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Klagen gegen 31 Firmen wegen JPEG-Nutzung
Veröffentlicht durch XTaran am Freitag 23. April 2004, 15:42
Aus der Burn All JPEGs.org Abteilung
Patente Im Jahre 2002 hatte das US-Unternehmen Forgent Networks begonnen Patentansprüche auf die JPEG-Kompression zu erheben, da sie 1997 das US-Patent Nr. 4,698,672 für redundante Kompression aus dem Jahre 1987 gekauft haben. 30 Firmen haben seither nach Aussagen von Forgent Networks einen entsprechenden Lizenzvertrag mit ihnen geschlossen. 31 weitere Firmen, die sich weigerten einen Lizenzvertrag für ein Patent zu schliessen, dessen Gültigkeit vom JPEG-Kommitee angezweifelt wird. (Quelle: Golem.de)

Zu den angeklagten Firmen zählen viele bekannte Namen, so u.a. Adobe, Agfa, Apple Computer, Canon USA, Creative Labs, Dell, Eastman Kodak, Fuji Photo Film USA, Fujitsu Computer Products of America, Gateway, Hewlett-Packard, IBM, JASC Software, JVC Americas, Kyocera Wireless, Macromedia, Matsushita Electric Corporation of America, Onkyo, palmOne, Panasonic Communications, Panasonic Mobile Communications Development, Ricoh, Thomson, Toshiba und Xerox.

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    Soo blööd. (Score:2)
    Von trieder am Friday 23. April 2004, 16:15 MEW (#1)
    (User #1138 Info) http://private.rcms.ch
    Warum möchten grosse Firmen Patente auf Softwäre sachen.
    Sie leiden ja letztenlich selber darunter.

    Note:
    Wer eine job mit Zukunft möchte sollte lieber Jurist anstatt Entwickler werden.
    Re: Soo blööd. (Score:1)
    Von mr.survearchive (author_to_@survearchive.ch) am Friday 23. April 2004, 16:19 MEW (#2)
    (User #1149 Info) http://www.survearchive.ch
    Jurist?
    Blöder geht's nimmer
    Psychiater!!
    ___
    Könned diir bärndüütsch?
    Re: Soo blööd. (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 23. April 2004, 18:51 MEW (#3)
    als Psychiater hat man immer einen Job. Es ist sehr im Trend Psychopath zu werden.
    Re: Soo blööd. (Score:1)
    Von greybeard am Saturday 24. April 2004, 18:15 MEW (#5)
    (User #412 Info)
    Bei dieser Gesetzgebung wundert es auch niemanden mehr.
    Re: Soo blööd. (Score:2)
    Von bones am Sunday 25. April 2004, 08:48 MEW (#6)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Ein Bekannter (Jurist) hat letzthin ein Buch durchgeackert, in dem es darum geht, wie ein Patentantrag formuliert werden muss, damit er Chancen hat, zu einem nicht angreifbaren Patent zu führen. Da wird seitenweise diskutiert, ob der gesamte Text in nur einem Satz stehen muss oder ob mehrere Sätze gemacht werden dürfen... und es scheint so, wie wenn die total kranke erste Variante das wäre, was man tun *muss*.

    Etwas kränkeres als Patentanträge scheint es nicht mehr zu geben.

    Grüsse vom Knochen
    Re: Soo blööd. (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 25. April 2004, 11:38 MEW (#7)
    Das Eidg. Patentamt hat die Richtlinien auf der Webseite veröffentlicht. Sie sind etwas über 100 Seiten lang. Man muss tatsächlich zwingend jeden Patentanspruch in einem Satz formulieren, der Vorteil ist, dass das Vorgehen international standardisiert ist und dass sich amerikanische Patente genau gleich lesen wie schweizerische. Den Rest eines Patentantrags muss man allerdings nicht in einem Satz formulieren, es gibt jedoch diverse weitere Vorschriften, was allerdings auch notwendig ist, da sonst die Anwälte sofort versuchen würden, mit einem "unkonventionellen" Stil ein Patent möglichst so zu formulieren, dass die Konkurrenten nichts mehr damit anfangen können. Die genauen Stilvorschriften machen es zudem möglich, dass man Patentschriften sehr präzis mit spezialisierten Suchmaschinen suchen kann, da ganz genau definiert ist, was in welchen Abschnitt hineingehört und wie es formuliert sein muss.

