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Hulk-Kopierer enttarnt
Veröffentlicht durch xilef am Donnerstag 26. Juni, 19:25
Aus der dumm-gelaufen Abteilung
Film, TV Universal Pictures hatte von ihrem neuen Film "The Hulk" Preview DVDs ausgegeben und schon kurz darauf tauchte eine Kopie im Internet auf. Die Preview-DVDs waren aber alle mit digitalen Wasserzeichen versehen und so konnte der Urheber der Kopie in nur drei Wochen gefunden werden. Dies berichtet ein Artikel auf de.internet.com.

Der Kopierer, der den Film von einem Bekannten ausgeliehen hatte, hat nun eine Klage am Hals, die Höchststrafe beträgt Haft bis zu drei Jahren und Busse bis 250'000 Dollar.

Wilhelm Tux Generalversammlung heute 20 Uhr in Bern | Druckausgabe | PGP Keysigning Session an der ZHW  >

 

 
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    Absolut OK (Score:1, Tiefsinnig)
    Von Pseudonymer Teigring (pseudonymer_teigring@singularity.ch) am Thursday 26. June, 21:36 MES (#1)
    (User #1083 Info) http://www.singularity.ch/
    Find ich ok. Solange das Copyright Law existiert, soll man auch Gebrauch davon machen. Ich hab auch nicht das Bedürfnis, es abschaffen zu lassen.

    Immerhin bringt uns dieser Weg keine Unannehmlichkeiten wie zB kopiergeschützte CDs etc.
    Re:Absolut OK (Score:2)
    Von bones am Friday 27. June, 07:15 MES (#2)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    ACK! Allerdings hätte es ein privatrechtlicher Vertrag mit dieser Werbeagentur, die das Preview erhielt, doch eigentlich auch getan.

    Grüsse vom Knochen
    wie.. (Score:1)
    Von blackkoala am Friday 27. June, 07:39 MES (#3)
    (User #1007 Info)
    ..funktioniert das eigentlich mit den wasserzeichen?
    Re:wie.. (Score:2)
    Von P2501 am Friday 27. June, 09:21 MES (#7)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Es wird steganographisch eine Information in die Filmbilder und/oder den Soundtrack einkodiert. Der Haken an der Geschichte ist, dass so ein Wasserzeichen auch eine Dekompression und Neukompression überstehen können muss, um effektiv zu sein.


    --
    If it's GNU/Linux, it's GNU/BSD, too ;-)

    Höchststrafe? (Score:2)
    Von tronco_flipao am Friday 27. June, 07:53 MES (#4)
    (User #729 Info)
    Die höchststrafe finde ich zu hoch. Natürlich entsteht der Firma durch solche Kopien ein Schaden, diesen nachzuweisen ist aber alles andere als einfach, zumal es sicherlich Leute geben wird die den Film im Kino schauen oder später auf VHS/DVD kaufen werden.

    Wenn man also einen nicht genau definierbaren wirtschaftlichen Schaden anrichtet (und gegen das ach so wichtige Copyright verstösst) drohen einem Gefängniss und eine Busse die man das ganze Leben nicht abbezahlen kann.
    Wenn man aber z.B. Chef einer Schweizerisch-Schwedischen Firma ist und beim Abgang noch gleich xx (hier Zahl > 50 einsetzen) mitgehen lässt als als Pensionsbeitrag oder Abfindung (man nenne es wie man will) hat man nichts zu befürchten.

    Hm, wer hat wohl den grösseren wirtschaftlichen Schaden angerichtet?
    Wer wird bestraft, wer nicht?

    Schöne neue Welt.

    Mal ganz abgesehen davon sieht die Vorschau von The Hulk nichts sehr ansprechend aus. Durch und durch kitschig. Irgendwie ist man hier auf die Superhelden-Welle aufgesprungen. Nach einem gelungenen Spiderman (gute Mischung aus Kitsch und Unrealismus :-), nicht zu vergessen die wirklich gelungenen Spezialeffekte), einem etwas langweiligen Daredevil versucht jetzt auch noch The Hulk die Massen ins Kino zu locken. Ich werde den Film weder im Kino schauen noch herunterladen.

    Re:Höchststrafe? (Score:1)
    Von Aurelio am Friday 27. June, 08:44 MES (#5)
    (User #859 Info)
    Höchststrafe: die Strafe gilt nur zur Abschreckung. Nicht vergessen sollte man, dass ausser dem Strafverfahren auch ein Zivilverfahren möglich ist, wo dann erst der Schadenersatz ermittelt wird. Es könnte für den Betreffenden also durchaus noch viel teurer werden...

    Zur schweizerisch-schwedischen Firma: Wenn etwas gemacht werden DARF, wird es auch gemacht. Die Verantwortung liegt vollumfänglich bei den Aktionären, die das überhaupt erlaubt haben bzw. durch ihr Nicht-Interesse nach solchen Regelungen diese Praxis gebilligt haben. Ganz direkt werden ja die Aktionäre selbst geschädigt (indirekt - wenn auch je nach Umstand noch viel schlimmer - die Mitarbeiter der Firma). Leider konzentrieren sich viele Aktionäre auf Charts und Kurse, statt sich wirklich mit der Firma zu beschäftigen, Informationen zu verlangen und wenn diese nicht herausgegeben werden, auf den Kauf des Titels zu verzichten (nicht zwingend aus ideologischen, sondern aus Risikogründen!). Diese Kritik gilt nicht nur für diese Firma, sondern für die meisten Publikumsgesellschaften. Erst in der letzten Zeit werden Saläre und Fallschirme des Top-Kaders veröffentlicht, und noch lange nicht bei allen Firmen.

    Re:Höchststrafe? (Score:1)
    Von Seegras am Friday 27. June, 08:51 MES (#6)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Völlig einverstanden dass sowas geahndet wird. Aber derjenige der da die Höchststrafe gesetzt hat muss irgendwas komisches geraucht haben. Für dieselbe Strafe kann man einen bewaffneten Raubüberfall begehen, wo Leute richtig zu schaden kommen, Angst ausstehen müssen und nachher psychologische Betreuung brauchen. Verglichen mit sowas ist das kopieren einer DVD einfach nur lächerlich.
    --
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