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Ich finde das Vorgehen in diesem Fall eher Fragwuerdig. Weil man den Betreiber der Site nicht belangen kann (oder es gar nicht versucht hat) verbrummt man nic.at dazu, den Eintrag zu killen.
Ist DAS der weg, gegen soche sites vorzugehen?
Wo ist die rechtliche Handhabe? Denn wenn diese nicht vorhanden ist, ist das Vorgehen Willkuer!
1. DieOesterreicher finden, dass sie den Ami, der die Domain registriert hat und betreibt nicht belangen koennen (oder dies zu aufwaendig ist)
2. Es findet als kein ordentliches Verfahren gegen den "Angeklagten" statt
3. man nimmt den naechstbesten erreichbaren und kooperativen (nic.at) und sag diesem, er solle den Eintrag loeschen..m.E. ist dieses Vorgehen hoechst fragwuerdig! --
auch die Zehe ist ein Laufwerk
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