    Patentanträge formuliert man aber sowieso nicht selber, sondern lässt sie durch einen Spezialisten (Patentanwalt) formulieren. Dein Bekannter sollte die Finger davon lassen.

    Re: Soo blööd. (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 25. April 2004, 11:44 MEW (#8)
    BTW: Die Richtlinien für die Sachprüfung für die Schweiz sind unter http://www.amoebius.ch/Docs/Richtlinien_d.pdf zu finden.
    Re: Soo blööd. (Score:2)
    Von kruemelmonster (symlink0405.5.kruemi@spamgourmet.com) am Sunday 25. April 2004, 16:11 MEW (#9)
    (User #3 Info) http://www.tedaldi.net/
    Naja, und trotz dieser Richtlinien ist m.E. alles ziemlic unklar und schwammig! Die Regeln scheinen ja dafür gemacht zu sein, dass die Patente klar formuliert sind.
    Aber wenn aml die Rechtstreitigkeiten anschaut, ist wohl klar, dass diese Regeln auf breiter Front versagen, wieso nur? :-(
    Re: Soo blööd. (Score:1)
    Von bones am Sunday 25. April 2004, 21:31 MEW (#11)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Ist jetzt vielleicht off topic... aber da ich erwähnt hatte, dass besagter Bekannter Jurist ist und ausserdem lediglich ein Buch darüber gelesen hat (k.A. weshalb) wird er sich schon selbst darum kümmern können, ob er das nun selber machen soll oder nicht. Jedenfalls gibt es sicher niemanden, der weniger geeignet wäre, ihm hier naseweise Ratschläge zu erteilen, als gerade ich.

    Auf die Symlink-Leser bezogen hat Dein Rat natürlich Bestand - es hat sicher nicht viele Leute hier, die von Patentanträgen wirklich Ahnung haben.

    Im übrigen finde ich es schlecht, dass für Patentanträge eine Menge Geld in einen Patentanwalt gesteckt werden muss (und, wie ich mir habe sagen lassen, noch viel mehr in eine aufwändige Recherche). So geht immer erst mal das Kapital flöten, das man eigentlich bräuchte, um die Erfindung vernünftig zu vermarkten.

    Grüsse vom Knochen
    Re: Soo blööd. (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 25. April 2004, 19:42 MEW (#10)
    Die Rechtsstreitigkeiten entstehen aber wohl nicht an der Formulierung, sondern an zum Beispiel der Frage, ob eine Erfindung sich naheliegend aus dem Stand der Technik ergibt (und damit nicht patentfähig ist) oder eben nicht, so wie in diesem Fall. Die Formulierung des JPEG-Patents ist dagegen klar und gibt gemäss JPEG-Konsortium auch nicht Anlass zur Debatte, da das im Patent beschriebene Verfahren offensichtlich fast deckunsgleich mit dem JPEG-Algorithmus ist.
    Re: Soo blööd. (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 25. April 2004, 23:24 MEW (#12)
    Um die Recherche kommt man sowieso nicht herum, da man ja zuerst wissen muss, was bereits patentiert ist. Die ständige Recherche ist übrigens für ernstzunehmende Firmen schon deshalb Pflicht, weil man ja auf dem laufenden sein will, was die Konkurrenz gerade patentieren lässt und wohl demnächst auf den Markt bringt. Ausserdem gibt es Firmen, die Lizenzen auf ihre Patente vergeben, was möglicherweise günstiger ist als wenn man alles selber entwickelt. Viele Firmen melden ihre Produkte ausserdem nur in ihren eigenen Märkten zum Patent an, so dass man ihre Ideen im Rest der Welt frei brauchen kann. Angeblich ist die intensive Nutzung der Patentdatenbanken zum Wissenstransfer vor allem in Asien schon bedeutend weiter fortgeschritten, denn alles, was eine Schweizer Firma für den Schweizer oder den Europäischen Markt patentiert (nicht aber in Asien) kann dort frei benützt werden, viel billiger kommt man nicht an Wissen.

