#21)
    (User #185 Info) http://www.bingo-ev.de/~br1764/
    Strike? Heisst das nicht Straik?

    Daniel "SCNR" Reutter
    --
    Heinlein's Razor:
    Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity
    Auf welcher Grundlage? (Score:2)
    Von fujiwara am Monday 11. October 2004, 12:52 MEW (#4)
    (User #748 Info)
    Kann man neuerdings alle öffentlich-rechtlichen Programme in anständiger Qualität uneingeschränkt übers Internet empfangen?
    Re: Auf welcher Grundlage? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 11. October 2004, 13:30 MEW (#6)
    Es müssen nicht alle empfangbar sein. Es reicht, wenn man technisch in der Lage ist einen Sender zu empfangen.
    Rechtsgrundlage hierfür ist der Rundfunkgebührenstattsvertrag (RGebStV).
    In diesem steht unter Anderem:
    "Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können."
    Ohne den genauen Wortlaut der neuen Fassung des Gesetzes zu kennen, denke ich mal, daß einfach die Definition des Empfangsgeräts erweitert haben.
    Re: Auf welcher Grundlage? (Score:1)
    Von HalF am Monday 11. October 2004, 13:32 MEW (#7)
    (User #1057 Info)
    Die Grundlage ist der Rundfunkstaatsvertrag. Den kann man bei der GEZ nachlesen. Die aktuelle Rechtslage: " Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden. Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist." Ansonsten geht es seinen Gang: dieser Beschluss der Ministerpräsidenten muss noch von den Länderparlamenten abgesegnet werden. Dann gibt es noch Klagen dagegen. Möglicherweise kommt es dann zu einer pauschalen Geräteabgabe.
    Und in der Schweiz? (Score:1)
    Von flipflip (flip at gmxpro dot ch) am Monday 11. October 2004, 15:58 MEW (#15)
    (User #1046 Info) http://oinkzwurgl.org
    Heute Mittag noch sagte ich mir, «Was soll's? Geht mich ja nichts an.», doch schon gerade eben am Briefkasten hatte ich eine böse Vorahnung. Natürlich war die allzeit geliebte Billag-Rechnung drinn. In der Beilage stiess ich auf einen interessanten Text.

    Unter dem Stichwort Gerät steht da:
    Radio- und/oder TV-Programme kann man nicht nur mit einem herkömmlichen Radio oder TV-Gerät empfangen, sondern zum Beispiel auch mit dem Händi (Anm.: Schreibweise korrigiert ;) oder Computer. Es kommt auch nicht darauf an, auf welchem Verbreitungskanal (Antenne, Kabel, Satellitenschüssel, Internet) und mit welchem Gerät (Radio, TV, Computer, Händi (Anm.: nochmals falsch) etc.), die Programme empfangen werden. Wenn der Empfang von Radio- und/oder TV-Programmen technisch möglich und das Gerät betriebsbereit ist, muss man sich anmelden.

    Sind die denn vom Wahnsinn umzingelt?

    Im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) steht zwar schon, dass man für den Empfang zahlen muss (Art. 55), aber doch bitte nicht mit dem Händi (Radio zwar schon) oder Computer ohne spezielle Radio- oder TV-Karte. Oder tut sich das jemand an?

    Richtig interessant wird es im Art. 70: Widerhandlungen wo mit bis zu Fr. 5000.- bestraft wird, wer ein Gerät, das zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignet ist, zum Betrieb vorbereitet oder betreibt, ohne dies der zuständigen Behörde gemeldet zu haben. Muss mein Computerhändler der mir alles installiert hat oder mein Handydealer (SCNR) der mir das Händi eingerichtet hat, mich jetzt bei der Billag melden?

    Naja, ich habe ja einen TV und muss so sowieso bezahlen, aber gaga finde ich das mit Internet und Computer anzumelden schon.
    Re: Und in der Schweiz? (Score:1)
    Von Daniel Baumann (daniel.baumann@panthera-systems.net) am Monday 11. October 2004, 21:57 MEW (#16)
    (User #1400 Info) http://people.panthera-systems.net/~daniel-baumann/
    "Sind die denn vom Wahnsinn umzingelt?" Nein, wieso denn? Wer $geraet zum TV Empfang hat, bezahlt.
    Re: Und in der Schweiz? (Score:1)
    Von flipflip (flip at gmxpro dot ch) am Tuesday 12. October 2004, 10:09 MEW (#19)
    (User #1046 Info) http://oinkzwurgl.org
    Einverstanden beim TV. Bei einem TV ist die Sache klar, damit kann man hauptsächlich fernsehen. Mit einem Computer aber, arbeitet man hauptsächlich. Was kann ich nun dafür, dass Microsoft mir den Mediaplayer installiert und ich damit fernsehen könnte obwohl ich das gar nicht tue oder tun will? Deshalb alleine soll ich schon bezahlen? Klar, wer fernsieht, hat zu bezahlen, egal mit welchem Gerät. Aber die Entscheidung mich anzumelden kann man ja mir überlassen. Etwas mehr Vertrauen wäre angebracht.
    Re: Und in der Schweiz? (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 12. October 2004, 13:41 MEW (#20)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Auf einem Gebiet, wo sich so leicht betrügen lässt, wäre das kein Vertrauen, sondern Blauäugigkeit. Aber eine Pauschalgebühr ist natürlich genau so problematisch. Für die Finanzierung mittels pay-per-view kann ich mich aber auch nicht erwärmen.

    Am besten wäre wohl ein System ähnlich wie Viaccess. Beispielsweise könnte das Streaming über SSL erfolgen. Nur wer die Gebühren bezahlt, erhält das nötige Zertifikat für die Authentifikation.

    Übrigens halte ich das Erheben von Gebühren auf Internetempfang in der Schweiz für durchaus gerechtfertigt. Die dienen hierzulande nämlich der Finanzierung von Sendungen.


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: Und in der Schweiz? (Score:2)
    Von mel (bstocker at 4s divis hosting dot ch) am Tuesday 12. October 2004, 06:32 MEW (#17)
    (User #57 Info) http://www.4s-hosting.ch
    Wenn das wirklich so ist dann hat es bei der Billag einen Wandel gegeben. Das Thema wurde ja schon vor einiger Zeit auf symlink diskutiert. Hier ist mein Kommentar mit einer Stellungnahme von einem Billag Mitarbeiter.
    Entwarnung - Aber nur vorläufig! (Score:2)
    Von mel (bstocker at 4s divis hosting dot ch) am Wednesday 13. October 2004, 13:28 MEW (#23)
    (User #57 Info) http://www.4s-hosting.ch
    Ich habe mich erkundigt. Die folgende Definition der Billag für ein gebührenpflichtiges "Gerät" ist nicht korrekt: "...Es kommt auch nicht darauf an, auf welchem Verbreitungskanal (Antenne, Kabel, Satellitenschüssel, Internet) und mit welchem Gerät (Radio, TV, Computer, Handy...". Gebührenpflichtig sind nur Radios und Fernseher, oder Geräte mit Radioempfänger (Handy, Stereoanlage, etc.) oder TV Receiver (TV-Karte für PC). Wer Radio/TV Sendungen via Internet Stream empfängt, entgeht vorerst der Meldepflicht. Genauso wichtig ist deshalb, dass das RTVG zZ. in Revision ist und dass der Begriff "Gerät" in einem weiteren Sinne gefasst werden soll.

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