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Umsatzsteuern auf Downloads
Veröffentlicht durch Momo_102 am Dienstag 12. Februar, 18:54
Aus der geld-scheffel Abteilung
Internet Nach dem Willen der Finanzminister der EU sollen schon bald alle Downloads aus Nicht-EU-Staaten besteuert werden. Wie das ganze umgesetzt werden soll, wird leider mit keinem Wort erwähnt. Quelle: Futurezone

Das dies die Amis und andere Länder nicht erfreut, kann sich wohl jeder denken. Dieser Beschluss könnte sich zu einem Bumerang entwickeln, wenn die Downloads aus der EU ebenfalls besteuert werden sollen. Allerdings beschränkt sich dieser Entscheid im Moment "nur" auf kommerzielle Downloads.

Die Oscarnominierungen sind da | Druckausgabe | John Carmack kritisiert NVidia GeForce 4 MX  >

 

 
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    kommerziell... Definitionsfrage! (Score:2)
    Von bones am Tuesday 12. February, 18:56 MES (#1)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Ich bin Webpublisher - ist das jetzt kommerziell, wenn ich mir zu Hause ein entsprechendes Tool herunterlade oder geht das unter Ausbildung? Die Sache hat Potential... vor allem für Anwälte und übellaunige Steuerbeamte.

    Der Knochen
    Re:kommerziell... Definitionsfrage! (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 12. February, 20:05 MES (#2)
    Ganz einfach: ich nehme an das wird nicht nach MB abgerechnet, sondern nach Wert. Wenn du also bei Adope deine Kreditkartennummer eingibst kommen da noch einmal 16 Prozent drauf. Wenn man aber eine US-Kreditkarte hat bleibt alles beim alten. Ist jetzt aber nur geraten. Den genauen Wortlaut habe ich noch nicht durchgelesen. Gruß
    Re:kommerziell... Definitionsfrage! (Score:1)
    Von Tomcat666 am Tuesday 12. February, 20:54 MES (#3)
    (User #318 Info)
    Hab's gelesen... sieht für mich eher so aus, als würde Streaming Media (Internet-Videotheken) zusätzlich besteuert... also Zeug, für das man bezahlt, es aber über's Web läd.

    D.h. auf solchen Websites (dann vielleicht auch in Webmagazinen, die monatlich kosten) steht bald, dass es mehr kostet, wenn man in EU wohnt.

    Fraglich ist, wie das überprüft werden soll... einfache Umgehung wäre ja im Moment, einen Proxy zu verwenden... man kann ja einen Kumpel in den Staaten fragen ob er das läd und dann rüber-FTP'en.

    Für's Internet heisst das doppelter Traffic - für die EU zusätzlicher Aufwand, obwohl es unmöglich durchzusetzen ist. Solange wir nicht vollständige Kontrolle des Internet-Verkehrs haben (Verbindungsübersicht zu jeder Zeit, Gott bewahre uns davor) funktioniert sowas definitiv nicht.

    Klingt für mich momentan wie sowas, was beschlossen wurde, aber halt technisch erst in 20 Jahren im Überwachungsstaat EU ausführbar ist - wir werden's dann ja sehen. Gute Idee, die Denkarbeit schonmal auf jetzt zu verlegen. Obwohl das sicher keine Arbeit war, sich so was hirnrissiges auszudenken. :)
    Re:kommerziell... Definitionsfrage! (Score:2, Lustig)
    Von bmuenzer am Wednesday 13. February, 00:03 MES (#5)
    (User #393 Info)
    Diese Frage ist für Dich aus wahrscheinlich mehreren Gründen irrelevant:
    1. Noch ist die Schweiz nicht in der EU und Du damit nicht betroffen,
    2. Umsatzsteuer wird nicht auf den Download erhoben, sondern auf den Geldbetrag, der daraufhin überwiesen bzw. von Konto/Kreditkarte abgebucht wird, und
    3. die Umsatzsteuer ist unabhängig davon, ob man aus kommerziellen oder privaten Gründen, als Student, Sozialhilfeempfänger oder als Millionär einkauft.
    Einen Unterschied gibt es allerdings für gewerbliche Kunden:
    Wer Vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die bezahlte Umsatzsteuer gleich wieder von seiner Steuerschuld abziehen, wenn der Verkäufer sie getrennt auf der Rechnung ausweist.
    Allerdings muß man sie sofort wieder abführen, wenn man die Ware weiterverkauft.

