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Veröffentlicht durch xilef am Donnerstag 26. Juni, 19:25
Aus der dumm-gelaufen Abteilung
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Universal Pictures hatte von ihrem neuen Film "The Hulk" Preview DVDs ausgegeben und schon kurz darauf tauchte eine Kopie im Internet auf. Die Preview-DVDs waren aber alle mit digitalen Wasserzeichen versehen und so konnte der Urheber der Kopie in nur drei Wochen gefunden werden. Dies berichtet ein Artikel auf de.internet.com.
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Der Kopierer, der den Film von einem Bekannten ausgeliehen hatte, hat nun eine Klage am Hals, die Höchststrafe beträgt Haft bis zu drei Jahren und Busse bis 250'000 Dollar.
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< Wilhelm Tux Generalversammlung heute 20 Uhr in Bern | Druckausgabe | PGP Keysigning Session an der ZHW > | |
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Find ich ok. Solange das Copyright Law existiert, soll man auch Gebrauch davon machen. Ich hab auch nicht das Bedürfnis, es abschaffen zu lassen.
Immerhin bringt uns dieser Weg keine Unannehmlichkeiten wie zB kopiergeschützte CDs etc.
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ACK! Allerdings hätte es ein privatrechtlicher Vertrag mit dieser Werbeagentur, die das Preview erhielt, doch eigentlich auch getan.
Grüsse vom Knochen
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..funktioniert das eigentlich mit den wasserzeichen?
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Höchststrafe: die Strafe gilt nur zur Abschreckung. Nicht vergessen sollte man, dass ausser dem Strafverfahren auch ein Zivilverfahren möglich ist, wo dann erst der Schadenersatz ermittelt wird. Es könnte für den Betreffenden also durchaus noch viel teurer werden...
Zur schweizerisch-schwedischen Firma: Wenn etwas gemacht werden DARF, wird es auch gemacht. Die Verantwortung liegt vollumfänglich bei den Aktionären, die das überhaupt erlaubt haben bzw. durch ihr Nicht-Interesse nach solchen Regelungen diese Praxis gebilligt haben. Ganz direkt werden ja die Aktionäre selbst geschädigt (indirekt - wenn auch je nach Umstand noch viel schlimmer - die Mitarbeiter der Firma). Leider konzentrieren sich viele Aktionäre auf Charts und Kurse, statt sich wirklich mit der Firma zu beschäftigen, Informationen zu verlangen und wenn diese nicht herausgegeben werden, auf den Kauf des Titels zu verzichten (nicht zwingend aus ideologischen, sondern aus Risikogründen!). Diese Kritik gilt nicht nur für diese Firma, sondern für die meisten Publikumsgesellschaften. Erst in der letzten Zeit werden Saläre und Fallschirme des Top-Kaders veröffentlicht, und noch lange nicht bei allen Firmen.
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Völlig einverstanden dass sowas geahndet wird. Aber derjenige der da die Höchststrafe gesetzt hat muss irgendwas komisches geraucht haben. Für dieselbe Strafe kann man einen bewaffneten Raubüberfall begehen, wo Leute richtig zu schaden kommen, Angst ausstehen müssen und nachher psychologische Betreuung brauchen. Verglichen mit sowas ist das kopieren einer DVD einfach nur lächerlich.
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"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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