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bbook White Hats vor Gericht
Veröffentlicht durch maol am Samstag 12. Mai, 12:50
Aus der David-gegen-Goliath Abteilung
Zensur Wir haben vor zwei Wochen über das Black Book berichtet, und erhalten jetzt die Mitteilung, dass der Vertreiber eine Zivilklage gegen die Websitebetreiber von bbook.trash.net eingereicht hat. Wenn man die Fakten liest, wundert man sich, mit welcher Frechheit da einer vorgeht, um seine Spammer-CD zu vertreiben.

"Muttenz, Zürich - Fausto G. Farinoli, Vertreiber von Black Book (Software, die unter anderem dem Spamming dienen kann), hat versucht, http://www.trash.net und http://bbook.trash.net durch superprovisorische Verfügung (ohne Anh?rung der Gegenpartei, üblich in Fällen mit hoher Dringlichkeit) stilllegen zu lassen, weil auf diesen Seiten angeblich "unbewiesene und widersprüchliche Anschuldigungen stehen".

Wie gestern durch Gerichtsurkunde bekannt wurde, hat Fausto G. Farinoli, Vertreiber der Software Black Book 2000 (die unter anderem dem Spamming dienen kann) versucht, eine superprovisorische Verfügung zu erwirken, um http://www.trash.net sowie http://bbook.trash.net vom Internet zu trennen. W?hrend sich die Seite http://bbook.trash.net tatsachlich auf das Produkt Black Book 2000 bezieht und sein Wunsch in diesem Punkt noch nachvollziehbar ist, hat http://www.trash.net, die Seite eines Vereins, der zum Selbstkostenpreis Dienstleistungen wie Unix- Shell Account, Webspace, Domainhosting, etc. anbietet, so auch im Fall http://bbook.trash.net nichts mit dem Fall zu tun. Explizit behauptet Farinoli, dass auf der Seite http://www.trash.net "unbewiesene und widersprüchliche Anschuldigungen" ständen und sieht daher die Notwendigkeit, durch superprovisorische Verfügung den "Schaden einzugrenzen".

Zu betonen ist, dass auf http://www.trash.net gar nichts steht, was irgendetwas mit Farinoli oder Black Book zu tun hätte, nicht einmal ein Link existiert, die Anschuldigungen sind also offensichtlich völlig haltlos. Glücklicherweise hat der Richter das Begehren auf superprovisorische Verfügung abgelehnt, die zur Folge gehabt hätte, dass http://www.trash.net und möglicherweise auch weitere Dienstleistungen wie E-Mail, Shell- Account, Virtuelle Domains nicht mehr erreichbar wären. Eine ordentliche Verhandlung auf nächsten Donnerstag (17.5.2001) angesetzt. Nach wie vor ist der Verantwortliche für http://bbook.trash.net der Überzeugung, dass der Inhalt der Seiten legal ist.

Zu beachten ist, dass sich die Klage direkt darauf richtet, dass http://www.trash.net geschlossen wird (bzw. "die Unterstellung krimineller Tätigkeiten unterbunden wird", was auch immer das im Detail heisst, denn http://www.trash.net unterstellt keine kriminellen Tätigkeiten), was für über 300 Personen, die nichts mit http://bbook.trash.net zu tun haben und Dienstleistungen von Trash.net geniessen, verheerende Auswirkungen haben könnte.

Aktuelle Infos und Dokumente zum laufenden Fall sind unter http://bbook.trash.net/aktuell.html zu finden."

In Zürich per SMS an Papierabfuhr erinnert werden | HH Douglas Adams gestorben  >

 

 
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