    Dies gilt für die Rechtslage in Deutschland; ich nehme an, daß sie in anderen EU-Ländern ähnlich ist.

    Re:kommerziell... Definitionsfrage! (Score:2)
    Von bones am Wednesday 13. February, 07:39 MES (#6)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Also bei Punkt 1 möchte ich für nichts garantieren müssen - gar so unabhängig von der EU ist die Schweiz IMHO nicht. Beim Rest ist mir nicht ganz klar, was Du ansprichst - ich ging auf die Zeile im Symlink-Artikel ein, die heisst: "Allerdings beschränkt sich dieser Entscheid im Moment "nur" auf kommerzielle Downloads". Wenn das stimmt wäre Punkt 2 irrelevant (ist mir egal, wo sie die Steuer abziehen werden) und Punkt 3 könnte sogar falsch sein (eine normale Mehrwertsteuer können sie doch wohl nicht draufhauen, wenn sie den nicht-kommerziellen Bereich von der Steuer ausnehmen wollen! Wie soll denn die EU überhaupt in nicht-EU-Ländern MWSt erheben, wenn eine kleine Firma etwas zum Download anbietet?)

    Gruss
      Der Knochen
    Internetsteuer und gläserner Kunde (Score:2, Informativ)
    Von bmuenzer am Wednesday 13. February, 12:18 MES (#8)
    (User #393 Info)
    Also bei Punkt 1 möchte ich für nichts garantieren müssen - gar so unabhängig von der EU ist die Schweiz IMHO nicht.
    Ich kann mir allerdings vorstellen, daß die Schweiz sich diesem Vorschlag der EU-Kommission (ich nehme an, daß es sich hier um den verabschiedeten Entwurf handelt, da er auf dieser Liste als Endgültiger Kommissionsvorschlag bezeichent wird) nur sehr ungern anschließen wird.
    Die Schweiz war in der Vergangenheit immer sehr zurückhaltend, wenn es darum ging, Details über Finanztransaktionen herauszurücken. Wenn man aber liest, wie weitreichend der Datenaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedsländer vereinfacht und beschleunigt werden soll, bekommt wahrscheinlich nicht nur ein Schweizer das Gruseln :-(
    Beim Rest ist mir nicht ganz klar, was Du ansprichst - ich ging auf die Zeile im Symlink-Artikel ein, die heisst: "Allerdings beschränkt sich dieser Entscheid im Moment "nur" auf kommerzielle Downloads".

    Da liegt offenbar das Missverständnis.
    Im Originalartikel bei futurezone steht das Wort kommerziell nämlich in einem anderen Kontext::

    Die EU-Finanzminister haben heute endgültig die Besteuerung von kommerziellen Downloads, die von Firmen außerhalb der EU kommen, beschlossen.
    Kommerzielle Downloads hat hier einfach die Bedeutung von "Download gegen Geld".
    Der nicht-kommerzielle Bereich auf der Kundenseite soll mitnichten ausgeschlossen werden - ganz im Gegenteil. Gerade von Privatkunden soll kassiert werden.

    Für kommerzielle Kunden, die eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, bleibt es dagegen so billig wie bisher. Diese Nummer vereinfacht die Umsatzsteuerabrechnung bisher nur im internationalen Warenverkehr.
    Die Prozedur

    1. Verkäufer überweist Umsatzsteuer ans Finanzamt und weist sie auf der Rechnung aus
    2. Vorsteuerabzugsberechtigter Käufer zieht die ausgewiesene Umsatzsteuer von seiner Steuerschuld ab
    die im internationalen Warenverkehr zu
    1. Verkäufer verkauft Ware zum Nettopreis
    2. Zoll berechnet und kassiert die Einfuhrumsatzsteuer
    3. Vorsteuerabzugsberechtigter Käufer zieht diesen Betrag von seiner Steuerschuld ab
    wird, und sich mit der MwSt-Nummer zu
    1. Käufer gibt seine MwSt-Nummer an
    2. Verkäufer verkauft Ware zum Nettopreis
    3. Zoll kontolliert Korrektheit der MwSt-Nummer
    vereinfacht, soll jetzt auch auf elektronische Downloads ausgedehnt werden.

