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T-Online speichert Verbindungsdaten ihrer Kunden 80 Tage, während das Deutsche Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung nur zu Abrechnungszwecken (also wohl 30 Tage) vorsieht.
Der Knackpunkt ist, dass die Telekom die Daten fuer einen Flatrate Kunden gespeichert hat.
Da es bei solch einem Kunden keine Rolle spielt, wann und wie lange er sich eingewaehlt hat, duerften eigentlich keinerlei Verbindungsdaten erhoben werden, da sie fuer Abrechnungszwecke nicht benoetigt werden.
Wenn es sich um einen nicht flatrate Tarif handelt (zb CbC) sind die 80 Tage imho in Ordnung, da nach Rechnungsstellung (Monatsende, also 30 Tage) der Kunde die Rechnung anfechten kann (weitere x Tage) und damit die Daten noch benoetigt werden.
kiu
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Von Anonymer Feigling am Friday 10. January, 13:44 MEW (#9)
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Du verstehst es wirklich nicht :)
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wie sieht das hier aus? müssen da die Provider nicht sogar Verbindungsdaten speichern?
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