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Hacker-CDs jetzt strafbar oder nicht? |
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Veröffentlicht durch maol am Dienstag 11. Dezember, 10:48
Aus der Privatleben Abteilung
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P2501 schreibt "Der Prozess um den schweizweit ersten Fall wegen "Anleitung zur Datenbeschädigung" zieht sich in die Länge. Laut einem Artikel des Tages-Anzeiger wurde der Fall wegen "willkürlicher Beweiswürdigung" ans Obergericht zurückgewiesen."
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"Es lässt sich wohl schon heute sagen, dass der Fall bis vors Bundesgericht gezogen wird.
Konkret geht es um den Artikel 144bis Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet die Anleitung zum Bau von Programmen zur Datenbeschädigung, wie z.B. Viren. Der Angeklagte hat (was unbestritten ist) verucht, durch den Verkauf einer sogenannten Hacker-CD Geld zu verdienen. Die Verteidgung stellt sich nun auf den Standpunkt, dass sich auf der CD keine Anleitungen, sondern bloss Quellcodes befunden hätten.
Der Artikel ist übrigens nicht so schlecht, wie er sich liest. Wie für fast alle Artikel des Strafgesetzbuches gilt auch hier der Verschuldensgrundsatz. Im Klartext heisst das, dass die Weitergabe von solchen Tools nur dann verboten ist, wenn ich davon ausgehen muss, dass das Tool hinterher zur Datenbeschädigung genutzt wird. Es kommt also auch auf den Empfänger an. Trotzdem hätte ein Schuldspruch auch gravierende Folgen für die Computersicherheitsbranche, da Exploits nicht mehr einfach so verteilt werden könnten."
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