    Gerde in diesem Bereich besteht in der Schweiz möglicherweise noch Nachholbedarf. Man kann von Patenten halten, was man will, gezielt nutzen kann man sie auf jeden Fall. Dass Patentanträge eine Menge Geld kosten, versteht sich von selbst, schliesslich muss ein Patentanwalt (i.d. Regel kein Jurist) eine Patentschrift schreiben, die die zu patentierende Erfindung offenlegt, zum anderen müssen Übersetzungen in die Amtssprachen der jeweiligen Patentämter erzeugt werden und zum anderen müssen die Patentämter die Patente prüfen.

    Re: Soo blööd. (Score:1)
    Von greybeard am Monday 26. April 2004, 09:00 MEW (#13)
    (User #412 Info)
    Die Streitigkeiten entstehen _auch_ wegen der Formulierung, da diese oft sehr allgemein gefasst wurde, um zukuenftige moegliche Trends mit einzubeziehen. Das Gericht muss dann entscheiden, ob das Patent zu breit definiert war oder nicht.
    [Inwiefern (und falls ja: unter welchen Bedingungen] Standards patentierte Algorithmen [ein Widerspruch un sich] verwenden sollen, ist eine andere Frage]
    Patent in folgenden Ländern gültig (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Saturday 24. April 2004, 12:17 MEW (#4)
    Der Patentschutz besteht übrigens neben den USA auch in Deutschland, Japan, Grossbritannien, Frankreich und Italien. Die deutsche Übersetzung kann z.B. unter DE 3789273 T2 aus einer Patentdatenbank heruntergeladen werden.
    Re: Patent in folgenden Ländern gültig (Score:2)
    Von P2501 am Monday 26. April 2004, 09:42 MEW (#14)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    In Europa könnte ein solcher Gerichtsfall aber schnell beendet werden, da das Patent als reines Algorythmuspatent nach geltendem Recht (sowohl EU wie auch CH) nicht zulässig ist. Und ich hoffe mal, das bleibt auch so.


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Re: Patent in folgenden Ländern gültig (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 26. April 2004, 12:26 MEW (#15)
    Das Patent ist kein Algorithmuspatent. Wenn dem so wäre, so hätten die Patentämter es schon im Jahr 1987 abgelehnt. Das Patent schützt nicht die Algorithmen (DCT, Huffman-Codierung etc.), sondern deren Kombination zur Anwendung als verlustbehafteter Bildkompressionsalgorithmus. Die Anwendung eines Verfahrens zur Bildkompression ist kein Algorithmus, sondern eine technische Erfindung. Im Unterschied zum Algorithmus ist dessen Anwendung nicht schon durch die Natur vorgegeben (wie z.B. mathematische Sätze).
    Re: Patent in folgenden Ländern gültig (Score:2)
    Von P2501 am Monday 26. April 2004, 13:29 MEW (#16)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Ein Algorythmus ist eine eine Ansammlung mathematischer Formeln in einem festgelegten Ablauf. Der Ablauf darf durch Interaktion beeinflussbar und/oder selbstverändernd sein. Ebenso kann er Zufallselemente erhalten, so dass selbst bei extakt gleichen Eingaben verschiedene Ergebnisse entstehen.

    Demzufolge fällt jegliche Form von Software unter die Definition von "Algorythmus". Auf dieser Grundlage sind Softwarepatente in Europa derzeit nicht zulässig. Die einzige Ausnahme existiert für Software als integraler Teil einer technischen Erfindung (z.B. CPU-Microcode).

    Im Falle des JPEG-Patents wurden zwei bekannte Algorythmen in einen festgelegten Ablauf integriert. Dieser Ablauf ist somit ebenfalls nichts weiter als ein Algorythmus. Deine Einwand, das Verfahren sei nicht durch die Natur vorgegeben, ist nicht relevant: Algorythmen sind prinzipiell künstliche Gebilde. Das viele Algorythmen natürliche Vorgänge annähern, tut nichts zur Sache.

