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Bei den Professoren handelt es sich um solche, die sich speziell mit Copyright-Fragen auseinandersetzen. Sie schreiben, es gehe ihnen hier um das Prinzip und nicht um die konkrete Frage, d.h. sie wollen nicht einer bestimmten Person oder Organisation helfen, sondern sicherstellen, dass die Verfassung gewahrt bleibt.
Kurz zusammengefasst haben sie folgendes Argument: Die Copyright-Gesetzgebung dient dem Schutz von Ideen und Werken und nicht dem Verbot von Technologie. DeCSS ist legal erstellt worden und hat viele legale Anwendungen. Die Kläger konnten keinen einzigen Fall präsentieren, in dem DeCSS zur Durchführung eines Verbrechens benutzt wurde. Aber selbst wenn das der Fall wäre, würde das nichts daran ändern, dass das Verbot einer Technologie, die potentiell missbraucht werden kann, nicht dem Sinn der Copyright-Gesetzgebung entspricht und gegen die im ersten Verfassungsanhang garantierte Meinungs- und Redefreiheit versösst (das Verbot eines Links zu DeCSS wäre z.B. eine Beschränkung derselben).
-Simon
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