symlink.ch
Wissen Vernetzt - deutsche News für die Welt
 
symlink.ch
FAQ
Mission
Über uns
Richtlinien

Moderation
Einstellungen
Story einsenden

Suchen & Index
Ruhmeshalle
Statistiken
Umfragen

Redaktion
Themen
Partner
Planet

XML | RDF | RSS
PDA | WAP | IRC
Symbar für Opera
Symbar für Mozilla

Freunde
Benutzergruppen
LUG Switzerland
LUG Vorarlberg
LUGen in DE
SIUG
CCCZH
Organisationen
Wilhelm Tux
FSF Europe
Events
LinuxDay Dornbirn
BBA Schweiz
CoSin in Bremgarten AG
VCFe in München
Menschen
maol
Flupp
Ventilator
dawn
gumbo
krümelmonster
XTaran
maradong
tuxedo

 
Ueberwachung auf Vorrat verfassungswidrig
Veröffentlicht durch xilef am Donnerstag 06. Juni, 14:22
Aus der Grundrechte Abteilung
Datenschutz Telepolis führte ein Interview mit dem Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel über die Zukunft des Datenschutzes. Unter anderem meint er, eine alltägliche Kontrolle aller Bürger unabhängig von Verdachtsmomenten sei nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren. Dem Interview voraus ging letzte Woche eine erweiterte Überwachung der Kommunikation in Deutschland.

Computerviren im Museum | Druckausgabe | Viel Eis auf dem Mars  >

 

 
symlink.ch Login
Login:

Passwort:

extrahierte Links
  • Heise
  • Telepolis
  • Interview
  • erweiterte Überwachung der Kommunikation
  • Mehr zu Datenschutz
  • Auch von xilef
  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Protokoll der Bundsratssitzung (Score:3, Informativ)
    Von soltix am Thursday 06. June, 17:06 MES (#1)
    (User #381 Info)
    Hier mal das Protokoll des entsprechenden Tagesordnungspunkt aus der Bundsratssitzung. Als politischer Laie ist es sehr interessant mal zu sehen wie so ein Abstimmungsprozess ablaeuft. Man sieht auch das die Initiatoren des Gesetzeentwurfs die Totalueberwachung garnicht im Sinn hatten sondern dass diese Aenderung von Bayern nachtraeglich hinzugefuegt wurde.
    Ich hoffe mal dieser Kommtentar ist nicht zu lang, ansonsten sorry.... ;)
    Quelle: http://www.bundesrat.de/st/2002/776.pdf

    Bundesrat – 776. Sitzung – 31. Mai 2002 302

    Tagesordnungspunkt 48:
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts
    sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
    – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 275/02)

    Herr Minister Professor Dr. Pfeiffer hat es sehr schwer: Es wollen nämlich alle nach Hause, lieber
    Kollege
    . Ich erteile Ihnen das Wort.
    (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
    Damen und Herren!
    Wir sind es der Bevölkerung schuldig, sie in optimaler Weise vor Sexualstraftaten
    zu schützen. Das habe ich bereits bei meiner ersten Rede im Bundesrat zu dem Gesetzentwurf ausgeführt.
    Ich kann mich daher kurz fassen.
    Ich habe deutlich gemacht, dass zwei Entwicklungen uns motiviert haben, den Gesetzentwurf einzubringen:
    Erstens verlagert sich der Handel mit Kinderpornos, der an Bahnhöfen abgewickelt wird,
    immer mehr ins Internet. Zweitens werden auch die Anbahnung und die konkrete Vermittlung von Kindern
    immer mehr Gegenstand in den Chatrooms. Die Strafverfolgungsbehörden müssen deshalb in die
    Lage versetzt werden, beim Verdacht auf solche Taten den E-Mail-Verkehr zu überwachen.
    Ein weiteres Motiv zu handeln war für uns die Tatsache, dass es nicht möglich ist, den Aufenthaltsort
    von entflohenen gefährlichen Sexualstraftätern festzustellen, indem man ihren Telefonverkehr überwacht.
    Das wollen wir ändern.
    Ein dritter Kernpunkt betraf den so genannten IMSI-Catcher. Er hat sich erledigt, nachdem der Bundestag
    am 17. Mai 2002 in zweiter und dritter Lesung ein rechtsstaatlich vorbildliches Verfahren zur Nutzung
    des IMSI-Catchers beschlossen hat. Wenn wir diesen Gesetzentwurf gekannt hätten, hätten wir diesen
    Punkt nicht aufgenommen. Ich beantrage daher, ihn aus unserem Gesetzentwurf zu streichen.
    Die Regelungsvorschläge, die von anderen Bundesländern ergänzend gekommen sind, werden von uns
    freilich mit großer Skepsis betrachtet und abgelehnt.

