Veröffentlicht durch Ventilator am Mittwoch 06. Juni, 21:43
Aus der Kurz-vor-dem-Durchschlag Abteilung
xilef schreibt "Bisher anscheinend wenig bekannt ist ein Urteilsspruch der Schweizerischen Lauterkeitskommission vom 17. Mai 2000, in dem Fax-Spams an private Nummern als aggresive Werbemethode und damit unlauter betitelt wird. Gemäss Kommentar (PDF) des die Beschwerde führenden Rechtsanwalts sollte sich dieses Signal-Urteil in der Tat auch auf unerbetene Bewerbung über E-Mail und SMS anwenden lassen. Ein weiterer interessanter Text auf www.jurisnet.com ist Unverlangte Werbe-Mails mit Rechtsfolgen (PDF)."