    Das Patent ist eindeutig ungültig. Der Grund, warum es überhaupt existiert, dürfte eher darin zu suchen sein, dass die Patentämter grosse Schwierigkeiten haben, legitime von illegitimen Anträgen zu unterscheiden. Erschwerend kommt hinzu, dass das europäische Patentamt Softwarepatente als legitim anerkennt und auch einträgt, obwohl kein einziges, europäisches Land diese Patente akzeptiert.


    --
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    Re: Patent in folgenden Ländern gültig (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 26. April 2004, 14:30 MEW (#17)
    Mein Einwand ist sogar sehr relevant, denn schliesslich ist das Patent schon 1987 ohne Probleme durchgekommen und nicht erfolgreich von irgendjemandem angegriffen worden. Wie schon erwähnt: Nicht der Algorithmus (so heisst das übrigens, nicht "Algorythmus") an sich ist patentiert, sondern dessen Anwendung auf digitale Inputdaten zur Bildkompression. Patente auf die Anwendung von Verfahren sind schon lange legitim (so ca. Art. 53 PatG), selbst wenn die Verfahren bereits bekannt sind, sofern deren Anwendung auf ein bestimmtes Problem nicht naheliegend ist. Sämtliche Vertragsstaaten des europ. Patentübereinkommens akzeptieren Patente, die vom europäischen Patentamt erteilt werden, auch die Schweiz, entgegen deinem letzten Abschnitt.

    Das Patent bezieht sich übrigens nicht spezifisch auf Software und ist somit sowieso nicht eines der vieldiskutierten "Software-Patente". BTW empfehle ich jedem, der mit Software zu tun hat, Fachliteratur zum Thema Patentrecht zu lesen, Vorlesungen zu besuchen o.ä., denn das Thema kommt ganz sicher auf uns zu und viele haben nur wenig Ahnung.

    Re: Patent in folgenden Ländern gültig (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 27. April 2004, 09:38 MEW (#19)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Algorithmus, tschuldigung.

    Nach Meinung verschiedener Anwälte, mit denen ich gesprochen, bzw. deren Arbeiten ich gelesen habe (davon einige auf Patente spezialisert) ist eine Anordnung von Algorithmen eben kein Verfahren, sondern wiederum ein Algorithmus. Ob das Patent sich auf Software bezeiht ist nicht von Belang. Aus diesem Grund wurde die Gültigkeit des MP3-Patents innerhalb Europas von Anfang an angezweifelt, auch als das Wort "Softwarepatent" hierzulande noch kaum bekannt war.

    Ob ein Patent akzeptiert ist, und ob es rechtskonform ist, sind leider zwei paar Schuhe. Das europäische Patentamt hat bereits hunderte von Patenten eingetragen, die den europäischen Gesetzen nicht genügen. Solche Patente sind zwar anwendbar, können aber von einem Richter für nichtig erklärt werden. Das ist es, was ich mit "ungültig" gemeint habe. Wichtig ist aber, dass das europäische Patentamt keine legislative Gewalt hat. Diese liegt ausschliesslich bei den Parlamenten der angeschlossenen Staaten.

    Im betreffenden Fall steht das Patent übrigens auch in den USA massiv unter Beschuss, da die Erfindung nicht neu, und darüber hinaus trivial sei.


    --
    Linux ist eine Turboprop. HURD ist ein Düsenjetprototyp, der seinen Heimatflughafen nie verlassen hat.

    Endlich: Gimp (Score:1)
    Von mr.survearchive (author_to_@survearchive.ch) am Monday 26. April 2004, 21:09 MEW (#18)
    (User #1149 Info) http://www.survearchive.ch
    Wegen Gimp sei die Situation noch nicht eindeutig; die Lizenz-Klage ginge jedenfalls solche Firmen an, welche mit ihren Produkten Geld verdienen (--> pro-linux).
    ___
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