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Ein Urteil in eigener Sache
Veröffentlicht durch Momo_102 am Donnerstag 25. September, 09:30
Aus der wenn-richter-über-gerichtsachen-richten Abteilung
Internet schth schreibt "Habe ich gerade heute Morgen im 20 Minuten gelesen:
Ein Luzerner, der die Internet-Domain www.bundesgericht.ch eintragen liess, ist in letzter Instanz unterlegen und muss eine Busse von 2000 Franken zahlen."

schth schreibt weiter "Der Verurteilte wollte 30'000 Franken für die Domain vom Bundesgericht. Diese wollten ihm aber nur 200 bezahlen und verklagten ihn desshalb, mit erfolg. Das Urteil wurde von einer ausserordentlichen Kammer des Bundesgerichts gemacht, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden."

Samba 3.0 ist da | Druckausgabe | OpenOffice 1.1 RC5 ist da  >

 

 
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    Tiptop... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 25. September, 09:45 MET (#1)
    Hab ich gestern schon gelesen, ist ne prima Sache. In einem um so schlechteren Licht steht jetzt wieder mal zürich, die kürzlich der Jean Frey AG ca. 50'000 CHF für zuerich.ch bezahlt haben. WO bleibt der Bund der Steuerzahler in diesem Fall!?
    Re:Tiptop... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 25. September, 11:06 MET (#5)
    hmm vielleicht an der Verwendbarkeit des Namens? Der Name Zürich wird ja auch in anderem Zusammenhang verwendet (Beispiel Zürich Versicherung). Während der Einsatz von bundesgericht.ch wohl sehr eingeschränkt ist.
    Re:Tiptop... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 25. September, 12:04 MET (#9)
    nein. Das Urteil zu luzern.ch spricht eine deutliche Sprache diesbezüglich. Auch luzern.ch hätte man irgendwie anderweitig verwenden können.
    Begründung (Score:1)
    Von Bros am Thursday 25. September, 10:47 MET (#2)
    (User #812 Info) http://www.mario-konrad.ch
    Wie lautet die Begründung der Strafe?
    Re:Begründung (Score:1)
    Von dueruem am Thursday 25. September, 10:48 MET (#3)
    (User #1301 Info)
    ich bin Bund, also her damit und zwar GRATIS!!
    Re:Begründung (Score:2)
    Von db (001@nurfuerspam.de) am Thursday 25. September, 11:02 MET (#4)
    (User #1177 Info) http://www.bergernet.ch
    falsch:

    ... und du musst dafür noch bezahlen!
    Re:Begründung (Score:2, Tiefsinnig)
    Von tbf am Thursday 25. September, 11:19 MET (#6)
    (User #21 Info) http://taschenorakel.de/
    Ist doch Blödsinn, was Du hier schreibst: Hätte der Betroffene sich die Domain nestle.ch oder eichhof.ch gekrallt und dann die Unverfrorenheit besessen, zu versuchen, diese Domain zum unverschämten Preis an den Nestlé-Konzern oder die Eichhof-Brauerei zu verhöckern, dann wäre ihm doch genau das gleiche passiert. Eventuell wäre - aufgrund des höheren Schadens für diese Namenseigentümer - die Strafe sogar wesentlich höher ausgefallen.

    Nun mal ehrlich: Man kann nicht einfach versuchen, mit gestohlenen Namen Kohle zu machen! Ganz ehrlich gesagt: Die schweizer Justiz ist doch noch ganz manierlich mit dem Herrn Namensdieb und Domain-Grabber umgegangen. Bevor man der Person ein kostspieliges Gerichtsverfahren aufgedrängt hat, bot man Ihr mit den 200 Franken doch sogar noch 'nen Goldenen Handschlag an. Einige Privatpersonen und Unternehmen ziehen sofort vor Gericht, wenn Sie wissen, dass Sie im Recht sind.

    Würd' mal sagen: Gezockt und verloren. Ausserdem sollte der Betroffene mal bei 'nem Neurologen vorbeischauen: Ist doch absolut schwachsinnig, auf die Rechtsunkundigkeit des Bundesgerichts zu setzen!

    Re:Begründung (Score:2)
    Von pfr am Thursday 25. September, 11:55 MET (#8)
    (User #4 Info) http://www.math.ethz.ch/~pfrauenf/
    Gezockt und verloren. Ausserdem sollte der Betroffene mal bei 'nem Neurologen vorbeischauen: Ist doch absolut schwachsinnig, auf die Rechtsunkundigkeit des Bundesgerichts zu setzen!

    Der Mann könnte vielleicht sagen "gezockt und verloren", wenn es wirklich nur um den Namen gegangen wäre (wie bei Nestle oder so). Aber leider gibt es da das Wappenschutzgesetz. Das ist im da wohl in die Quere gekommen. (Zum Glück!)
    --
    Kühe geben keine Milch, die Bauern nehmen sie ihnen weg!