    Bisher war die Prozedur folgende:

    1. Anbieter bietet seine Dienste zum Nettopreis an
    2. Kunde nimmt Dienste in Anspruch und zahlt netto
    Der Staat hat hier ein Problem, eine Umsatzsteuer zu erheben, denn die USt muß ja nicht vom Kunden, sondern vom Verkäufer abgeführt (und dann auf den Preis aufgeschlagen) werden, und die Zollbehörde hat ja kein Paket, das sie als Faustpfand behalten kann bis die Abgabe bezahlt ist.

    Die neue Prozedur soll folgendermaßen aussehen:

    1. Der Anbieter registriert sich in einem EU-Land
    2. Für Kunden aus EU-Ländern schlägt er auf seinen Verkaufspreis die Umsatzsteuer des Landes drauf, in dem er sich registriert hat.
    3. Hat ein EU-Kunde bezahlt, überweist er den Steueranteil an die Finanzbehörde dieses Landes.
    4. Ist der Kunde ein Geschäftskunde mit MwSt-Nummer und Sitz in einem anderen Land als das, in dem sich der Anbieter registriert hat, so gibt er die MwSt-Nummer an und zahlt wie gewohnt nur den Nettopreis.

    Die außerhalb der EU angesiedelten Anbieter von Bezahldiensten im Internet werden an dieser Regelung recht viel Freude haben.
    Zum einen müssen sie jetzt Umsatzsteuer an ein fremdes Land abführen und auch dafür sorgen, dass ihre Buchhaltung die EU-Steuergesetze nachvollziehen kann. Ab einem gewissen Mindestumsatz müssen sie sich sogar in einem EU-Land registrieren lassen.
    Mit dieser Registrierung ist dann aber zwangsweise die Pflicht verbunden, den Steuerbehörden dieses Landes Zugang zu den Buchungsdaten zu geben.
    Im Kommissionsvorschlag steht dazu unter Punkt 3.2:

    Wirtschaftsbeteiligte, die für MwSt-Zwecke registriert sind, müssen weiterhin den vorgeschriebenen Erklärungspflichten nachkommen. Da Umsätze über das Internet immer mehr automatisiert werden, muß dafür gesorgt werden, daß die eingesetzte Software Aufzeichnungen in angemessener Qualität ermöglicht und Anhaltspunkte für Steuerprüfungen vermittelt, damit die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert werden kann. Bei Lieferanten aus Drittländern dürfte der Zugang zu den Aufzeichnungen wichtiger sein als der Ort, an dem die Aufzeichnungen tatsächlich aufbewahrt werden. Die Erklärungspflichten sollten in einer dem elektronischen Handel angemessenen Weise weiterentwickelt werden, und man wird sich auch mit Problemen befassen müssen, die den herkömmlichen Zugangs- und Steuerprüfungsverfahren aus der räumlichen Verlagerung von Aufzeichnungen erwachsen.
    Zum anderen müssen sie auch noch bei jedem ihrer Kunden feststellen, ob er aus der EU kommt, und wenn er eine MWSt-Nummer angibt müssen sie diese verifizieren können.
    Hierzu steht im Vorschlag unter 3.1:
    Kann aus den vorliegenden Informationen vernünftigerweise geschlossen werden, daß der Empfänger außerhalb der Gemeinschaft ansässig ist, wird diesem Empfänger die Steuer nicht in Rechnung gestellt. In Anbetracht der Art und Weise, in der Online-Umsätze heute abgewickelt werden, wurde die Befürchtung laut, daß die Wirtschaftsbeteiligten nicht an diese Informationen gelangen könnten, da die ausgetauschten Datenprofile nicht darauf abgestellt sind. Die Entwicklung hinsichtlich der Standards und der Authentisierungsniveaus ist aber noch nicht abgeschlossen - vorrangig muß dabei an der Steigerung der Zuverlässigkeit für steuerliche Zwecke und der reibungslosen Ausführung der Umsätze gearbeitet werden. Es muß ein überprüfbares Kriterium verfügbar sein, das als ausreichender Ersatzindikator für den Ort des Verbrauchs (dem Ort der Dienstleistung in der Terminologie der Richtlinie) dienen kann. Angesichts der bei Online-Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtigen heute verfügbaren Informationen bestünde die beste Lösung derzeit wohl darin, die übliche Geschäftspraxis anzuwenden und die Angabe einer überprüfbaren Rechnungsanschrift für die Kreditkarte zu verlangen (um die Sicherheit zu erhöhen und Betrug vorzubeugen).
    Damit müssten die Anbieter elektronische Dienstleistungen für alle ihre Kunden einen Teil der Anonymität aufheben, um damit den für Amerikaner wahrscheinlich in diesem Punkt exotischen europäischen Steuergesetzen Rechnung zu tragen.
    Bei solchen Begehrlichkeiten kann man schon das Gruseln bekommen.


