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Abmahnung wegen TrueType Fonts
Veröffentlicht durch gumbo am Dienstag 11. Dezember, 20:51
Aus der FTP-Explorer-lässt-grüssen Abteilung
Zensur ktk schreibt "Von einem OS/2 User habe ich den Link auf ein Mail bekommen welches offenbar von der deutschen Firma Linotype Library GmbH ausgeht.

Der OS/2ler mirrored den sehr bekannten Hobbes Server, wohl das grösste OS/2 Archiv überhaupt.

In der Mail steht, dass in diesem Mirror offenbar in einem ZIP-File Fonts enthalten sind, dessen Patent der Firma Heidelberger Druckmaschinen AG gehört.

Mal abgesehen davon, dass einige der Fonts (wie Helvetica) wohl so ziemlich überall zu finden sind, habe ich vorallem Probleme mit dem letzten Teil der Mail:

At this stage we resist from charging you with expenses arising from indemnification, which are normally asserted by our company. However, we are enforcing the right to claim the costs involved in all legal proceedings against you. These costs come up to US $30,000.00
We ask you to send us a signed and valid crossed-check to settle this issue.

Verlangen die jetzt hier ernsthaft, dass er 30'000$ bezahlt oder eben nicht?

Auf jeden Fall ist dies ein Fall mehr von abmahnkranken deutschen Firmen..."

Google engagiert sich im deutschen Sprachraum | Druckausgabe | MAME als Spielautomat  >

 

 
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    Prüfe (Score:1)
    Von Mr.Dada am Tuesday 11. December, 21:51 MET (#1)
    (User #164 Info)
    Zuerst würd ich mal prüfen, ob das Abmahnschreiben auch wirklich vom wirklichen vom Copyright-Halter kommt. Es ist in der Vergangenheit schon verschiedentlich zu solchem Schabernack gekommen. Weiter würd mich noch interessieren, ob Englisch in deutschland Amtssprache ist. Möglicherweise hat sich dann das Problem erledigt.
    Kein Hobbes Mirror (Score:1)
    Von SrmL (dwsl@dur.ch) am Tuesday 11. December, 22:02 MET (#2)
    (User #17 Info) http://dur.ch/
    Das ist definitiv kein Hobbes Mirror. Und wenn die Fonts unter Copyright stehen, sollte er sie halt nicht anbieten. Wenn ich z.B. Photoshop zum Download anbieten würde, würde sich wohl kaum jemand wundern, wenn sich Adobe dagegen wehrte.
    US$30'000 (Score:1)
    Von maol (maol.symlink.ch) am Wednesday 12. December, 08:13 MET (#3)
    (User #1 Info) http://www.maol.ch/
    Sie bestehen auf dem Recht, ihre Kosten vom Beklagten zurückzufordern. D.h. es ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Forderung, und sobald sie das Geld einfordern, muss noch entschieden werden, ob sie es rechtmässig fordern.

    Ich bestehe auf dem Recht, Dich zur Zahlung auffordern zu können - na und? Nachher muss immer noch entschieden werden, ob meine Aufforderung gerechtfertigt ist.

    Ansonsten sehe ich hier keinen Abmahnwahnsinn, sondern eher besonnenes Vorgehen. Denn falls es sich um die im Schreiben genannten Schriften handelt, und die Linotype ein Trademark darauf hat, und davon gehen wir jetzt mal aus, dann dürfen sie auch die Unterlassung fordern und Geld für ihre Anwaltskosten in Rechnung stellen. Das sie das nicht tun zeigt IMHO, dass sie verstanden haben, dass es bei der beklagten Site um ehrenhafte Motive geht und nicht um finanzielle Vorteile.

    --
    paranoid? das sind andere

    Re:US$30'000 (Score:1)
    Von sheimers (stefan.heimers@kosta.ch) am Wednesday 12. December, 10:12 MET (#4)
    (User #255 Info) http://www.heimers.ch/
    >Sie bestehen auf dem Recht, ihre Kosten vom
    >Beklagten zurückzufordern.

    Meine Güte, $30'000 um einen bösen Brief zu schreiben? Vieleicht sollte ich mich bei der Firma bewerben, die scheinen gute Löhne zu bezahlen ;-)
    Re:US$30'000 (Score:2)
    Von bones am Wednesday 12. December, 10:36 MET (#5)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    "Meine Güte, $30'000 um einen bösen Brief zu schreiben? Vieleicht sollte ich mich bei der Firma bewerben, die scheinen gute Löhne zu bezahlen ;-)"

    Noe, Anwalt musst Du werden - entweder in Deutschland oder in den USA.

