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Fragen verboten
Veröffentlicht durch maol am Donnerstag 07. Juni, 08:09
Aus der Sonntagsschule Abteilung
Zensur pfr schreibt "Fünf Bundesrichter des Kassationshofs des Bundesgerichts haben einen Journalisten verurteilt, weil er Fragen gestellt hat. Der Tages-Anzeiger hat im Medien-Bund heute zwei Artikel darüber: "Der Deal ersetzt die Haltung" und "Welche Richter sind verantwortlich für dieses Urteil"."

"Der Tagi-Journalist äussert seine Empörung so (zu Recht!):
Natürlich ist das jüngste Bundesgerichtsurteil in Sachen Medien unverständlich, grotesk, ja skandalös. Einem Journalisten verbieten, Fragen zu stellen, ist etwa so unsinnig wie einem Bäcker zu untersagen, Mehl zu kaufen. Die Empörung in der Branche ist deshalb gross und berechtigt. Die Lausanner Richter haben nicht einfach einen einzelnen Polizeireporter des "Blicks" bestraft. Sie haben die Pressefreiheit, die bisher als undiskutabel galt, mehr als geritzt. Mit welchen Folgen, wird die Zukunft zeigen müssen.

Ob das auch Folgen für Hobby-Journalisten wie die von Symlink hat?"

Der Blick ficht das Urteil beim Europäischen Gerichtshof an, stand heute morgen in der Zeitung.

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  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Idioten? (Score:2, Tiefsinnig)
    Von gumbo (ihsan@dogan.ch) am Thursday 07. June, 09:06 MET (#1)
    (User #16 Info) http://ihsan.dogan.ch/
    Es gibt Zeiten, da fragt man sich wirklich, was für Idioten in Lausanne arbeiten.
    Auslegungssache (Score:2, Interessant)
    Von kruemelmonster (kruemelmonster@tedaldi.net) am Thursday 07. June, 09:20 MET (#2)
    (User #3 Info) http://www.symlink.ch
    Ich finde dieses Urteil auch etwas seltsam... aber juristisch ist es wohl (betrachtet man die Herangezogenen Gesetze) korrekt.
    Die Frage ist eigentlich vor allem:"wo beginnt 'Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung'?"

    Ist das stellen von Fragen eine Anstiftung?

    Der Journalist hat weder die Assistentin über seine Identität berlogen (dann wäre vorsätzliche Täuschung ins Spiel gekommen) noch hat er sie unter Druck gesetzt.

    Naja, diese Richter müsste man halt mals wieder mit der Realität konfrontieren, damit sie nicht mher nur ihre Paragraphen sehen.
    --
    auch die Zehe ist ein Laufwerk
    Re:Auslegungssache (Score:2, Interessant)
    Von tbf am Thursday 07. June, 10:20 MET (#5)
    (User #21 Info)
    Ist das stellen von Fragen eine Anstiftung? Simmt. Warum hat die Assistentin nicht einfach "Nein!" gesagt? Anderseits ist auch zu hinterfragen, und die Antwort hierauf wird niemals in Gerichtsprotokollen erscheinen, wie üblich dieses Verhalten für den besagten Journalisten ist... Und andererseits.... Ist das verhängte Strafmaß mehr als nur ein Klapps auf die Finger?
    Re:Auslegungssache (Score:3, Informativ)
    Von rm -f * am Friday 08. June, 11:31 MET (#7)
    (User #450 Info)
    Man sollte doch denken, dass es zu den Aufgaben eines Journalisten gehört, zu recherchieren - mit anderen Worten: Informationen zu beschaffen. Nun ist die Grenze zwischen legaler und illegaler Beschaffung von Informationen fließend. Auf der legalen Seite stehen sicherlich Dinge wie das Durchsuchen von Zeitungsarchiven oder Recherche im Internet. Deutlich auf der illegalen Seite sehe ich z.B. einen Einbruch, bei dem Dokumente entwendet werden. Irgendwo dazwischen liegt der vorliegende Fall.