    Re:Begründung (Score:1)
    Von schth (t punkt schmid at gmx punkt net) am Thursday 25. September, 12:26 MET (#12)
    (User #782 Info)
    Was ist das Wappenschutzgesetz?
    Re:Begründung (Score:2, Interessant)
    Von Seegras am Thursday 25. September, 12:13 MET (#11)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Ist schon richtig, war offensichtlich ein Domain-Squatter. Falls der Herr aber Nestle heissen würde und nestle.ch registriert hätte läge der Fall IMHO anders, in dem Fall müsste gelten, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Ähnlich sähe es mit der Stadt Winterthur (welche im übrigen winterthur.zh.ch haben würde -- jede Gemeinde hat soeine Domain per Definition) und der Versicherung aus. Aber die konnten sich ja vernünftig einigen.

    Schlimm wäre so ein Urteil wenn plötzlich Markenrecht über Namensrecht stehen würde. Und in soeinem Fall würde man wohl von Domain-Piraterie sprechen müssen (Gewaltsame Übernahme via Gericht oder Drohung. Siehe Fall ajax.org, der versuchte Pirat ist in dem Fall der Merkenrechtsinhaber des Putzmittels)
    --
    "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse

    Re:Begründung (Score:1, Interessant)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 25. September, 12:29 MET (#13)
    Domainnamen sollten leicht merkbar sein. Deshalb sollten auch Missbraucher, die z.B. nestle.ch oder ähnliche Domainnamen registrieren zur Herausgabe verurteilt werden. Die Benutzbarkeit des Internets würde massiv leiden, wenn einige Geschäftemacher alle lukrativ erscheinenden Domains horten würden, so dass für Nestle & Co. nur noch aeghefsdr.tf übrig bliebe.
    Re:Begründung (Score:2)
    Von pfr am Thursday 25. September, 11:53 MET (#7)
    (User #4 Info) http://www.math.ethz.ch/~pfrauenf/
    Laut Tagesanzeiger haben sie ihn wegen Verstoss gegen das Wappenschutzgesetz verklagt. Dort drin steht, dass niemand das Wort Bund benutzen darf, wenn die Gefahr der Vortäuschung einer Beziehung zwischen dem Benutzer des Namens und der Eidgenossenschaft besteht.

    Ich muss sagen: "Hihi, geschieht ihm recht!"
    --
    Kühe geben keine Milch, die Bauern nehmen sie ihnen weg!

    Re:Begründung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 25. September, 12:31 MET (#14)
    Der Artikel hat einen inhaltlichen Fehler. Der Verurteilte wurde zu keiner Busse verurteilt, da es sich um ein Zivilverfahren handelt. Die Fr. 2000 sind die Gerichtsgebühren, die der Unterlegene zahlen muss. Mit Fr. 2000 ist er sogar sehr gut weggekommen.
    Re:Begründung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 25. September, 12:35 MET (#15)
    Jetzt habe ich selbst auch einen Fehler gemacht: Es handelt sich um eine staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Entscheid der Behörden des Kantons Luzern. Bei der Beurtielung einer staatsrechtlichen Beschwerde kann das Bundesgericht nur gefällte Urteile aufheben, aber nicht selbst neue Sanktionen aussprechen (aber natürlich Gerichtsgebühren verlangen). Nach Abweisung der staatsrechltichen Beschwerde wird das Urteil des Kantons Luzern sofort rechtskräftig.
    Kosten (Score:2)
    Von pfr am Thursday 25. September, 13:19 MET (#16)
    (User #4 Info) http://www.math.ethz.ch/~pfrauenf/
    Das mit den Kosten ist sogar so:
    Die Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.- wird dem Beschwerdeführer auferlegt [...]. Dem Vertreter des Beschwerdeführers [...] wird für das bundesgerichtliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 2'500.- aus der Bundesgerichtskasse entrichtet.

    Der Beschwerdeführer (oder Looser oder so) wird allerdings wohl kaum zahlen, weil er mittlerweile von der Sozialhilfe lebt.
    --
    Kühe geben keine Milch, die Bauern nehmen sie ihnen weg!

    Re:Kosten (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 25. September, 16:06 MET (#18)
    Wer "Looser" schreibt ist selbst ein Loser ;-)
    Mehr Infos (Score:2)
    Von pfr am Thursday 25. September, 12:09 MET (#10)
    (User #4 Info) http://www.math.ethz.ch/~pfrauenf/
    Bundesgerich tse ntscheid 6S.127/2002, mit dem Wappenschutzgesetz ist SR 232.21 gemeint, genauer geht es wohl um Artikel 3, Absatz 2a.
    --
    Kühe geben keine Milch, die Bauern nehmen sie ihnen weg!
    Sogar in der Suedostschweiz... (Score:1)
    Von FirstLady am Thursday 25. September, 13:46 MET (#17)
    (User #253 Info) http://www.rubis.ch/
    ...war der Artikel drin!

    Scheint hohe Wellen zu schlagen. Aber der Kerl war wirklich nicht ganz dicht. 30'000 zu verlangen *kopfschuettel*

    Der ganze Artikel kann leider nur mit online-Abo runtergeladen werden, aber die Kurzversion ist unter http://www.suedostschweiz . ch/medien/archiv/pd f/treffer.cfm?begriff1=bundesgericht.ch&o pera tor1=&begriff2=&operator2=&begriff3=&so=1&tagVon=25&monatVon=9& ; ; ;jahrVon=2002&tagBis=25&mona tBis=9&jahrBis=2003&order=datedesc&x=28&y=12 zu finden.

    Gruss Priska

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