| |
 |
Veröffentlicht durch maol am Donnerstag 07. Juni, 08:09
Aus der Sonntagsschule Abteilung
|
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
< EU-Warnung vor Internet-Spionage | Druckausgabe | Internet über Satellit > | |
|
|
Diese Diskussion wurde archiviert.
Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Es gibt Zeiten, da fragt man sich wirklich, was für Idioten in Lausanne arbeiten.
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Ich finde dieses Urteil auch etwas seltsam... aber juristisch ist es wohl (betrachtet man die Herangezogenen Gesetze) korrekt.
Die Frage ist eigentlich vor allem:"wo beginnt 'Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung'?"
Ist das stellen von Fragen eine Anstiftung?
Der Journalist hat weder die Assistentin über seine Identität berlogen (dann wäre vorsätzliche Täuschung ins Spiel gekommen) noch hat er sie unter Druck gesetzt.
Naja, diese Richter müsste man halt mals wieder mit der Realität konfrontieren, damit sie nicht mher nur ihre Paragraphen sehen. --
auch die Zehe ist ein Laufwerk
|
|
 |
 |
|
|
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Ist das stellen von Fragen eine Anstiftung?
Simmt. Warum hat die Assistentin nicht einfach "Nein!" gesagt? Anderseits ist auch zu hinterfragen, und die Antwort hierauf wird niemals in Gerichtsprotokollen erscheinen, wie üblich dieses Verhalten für den besagten Journalisten ist... Und andererseits.... Ist das verhängte Strafmaß mehr als nur ein Klapps auf die Finger?
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Man sollte doch denken, dass es zu den Aufgaben eines Journalisten gehört, zu recherchieren - mit anderen Worten: Informationen zu beschaffen.
Nun ist die Grenze zwischen legaler und illegaler Beschaffung von Informationen fließend. Auf der legalen Seite stehen sicherlich Dinge wie das Durchsuchen von Zeitungsarchiven oder Recherche im Internet. Deutlich auf der illegalen Seite sehe ich z.B. einen Einbruch, bei dem Dokumente entwendet werden. Irgendwo dazwischen liegt der vorliegende Fall.
Mal angenommen, es war dem Journalisten bewusst, dass er die von ihm erbetene Auskunft nicht hätte erhalten dürfen, da schließlich der Schutz der Person hier Vorrang hat (und da darf es keine Rolle spielen, ob es sich um Vorbestrafte oder Unbescholtene handelt, so viel ist sicher).
Ist es nicht die Justizangestellte, die die Informationen herausgab, die sich strafwürdig verhalten hat ? Immerhin musste sie aufgrund ihrer Ausbildung wissen, dass sie das nicht durfte.
Ist es tatsächlich schon ein Rechtsbruch, wenn der Journalist an die entsprechenden Informationen zu gelangen versucht ? Meinem - von keinerlei Fachkenntnis getrübten - Rechtsempfinden nach nicht. Es wurden anscheinend keine falschen Tatsachen vorgetäuscht, daher sehe ich auch keinen Grund für eine Strafe. Vor Gericht entscheidend schien ja zu sein, dass er in dem Bewusstsein, gegen das Gesetz zu verstoßen, handelte. Aber so etwas halte ich für schwer nachzuweisen. Und da immer noch gilt In dubio pro reo, hätte man hier meinem Dafürhalten nach auf eine Strafe verzichten sollen. Aber wer bin ich, dass...
-----------------
ceterum censeo Microsoftem delendam esse
|
|
 |
 |
|
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Sicher müssen Gerichtsurteile publik sein (ansonsten wäre es eine Katastrophe für die Menschenrechte), aber das heisst nicht unbedingt, dass die Namen der Angeklagten herausgegeben werden müssen. Auch in dem veröffentlichtem Gerichtsurteil zu diesem Journalisten sind die Namen der Beteiligten unkenntlich gemacht. Ich zitiere:
'Verwaltungsassistentin Z. _______', oder
'X.________, Reporter der Tageszeitung "Blick"'.
Somit wäre es ihm nicht durch Archive möglich gewesen, an diese Informationen zu kommen.
Allerdings gibt es andere Gründe, aus denen dieses Urteil fragwürdig ist, diese wurden auch in dem Thread genannt.
|
|
 |
 |
|
|
|
| |
|
|