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Ermittlungen gegen T-Online
Veröffentlicht durch xilef am Freitag 10. Januar, 10:33
Aus der Verbindungsdatenspeicherungen Abteilung
Datenschutz Anlässlich des Prozesses gegen den Autor eines Forum-Beitrags bei Telepolis (Symlink berichtete) wurden nun Ermittlungen gegen die deutsche T-Online aufgenommen. T-Online speichert Verbindungsdaten ihrer Kunden 80 Tage, während das Deutsche Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung nur zu Abrechnungszwecken (also wohl 30 Tage) vorsieht. Dies berichtet ein Artikel auf computer-security.de.

Das Verfahren wird hoffentlich zeigen, ob (zumindest in Deutschland), tatsächlich auf eine Obergrenze für die Speicherung von Verbindungsdaten gilt.

Sunrise mit Europas billigsten MMS ab März | Druckausgabe | Die Big Brother Toolchain läuft...  >

 

 
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    Schadenfreude ist die schönste Freude (Score:2)
    Von fujiwara am Friday 10. January, 11:03 MEW (#1)
    (User #748 Info)
    Tja, da ging der Schuss wohl kräftig nach hinten los. Die Weiterverfolgung der anonymen Strafanzeige gegen Holger Voss sollte eigentlich zur Folge haben, die Forumsteilnehmer 'einzuschüchtern' sprich, sie dazu zu bewegen sich sehr gut zu überlegen was sie wie formuliert posten. Tja, wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein! Seit dem Freispruch vom Mittwoch wird in den heise Foren noch massiver als vorher herumgetrollt à la "blbablablabla - alles nur Sarkasmus!". Und nun wird auch noch, absolut zu Recht, gegen T-Online ermittelt wegen illegaler Speicherung von Verbindungsdaten. Das Blatt wendet sich! Bestenfalls wird dieser Fall zwei Konsequenzen haben: 1. Der deutsche Gummiparagraph 'Billigung einer Straftat' könnte ersatzlos verschwinden, und 2. könnte eine Datenspeicherung auf Vorrat à la T-Offline bald klar verboten sein. Power to the people! :)

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    das ist nicht das Problem (Score:1)
    Von kiu am Friday 10. January, 11:04 MEW (#2)
    (User #945 Info)
    T-Online speichert Verbindungsdaten ihrer Kunden 80 Tage, während das Deutsche Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung nur zu Abrechnungszwecken (also wohl 30 Tage) vorsieht.
    Der Knackpunkt ist, dass die Telekom die Daten fuer einen Flatrate Kunden gespeichert hat. Da es bei solch einem Kunden keine Rolle spielt, wann und wie lange er sich eingewaehlt hat, duerften eigentlich keinerlei Verbindungsdaten erhoben werden, da sie fuer Abrechnungszwecke nicht benoetigt werden.

    Wenn es sich um einen nicht flatrate Tarif handelt (zb CbC) sind die 80 Tage imho in Ordnung, da nach Rechnungsstellung (Monatsende, also 30 Tage) der Kunde die Rechnung anfechten kann (weitere x Tage) und damit die Daten noch benoetigt werden.

    kiu
    Situation in der Schweiz? (Score:1)
    Von fujiwara am Friday 10. January, 11:21 MEW (#3)
    (User #748 Info)
    Vielleicht wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, um die nicht legitimen Regelungen in diesem Bereich in der Schweiz anzugreifen. 'In Analogie' zur Regelung bei den Telefonanschlüssen gilt bei uns nämlich auch, dass Provider die E-Mail Randdaten(!!!) für Abrechnungszwecke(!?!?!?!?!?!?!?!?!?!) aufbewahren müssen. Das dies ein äusserst billiger Vorwand ist, ist wohl offensichtlich...

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    Re:Situation in der Schweiz? (Score:2)
    Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Friday 10. January, 11:39 MEW (#5)
    (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/
    Nein, in der Schweiz hat die Speicherung der E-Mail Randdaten nichts mit Abrechnungszwecken zu tun. Die Randdaten müssen gespeichert werden wegen dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).

    In Art. 15 dieses Gesetzes steht, dass die Anbieterinnen die Verkehrs- und Rechnungsdaten während sechs Monaten aufbewahren müssen. Ob das auch höchstens sechs Monate heisst, ist aber unklar.

    Re:Situation in der Schweiz? (Score:1)
    Von fujiwara am Friday 10. January, 13:08 MEW (#7)
    (User #748 Info)
    Hm, entweder verstehe ich was nicht, oder du widersprichst dir selber :).

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    Re:Situation in der Schweiz? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 10. January, 13:44 MEW (#9)
    Du verstehst es wirklich nicht :)
    Re:Situation in der Schweiz? (Score:2)
    Von P2501 am Friday 10. January, 13:47 MEW (#10)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Ja, es sind höchstens sechs Monate. Laut Datenschutzgesetz dürfen solche Daten nur solange aufbewahrt werden, wie sie zur Erfüllung der Tätigkeit notwendig sind (Verhältnissmässigkeitsgrundsatz).


    Re:Situation in der Schweiz? (Score:1)
    Von fujiwara am Friday 10. January, 15:24 MEW (#12)
    (User #748 Info)
    Na also, und 'Erfüllung der Tätigkeit' ist ja wohl eine exakte Abrechnung, und nicht Vorratsdatenspeicherung für Schnüffler! Grrr, vor den Richter zerren, diese BigBrothers! :D

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    SCHWEIZ (Score:1)
    Von map (pmaechler /at/ freesurf.ch) am Friday 10. January, 11:21 MEW (#4)
    (User #1001 Info)
    wie sieht das hier aus? müssen da die Provider nicht sogar Verbindungsdaten speichern?
    Re:SCHWEIZ (Score:2)
    Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Friday 10. January, 11:42 MEW (#6)
    (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/
    Die Provider müssen meines Wissens die Kommunikationsranddaten speichern. Darunter fallen vor allem die IPs, Einwahl-Telefonnummern, E-Mail-Absender und -Empfänger (Envelope) sowie die Zeit des Mailversands.

    Erst bei einer angeordneten Überwachung müssen die Mailinhalte auch mitgelogt werden.

    Re:SCHWEIZ (Score:1)
    Von fujiwara am Friday 10. January, 13:09 MEW (#8)
    (User #748 Info)
    Tatsache bleibt IMHO dass die Randdaten von Hunderttausenden 'rechtsschaffenen' Bürgern ohne jeglichen Verdacht gespeichert werden unter dem Vorwand der Rechnungsstellung.

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    Re:SCHWEIZ (Score:2)
    Von P2501 am Friday 10. January, 13:52 MEW (#11)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Nein, da verwechselst du was. Die Speicherung der Randdaten, um die es hier geht, muss wegen dem Fernmeldeüberwachungsgesetz vorgenommen werden. Was du wahrscheinlich meinst, ist die Speicherung der reinen Einwahldaten aus Rechnungsstellungsgründen. Das ist aber eine andere Regelung.


    Re:SCHWEIZ (Score:1)
    Von fujiwara am Friday 10. January, 15:24 MEW (#13)
    (User #748 Info)
    Aha, jetzt ist der 20er doch noch gefallen.. :) danke

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss

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