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| Banknoten-Erkennungspflicht für Software in der EU? |
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Veröffentlicht durch XTaran am Sonntag 06. Juni 2004, 19:42
Aus der Houston-wir-haben-da-ein-Problem Abteilung
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Die EU plant mal wieder ein Gesetz, das Open Source Software größere Probleme machen könnte: das Gesetz, dessen erster Entwurf Ende des Jahres fertig sein soll, soll Hersteller von Scanner-, Drucker- und Grafikbearbeitungsprogrammen dazu zwingen, Blackbox-Banknoten-Erkennungssoftware der Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (¹) in ihre Produkte einzubauen, so Slashdot. (Als ob RFID-Tags in Banknoten nicht ausreichen würden...) Bisher unklar ist, inwieweit sich das auch auf Open-Source-Software wie z.B. The GIMP bezieht.
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(¹) Central Bank Counterfeit Deterrence Group, CBCDG. Heise berichtete über deren Gründung vor etwa einem Monat.
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< art.gnome.org wieder online | Druckausgabe | 50 Todestag von Alan Turing > | |
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Von Anonymer Feigling am Monday 07. June 2004, 01:44 MEW (#2)
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ausserdem bruht gimp bei all seiner Macht auf
Software Bausteinen, seine Fähigkeiten sind ein Konglomerat aus dem Zusammenwirken solcher Bausteine,
also bei einem Scanner wäre der Ansatzpunkt in
erster Linie nicht The Gimp, sondern die
"SANE" backends, um schon das einscannen von
Bildern zu verhindern, die Folge die daran
anschliesst, solche Beschränkungen zum
Druck von Micromustern müssen dann auch in den
Druckern oder deren Treibern eingebaut werden,
nur die Frage ist, wozu soll das alles hinführen ?
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Paladium, sie können mit Ihrem PC atm nichts
machen .. sie stehen im Verdacht ein
nicht autorisierter Mithörer eines Liedes
zu sein, das auf einer Microsoft Drink Box
abgespielt wird, bitte legen sie Ihren
Kopf ganz Dich an die Lautsprecher
(BUMMMMM!)
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nur mit den Erkenntnissen der Ansprechmethoden,
und dem ReverseEngeneering ist es auch nicht
unmöglich sich diese Informationen zu beschaffen,
ich würde fast sagen, damit verhindert man
sie Selbstgedruckten Banknoten von Amateuren,
"kriminelle Profi's" werden wohl keine Probleme
haben sich Equipment zu beschaffen was diese
Begrenzungen nicht hat, oder sich die Informationen beschaffen wie diese Begrenzungen
zu umgehen sind
Die beste Lösung wären aber RFID chips,
deren Sendeleistung sehr stark begrenzt
ist, damit sie nicht zum Erkennen von Geldsäcken
genutzt werden können,
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Wo soll das hinfüren?
Das ist ja bald offensichtlich: Zur total abgesperrten Maschine. Wenn die Notenbanken solches Zeug durchpushen können, dann werden RIAA, MPAA, IFPI und Konsorten wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen und DRM per Gesetz EU weit (und somit auch bei uns in der Schweiz) einführen lassen... Es wird kalt. Sehr kalt. Zieht euch warm an.
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Irgendwie find ich das ganze einfach nur noch lustig :-) Wer einen Photoshop nimmt, um Blüten zu erstellen, wird wohl kaum so erfolgreich sein. 0815 Gangster halt (Gabs nicht mal dies Dollarnoten mit dem falschen Präsidenten?). Wer genug Kriminelle Energie besitzt, Blüten zu drucken, die auch eine einigermassen gute Qualität besitzen, wird dies auch nicht abhalten. http://www.iframe.ch
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Warum sollte ich Geldnoten nicht einscannen und am Computer bearbeiten duerfen? Solange ich sie nicht wieder ausdrucke und wie echte verwende, ist das doch egal. Die Zensurmeister machen sich richtig laecherlich... im naechsten Schritt duerfen Euros wohl nicht mehr ins Ausland transportiert oder verkauft werden. Sonst koennte ja jemand im Ausland die Scheine kopieren!
Bald finden sich auf Kazaa hochaufgeloeste Bilder von Euro-Noten. Schock! Die PrintKiddies werden die Wirtschaft mit Falschgeld ueberschwemmen. Der da ist auch ein Verbrecher:
http://mitglied.lycos.de/habanero/euro/deutsch/scheine.php?5euro
Bilder von Banknoten einfach oeffentlich verfuegbar machen... hoffentlich kommt der ins Gefaengnis. Die Profis koennen sie mit so einer Massnahme nicht beeindrucken, es geht nur um die 'Gelegenheitskopierer'. Man koennte ja auf die Idee kommen... und davor muss der Staat uns beschuetzen. Ist ja klar.
In .ch ist's recht einfach: ( steht alles in http://www.snb.ch/d/banknoten/merkblatt_d.pdf )
Als Emittentin der Schweizerfranken-Banknoten sieht die SNB aber beispielsweise in folgenden Fällen keine Gefahr der Verwechslung mit echten Noten:
1. Verkleinerte Abbildungen, deren Seitenlängen höchstens 66% derjenigen der Originalnote ausmachen.
2. Vergrösserte Abbildungen, deren Seitenlängen mindestens 150% derjenigen der Originalnote ausmachen.
3. Abbildungen von Banknotenteilen in beliebigem Format, soweit weniger als 40% einer Seite der Originalnote abgebildet wird.
4. Abbildungen auf einem Material, welches sich unzweideutig und in einfacher Art und Weise vom Papier unterscheidet (Abbildungen auf Esswaren und Hartprodukten wie Metall, Glas, Stein, Holz etc.).
5. Abbildungen, welche sich farblich in sofort erkennbarer Art und Weise von sämtlichen, gesetzlichen Kurs geniessenden Banknoten abheben.
Ob bei Banknotenreproduktionen die Gefahr der Verwechslung mit echten Noten besteht, ist überdies von den gesamten Umständen abhängig (Qualität des Drucks, Hinweis auf die Reproduktion durch den Vermerk "Spezimen", Bedrucken von Vorder- und Rückseite, Art des Inverkehrbringens etc.).
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dann ist das ein Zeichen für das Scheitern, ein Zeichen für ein beschissenes Konzept /* Nur wer schneller ist als der Strom hat die Kontrolle! */
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