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Lindows muss Adressen an Microsoft übergeben
Veröffentlicht durch maol am Mittwoch 16. Januar, 06:43
Aus der rechnen-ist-glücksache Abteilung
Microsoft neo schreibt "Sämtliche Leser der Lindows Mailingliste wurden heute morgen darüber informiert, dass ihre Adressen (E-Mail und physische) in Vorscharmützeln der bevorstehenden Verhandlung wegen Verletzung des Markennamens "Windows" and Microsoft übergeben worden seien."

"Wer dies genau angeordnet hat und weshalb es überhaupt möglich ist, dass persönliche Daten in einem Rechtsstreit an eine konkurrierende Firma (wohl gemerkt: Die Adressen gingen an Microsoft, nicht an die Staatsanwaltschaft) übergeben werden können, bleibt schleierhaft. Ebenso undurchschaubar ist auch, was Microsoft mit den Adressen dieser potentiell blasphemischen Microsoft Hasser anstellen wird. Lindows weist bei der Anmeldung für die Mailingliste übrigens explizit darauf hin, dass die Adressen nicht weitergegeben werden.
Artikel zum Thema existieren zur Zeit auf LinuxGear.ch und Slashdot.

Lindows.com, die Firma um MP3.com Gründer Micheal Robertson, hat es sich zum Ziel gesetzt, ein von Linux abgeleitetes OS zu releasen, welches in der Lage ist, auch MS Windows Applikationen auszuführen. Wegen dem IMHO etwas ungeschickt gewählten Namen für das Betriebssystem wurde Lindows prompt von Microsoft verklagt."

Initiative zur Rettung von Solaris für Intel | Druckausgabe | Verletzt SuSE die GPL?  >

 

 
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    name ist nicht ungeschickt (Score:1)
    Von haruschi am Wednesday 16. January, 10:09 MET (#1)
    (User #791 Info)
    Wie der bund von heute in einem Artikel über Lindows schreibt, ist der name eigentlich nicht ungeschickt gewählt, da er dem produkt schon vor dem ersten release eine ungemeine publizität verschafft hat.
    Amerikanische Regeln (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 16. January, 10:27 MET (#2)
    In den USA ist es erlaubt, Adressen auch dann weiterzugeben, wenn in den AGB versprochen wird, dass dies nicht passiert.

    Es gibt einen Präzedenzfall einer konkursiten Firma, die als letztes Aktivum ihren Adressstamm verkauft hat, obwohl in den Geschäftsbedingungen zugesagt worden war, die Adressdaten nicht weiterzugeben. Dieses Verhalten ist jedoch vom Gesetzgeber akzeptiert worden.

    Es entspricht der traditionell laschen Datenschutzgesetzgebung in den USA.

    Fazit: Gib keiner US-Firma Daten, die nicht öffentlich bestimmt sind.

    Re:Amerikanische Regeln (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 16. January, 11:30 MET (#4)
    Ein Grund mehr, falsche Angaben zu machen.

    Re:Amerikanische Regeln (Score:2)
    Von bones am Thursday 17. January, 13:33 MET (#6)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Ja... aber was soll ich tun, wenn ich bei einer Firma etwas kaufen will? Kann es nicht genau so gut sein, dass ein gültiger Kaufvertrag gar nicht zu stande kommt, wenn die gemachten Angaben falsch sind? Dann bist Du vertraglich verpflichtet, deine Daten anzugeben ohne dass dem eine absolut gültige Verpflichtung gegenüber steht... toll! Da kaufe ich meinen nächsten PC doch lieber im Irak!

    Grüsse vom Knochen
    Re:Amerikanische Regeln (Score:1)
    Von dino (neil@franklin.ch.remove) am Thursday 17. January, 15:18 MET (#7)
    (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/
    Ja... aber was soll ich tun, wenn ich bei einer Firma etwas kaufen will?

    Nicht kaufen. Es gibt auch Firmen ausserhalb der USA. So ersparst du dir auch legelen Spam (du hast eine Geschaeftsbeziehung, also ist es legal).

    Vielleicht werden die Amis auch eines Tages merken, dass sie sich mit ihrem ruecksichtslosen Egoismus ins eigene Fleisch schneiden. Man kann ja an Wunder glauben.
    --
    Intellectual Property is Intellectual Robbery

    Re:Amerikanische Regeln (Score:1, Interessant)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 16. January, 14:42 MET (#5)
    Das stimmt so nicht ganz. Lindows hat eindeutig Vertragsbruch begangen.
    Der von Dir erwähnte Fall war möglich, weil das amerikanische Konkursrecht den Delinquenten verpflichtet, alles zu Geld zu machen, was sich verkaufen lässt. Und Gesetze machen eben im Kollisionsfall zuwiderlaufende Vertragspunkte ungültig...
    Lindows verletzt GPL? (Score:1)
    Von tbf am Wednesday 16. January, 11:15 MET (#3)
    (User #21 Info) http://taschenorakel.de/
    In den FAQ zu Lindows wird mehrfach erwähnt, daß Lindows - zumindest die Sneak-Preview - nicht weitergegeben werden darf. Da Lindows, wie ich es verstanden habe, auf dem Linux-Kernel aufsetzt, habe ich den leisen Verdacht, daß die Lindows-Leute es nicht sehr genau mit den Bestimmungen der GPL nehmen...

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