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Hier mal das Protokoll des entsprechenden Tagesordnungspunkt aus der Bundsratssitzung. Als politischer Laie ist es sehr interessant mal zu sehen wie so ein Abstimmungsprozess ablaeuft. Man sieht auch das die Initiatoren des Gesetzeentwurfs die Totalueberwachung garnicht im Sinn hatten sondern dass diese Aenderung von Bayern nachtraeglich hinzugefuegt wurde.
Ich hoffe mal dieser Kommtentar ist nicht zu lang, ansonsten sorry.... ;)
Quelle: http://www.bundesrat.de/st/2002/776.pdf
Bundesrat – 776. Sitzung – 31. Mai 2002 302
Tagesordnungspunkt 48:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts
sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
– Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 275/02)
Herr Minister Professor Dr. Pfeiffer hat es sehr schwer: Es wollen nämlich alle nach Hause, lieber
Kollege. Ich erteile Ihnen das Wort.
(Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren!
Wir sind es der Bevölkerung schuldig, sie in optimaler Weise vor Sexualstraftaten
zu schützen. Das habe ich bereits bei meiner ersten Rede im Bundesrat zu dem Gesetzentwurf ausgeführt.
Ich kann mich daher kurz fassen.
Ich habe deutlich gemacht, dass zwei Entwicklungen uns motiviert haben, den Gesetzentwurf einzubringen:
Erstens verlagert sich der Handel mit Kinderpornos, der an Bahnhöfen abgewickelt wird,
immer mehr ins Internet. Zweitens werden auch die Anbahnung und die konkrete Vermittlung von Kindern
immer mehr Gegenstand in den Chatrooms. Die Strafverfolgungsbehörden müssen deshalb in die
Lage versetzt werden, beim Verdacht auf solche Taten den E-Mail-Verkehr zu überwachen.
Ein weiteres Motiv zu handeln war für uns die Tatsache, dass es nicht möglich ist, den Aufenthaltsort
von entflohenen gefährlichen Sexualstraftätern festzustellen, indem man ihren Telefonverkehr überwacht.
Das wollen wir ändern.
Ein dritter Kernpunkt betraf den so genannten IMSI-Catcher. Er hat sich erledigt, nachdem der Bundestag
am 17. Mai 2002 in zweiter und dritter Lesung ein rechtsstaatlich vorbildliches Verfahren zur Nutzung
des IMSI-Catchers beschlossen hat. Wenn wir diesen Gesetzentwurf gekannt hätten, hätten wir diesen
Punkt nicht aufgenommen. Ich beantrage daher, ihn aus unserem Gesetzentwurf zu streichen.
Die Regelungsvorschläge, die von anderen Bundesländern ergänzend gekommen sind, werden von uns
freilich mit großer Skepsis betrachtet und abgelehnt.
Bayern und Thüringen beispielsweise meinen, dass die Anwendung der DNA-Analyse beträchtlich erweitert
werden sollte. Damit gehen sie über das Ziel des vorliegenden Gesetzesantrages weit hinaus. Ich
meine, dass sie auch mit Blick auf die Defizite bei der
Umsetzung der bestehenden Vorschriften zur DNAAnalyse fehlgehen. Insbesondere die Erfassung von
bereits Verurteilten in der DNA-Analysedatei ist noch längst nicht abgeschlossen. Es mag sein, dass Bayern,
Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz gut auf Kurs sind, auf viele andere Länder trifft
dies wegen der hohen Kosten jedoch nicht zu. Daher sollten wir die bestehenden gesetzlichen Vorschriften
ausschöpfen, bevor wir uns daranmachen, neue Regelungen zur DNA-Analyse zu erlassen.
Ich habe Verständnis dafür, dass Bayern die DNAAnalyse nach exhibitionistischen Handlungen für
sinnvoll hält. Aber dazu gibt es widersprüchliche Aussagen von Wissenschaftlern. Da die entsprechenden
Forschungsprojekte noch nicht abgeschlossen sind, sollte nicht übereilt ein Gesetzentwurf eingebracht
werden.
Als sehr problematisch empfinde ich den Vorschlag Bayerns und Thüringens zur Vorratsspeicherung.
Gleich in doppelter Hinsicht sind die vorgeschlagenen Regelungen grundrechtsrelevant: Zum einen
greifen sie wegen der damit verbundenen und notwendig werdenden technischen Regelungen in den
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
ein – darauf gehen Bayern und Thüringen in der Begründung mit keinem Wort ein –, zum anderen bestehen
erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Die Vorratsspeicherung setzt weder einen konkreten
strafprozessualen Verdacht noch eine polizeirechtlich relevante Gefahrenlage voraus. Das träfe auch die
deutlich überwiegende Mehrheit rechtstreuer Kundinnen und Kunden. Von daher sind diese Anträge
nicht zu unterstützen.
Mein Fazit: Es reicht aus, den beiden Schwerpunkten zuzustimmen, die von unserer Seite vorgeschlagen
worden sind. Damit können wir sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von
Kinderpornos im Internet besser ermitteln und das Bedrohungspotenzial verringern, das darin liegt, dass
wir gegenwärtig nicht in der Lage sind, den Standort von flüchtigen Sexualstraftätern mit
Hilfe der Telekommunikationstechnik festzustellen.
Ich bitte Sie, dem Antrag Niedersachsens stattzugeben und die Anträge abzulehnen, die von anderen
Ländern zusätzlich eingebracht worden sind. – Ich danke Ihnen.
Je eine Erklärung zu Protokoll*) haben Herr Minister Buß (Schleswig-Holstein) und Herr Staatsminister Mertin
(Rheinland-Pfalz) gegeben.
Vizepräsident Dr. Henning Scherf
*) Anlage 10 *) Anlagen 11 und 12
Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen in Drucksache 275/1/02 und Zu-Drucksache
275/1/02 sowie ein Antrag Niedersachsens in Drucksache 275/2/02 vor.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Nun zum Landesantrag in Drucksache 275/2/02, bei dessen Annahme die Ziffern 2, 6, 7 und 10 der Empfehlungsdrucksache
entfallen! Bitte das Handzeichen für den Landesantrag! – Minderheit.
Zurück zu den Ausschussempfehlungen:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 6 und 7.
Nun bitte das Handzeichen für Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für die Ziffern 4, 5, 9
und 14! – Mehrheit. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der so geänderten
Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen und Minister Professor
Dr. Pfeiffer (Niedersachsen) zum Beauftragten bestellt.
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