    Bayern und Thüringen beispielsweise meinen, dass die Anwendung der DNA-Analyse beträchtlich erweitert
    werden sollte. Damit gehen sie über das Ziel des vorliegenden Gesetzesantrages weit hinaus. Ich
    meine, dass sie auch mit Blick auf die Defizite bei der
    Umsetzung der bestehenden Vorschriften zur DNAAnalyse fehlgehen. Insbesondere die Erfassung von
    bereits Verurteilten in der DNA-Analysedatei ist noch längst nicht abgeschlossen. Es mag sein, dass Bayern,
    Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz gut auf Kurs sind, auf viele andere Länder trifft
    dies wegen der hohen Kosten jedoch nicht zu. Daher sollten wir die bestehenden gesetzlichen Vorschriften
    ausschöpfen, bevor wir uns daranmachen, neue Regelungen zur DNA-Analyse zu erlassen.
    Ich habe Verständnis dafür, dass Bayern die DNAAnalyse nach exhibitionistischen Handlungen für
    sinnvoll hält. Aber dazu gibt es widersprüchliche Aussagen von Wissenschaftlern. Da die entsprechenden
    Forschungsprojekte noch nicht abgeschlossen sind, sollte nicht übereilt ein Gesetzentwurf eingebracht
    werden.
    Als sehr problematisch empfinde ich den Vorschlag Bayerns und Thüringens zur Vorratsspeicherung.
    Gleich in doppelter Hinsicht sind die vorgeschlagenen Regelungen grundrechtsrelevant: Zum einen
    greifen sie wegen der damit verbundenen und notwendig werdenden technischen Regelungen in den
    eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
    ein – darauf gehen Bayern und Thüringen in der Begründung mit keinem Wort ein –, zum anderen bestehen
    erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Die Vorratsspeicherung setzt weder einen konkreten
    strafprozessualen Verdacht noch eine polizeirechtlich relevante Gefahrenlage voraus. Das träfe auch die
    deutlich überwiegende Mehrheit rechtstreuer Kundinnen und Kunden. Von daher sind diese Anträge
    nicht zu unterstützen.

    Mein Fazit: Es reicht aus, den beiden Schwerpunkten zuzustimmen, die von unserer Seite vorgeschlagen
    worden sind. Damit können wir sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von
    Kinderpornos im Internet besser ermitteln und das Bedrohungspotenzial verringern, das darin liegt, dass
    wir gegenwärtig nicht in der Lage sind, den Standort von flüchtigen Sexualstraftätern mit
    Hilfe der Telekommunikationstechnik festzustellen.
    Ich bitte Sie, dem Antrag Niedersachsens stattzugeben und die Anträge abzulehnen, die von anderen
    Ländern zusätzlich eingebracht worden sind. – Ich danke Ihnen.
    Je eine Erklärung zu Protokoll*) haben Herr Minister Buß (Schleswig-Holstein) und Herr Staatsminister Mertin
    (Rheinland-Pfalz) gegeben.
    Vizepräsident Dr. Henning Scherf
    *) Anlage 10 *) Anlagen 11 und 12
    Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen in Drucksache 275/1/02 und Zu-Drucksache
    275/1/02 sowie ein Antrag Niedersachsens in Drucksache 275/2/02 vor.
    Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
    Ziffer 1! – Minderheit.
    Nun zum Landesantrag in Drucksache 275/2/02, bei dessen Annahme die Ziffern 2, 6, 7 und 10 der Empfehlungsdrucksache
    entfallen! Bitte das Handzeichen für den Landesantrag! – Minderheit.
    Zurück zu den Ausschussempfehlungen:
    Ziffer 2! – Mehrheit.
    Damit entfallen die Ziffern 6 und 7.
    Nun bitte das Handzeichen für Ziffer 10! – Mehrheit.
    Ziffer 3! – Minderheit.
    Ziffer 8! – Mehrheit.
    Ziffer 11! – Minderheit.
    Ziffer 12! – Mehrheit.
    Ziffer 13! – Mehrheit.
    Nun bitte das Handzeichen für die Ziffern 4, 5, 9
    und 14! – Mehrheit. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der so geänderten
    Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
    Mehrheit.
    Dann ist so beschlossen und Minister Professor
    Dr. Pfeiffer (Niedersachsen) zum Beauftragten bestellt.

    Linux User Group Schweiz
    Durchsuche symlink.ch:  

    Never be led astray onto the path of virtue.
    trash.net

    Anfang | Story einsenden | ältere Features | alte Umfragen | FAQ | Autoren | Einstellungen