    Re:Internetsteuer und gläserner Kunde (Score:2)
    Von bones am Wednesday 13. February, 14:27 MES (#9)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Ach so - danke! Den Satz hatte ich tatsächlich falsch interpretiert.

    Zu Punkt 1 (nochmals): Dein Wort in Gottes Ohr!

    Grüsse vom Knochen
    Neues Geschäftsfeld für MS (Score:2)
    Von NoSuchGuy (nosuchguy@gmx.NOSPAM.net) am Tuesday 12. February, 23:20 MES (#4)
    (User #97 Info)
    Das ist das neue Geschäftsfeld von MS: die komplette Downloadabrechnung für die EU. Microsoft kassiert dabei 2% als "Aufwandsentschädigung".
    Wie wird das realisiert?

    Mit dem neuen "Ich habe die Erlaubnis Dir alles zu installieren was ich in meiner Willkür für richtig halte-Feature." (XP-Autoupdate)
    Zusätzlich werden die personenbezogenen Daten natürlich auch noch an alle mölichen Onlinemarketingfirmen verkauft.

    NSG
    --
    "In keinem Bereich menschlicher Leistungen sind so schlechte Ergebnisse erzielt worden wie in der Politik!"
    Lest mal die Meldung bei Heise.... (Score:1, Interessant)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 13. February, 11:06 MES (#7)
    http://www.heise.de/newsticker/data/wst-12.02.02-002/ Ist also nix mit Datenverkehrskontrolle oder so 'nem Blödsinn, die Anbieter werden verpflichtet sich in der EU steuerlich zu registrieren falls sie im Jahr mehr als 100.000 € Umsatz mit EU-Kunden machen - ganz so, als würden sie eine Filiale in der EU aufmachen. Für den Endverbraucher zwar ärgerlich (wegen höherem Preis), aber nichts worum er sich kümmern müsste. Die einzig interessante Frage hier ist doch die: was will die EU machen, wenn irgendein Online-Shop mit Download-Software/-Musik-/Videos in irgendeinem Staat ohne entsprechende internationale Abkommen sitzt, fleissig online an EU-Bürger verkauft, aber sich nicht steuerlich in der EU registriert, also auch keine Mehrwertsteuer abführt? Das Militär schicken? Bitterlich weinen? ;-)
    Re:Lest mal die Meldung bei Heise.... (Score:1)
    Von kruemelmonster (kruemelmonster@tedaldi.net) am Wednesday 13. February, 17:59 MES (#10)
    (User #3 Info) http://www.tedaldi.net
    Eben... darum ist ja die komplette Kontrolle notwendig...

    Ausserdem hab ich als Schweizer wenig Lust, bei einem amerikanischen Händler auch noch x% zusätzlich abzudrücken, weil dieser ja normalerweise ned mal die Schweiz von Schweden unterschiden kann, geschweige denn weiss, dass die Schweiz ned inner EU ist!
    Tja, für mich tönt das mal wieder ganz stark an Schreibtischtäter!
    --
    auch die Zehe ist ein Laufwerk

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