    Mal angenommen, es war dem Journalisten bewusst, dass er die von ihm erbetene Auskunft nicht hätte erhalten dürfen, da schließlich der Schutz der Person hier Vorrang hat (und da darf es keine Rolle spielen, ob es sich um Vorbestrafte oder Unbescholtene handelt, so viel ist sicher). Ist es nicht die Justizangestellte, die die Informationen herausgab, die sich strafwürdig verhalten hat ? Immerhin musste sie aufgrund ihrer Ausbildung wissen, dass sie das nicht durfte.
    Ist es tatsächlich schon ein Rechtsbruch, wenn der Journalist an die entsprechenden Informationen zu gelangen versucht ? Meinem - von keinerlei Fachkenntnis getrübten - Rechtsempfinden nach nicht. Es wurden anscheinend keine falschen Tatsachen vorgetäuscht, daher sehe ich auch keinen Grund für eine Strafe.
    Vor Gericht entscheidend schien ja zu sein, dass er in dem Bewusstsein, gegen das Gesetz zu verstoßen, handelte. Aber so etwas halte ich für schwer nachzuweisen. Und da immer noch gilt In dubio pro reo, hätte man hier meinem Dafürhalten nach auf eine Strafe verzichten sollen.
    Aber wer bin ich, dass...


    -----------------
    ceterum censeo Microsoftem delendam esse
    Re:Auslegungssache (Score:2, Informativ)
    Von maol (maol.symlink.ch) am Friday 08. June, 12:55 MET (#8)
    (User #1 Info) http://www.maol.ch/
    Gemäss Leitartikel im heutigen Cash müssen Gerichtsurteile publiziert werden, sind also nicht geheim. Der Journalist hat ja prinzipiell nur wissen wollen, welche der Leute auf einer Namenliste schon mal straffällig waren, Informationen also, die er auch (sehr viel mühsamer?) aus seinen Archiven hätte raussuchen können.

    --
    the dorkest dork is a dork that dorks "dork"

    Re:Auslegungssache (Score:3, Informativ)
    Von Mnementh (symlink@mnementh.de) am Friday 08. June, 14:01 MET (#9)
    (User #123 Info) http://www.mnementh.de/
    Sicher müssen Gerichtsurteile publik sein (ansonsten wäre es eine Katastrophe für die Menschenrechte), aber das heisst nicht unbedingt, dass die Namen der Angeklagten herausgegeben werden müssen. Auch in dem veröffentlichtem Gerichtsurteil zu diesem Journalisten sind die Namen der Beteiligten unkenntlich gemacht. Ich zitiere:
    'Verwaltungsassistentin Z. _______', oder
    'X.________, Reporter der Tageszeitung "Blick"'.
    Somit wäre es ihm nicht durch Archive möglich gewesen, an diese Informationen zu kommen.
    Allerdings gibt es andere Gründe, aus denen dieses Urteil fragwürdig ist, diese wurden auch in dem Thread genannt.
    Von der Journalie eingelullt? (Score:2, Interessant)
    Von tbf am Thursday 07. June, 10:04 MET (#3)
    (User #21 Info)
    Soweit ich weiß, haben in vernünftigen Gesellschaftordnungen auch Vorbestrafte (und gerade nicht Vorbestrafte) einen gewissen Anspruch auf Persönlichkeitsrechte. Diese sind schützenswert. Deshalb ist ein Amtsgeheimnis über Vorstrafen sinnvoll und dieses Amtgeheimnis wurde bewußt unter Ausschluß der Staatsanwaltschaft umgangen. Warum eigentlich? Meiner laienhaften jouristischen Meinung nach wurde vom "lieben" Herrn Journalisten zudem massiv ins Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen eingegriffen...

    Warum die illegal beschaften Informationen nicht veröffentlicht wurden? Vielleicht hatte der Jounalist ja wirklich hehere Motive. Vielleicht entsprachen sie schlichtweg nicht der Theorie, die er veröffentlichen wollte?

    Re:Von der Journalie eingelullt? (Score:2, Informativ)
    Von maol (maol.symlink.ch) am Thursday 07. June, 10:10 MET (#4)
    (User #1 Info) http://www.maol.ch/
    Das eine ist der konkrete Fall, wo man sich schon fragen kann, ob der Journalist diese Info legal haben darf, das andere ist aber immer das Prinzip.

    Und wenn ein Journalist prinzipiell niemanden mehr fragen darf, da sonst derjenige bewusst oder unbewusst ein Amtsgeheimnis verletzten könnte, dann ist fertig luschtig.

    --
    the dorkest dork is a dork that dorks "dork"

    Re:Von der Journalie eingelullt? (Score:2, Informativ)
    Von tbf am Thursday 07. June, 10:56 MET (#6)
    (User #21 Info)
    Und wenn ein Journalist prinzipiell niemanden mehr fragen darf, da sonst derjenige bewusst oder unbewusst ein Amtsgeheimnis verletzten könnte, dann ist fertig luschtig.

    Ich glaube kaum daß besagtem Journalisten der "renomierten" ;-) Tageszeitung Blick nicht bewußt war, daß die Assistentin ein Amtsgeheimnis brechen würde, wenn sie diese Information herausrückte...

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