    Grüsse vom Knochen
    Keine Zahlungsaufforderung! (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 12. December, 10:55 MET (#6)
    Im Brief steht, dass die Firma davon absieht, den Gesetzesweg zu beschreiten, wenn der Server die Dateien sofort entfernt. Der letzte Abschnitt sagt nur aus, dass eine Weigerung, die Dateien zu entfernen, Kosten von bis zu 30'000 USD nach sich ziehen würde. Der Betrag wird also nicht gefordert, sofern die Dateien gleich entfernt werden und dies schriftlich bestätigt wird.

    Es besteht allerdings das Risiko, dass eine schriftliche Bestätigung juristisch als Eingeständnis der Copyright-Verletzung interpretiert werden könnte und dies sonstige Sanktionen nach sich ziehen könnte.

    Aurelio Caliaro, caliaro@bigfoot.com

    sehr wohl eine Zahlungsaufforderung (Score:2, Informativ)
    Von alhague (mr@alhague.net) am Wednesday 12. December, 17:37 MET (#7)
    (User #172 Info) http://alhague.net
    We do herewith demand that you immediately remove these typefaces from your website and request that you confirm your obligation to do so by a formal written undertaking signed by a competent officer of your company which we expect to receive until December 20th, 2001 at the latest.

    Er möge also die Schriften alsbald von der Website entfernen und dies schriftlich bis zum 20. bestätigen.

    For your convenience, we herewith enclose a draft of such written undertaking.

    ... bzw. die vorgefertigte Erklärung zurückschicken.

    Should you, however, fail to cede this undertaking you must expect our Australian lawyers to get in touch with you in order to legally enforce this statement. All expenses arising from this procedure will be for your account.

    Sonst geht man gerichtsmäßig gegen ihn vor. Alle Kosten, die noch daraus entstehen, fallen ihm zur Last.

    At this stage we resist from charging you with expenses arising from indemnification, which are normally asserted by our company.

    Auf die Zahlung einer sonst üblichen Strafe wird verzichtet.

    However, we are enforcing the right to claim the costs involved in all legal proceedings against you.

    Man beharrt aber auf dem Recht, die Kosten aller rechtlichen Maßnahmen einzufordern.

    These costs come up to US $30,000.00
    We ask you to send us a signed and valid crossed-check to settle this issue.


    Die Kosten belaufen sich auf 30k$. Er möhe einen unterschriebenen und gültigen Verrechnungsscheck schicken, um die Auslagen zu bezahlen.

    Also das ist doch eine ganz klare Zahlungsaufforderung.


    Re:sehr wohl eine Zahlungsaufforderung (Score:1)
    Von Mr.Dada am Wednesday 12. December, 23:20 MET (#8)
    (User #164 Info)
    > Also das ist doch eine ganz klare Zahlungsaufforderung.

    Oder einfach nur eine Nötigung (in der Schweiz jedenfalls wäre es Nötigung). Im Notfall muss er die Firma anzeigen...
    Ich habe gedacht, dass die Abmahnungen in Deutschland an einen fixen Betrag bei akzeptieren der Unterlassung gebunden seien. Das soll so bei 1500DM liegen. Der Streitwert kann natürlich höher sein, den kann man aber nicht einfach so einfodern. Dazu bräuchte es schon ein Gericht IMHO.
    Re:sehr wohl eine Zahlungsaufforderung (Score:1)
    Von maol (maol.symlink.ch) am Thursday 13. December, 08:50 MET (#9)
    (User #1 Info) http://www.maol.ch/
    Wo er recht hat hat er recht - und "We ask you to send us a signed and valid crossed-check to settle this issue" tönt auch in meinen Ohren wie eine Zahlungsaufforderung. Das einzige worauf sie verzichten ist "indemnification", also Wiedergutmachung.

    Wenn ich meine Lektionen aber korrekt verstanden habe, dann darf man bei einem Abmahnverfahren nur seine effektiven Kosten geltend machen, d.h. die Anwalt- und Portokosten. Damit man diese nicht jedesmal einzeln abrechnen muss, haben sich die deutschen Gerichte auf die 1500DM Pauschale geeinigt.

    Wenn ich den Sitebetreiber wäre, würde ich (falls es sich um die behaupteten Schriften handelt) die Schriften mal runternehmen und dann abwarten und Tee trinken. Wenn nochmals ein Brief kommt, kann man ja immer noch schriftlich bestätigen, dass man die Fonts runtergenommen hat - freiwillig, ohne Eingeständnis einer Schuld.

    --
    paranoid? das sind andere

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