symlink.ch
Wissen Vernetzt - deutsche News für die Welt
 
symlink.ch
FAQ
Mission
Über uns
Richtlinien

Moderation
Einstellungen
Story einsenden

Suchen & Index
Ruhmeshalle
Statistiken
Umfragen

Redaktion
Themen
Partner
Planet

XML | RDF | RSS
PDA | WAP | IRC
Symbar für Opera
Symbar für Mozilla

Freunde
Benutzergruppen
LUG Switzerland
LUG Vorarlberg
LUGen in DE
SIUG
CCCZH
Organisationen
Wilhelm Tux
FSF Europe
Events
LinuxDay Dornbirn
BBA Schweiz
CoSin in Bremgarten AG
VCFe in München
Menschen
maol
Flupp
Ventilator
dawn
gumbo
krümelmonster
XTaran
maradong
tuxedo

 
Switching OS is illegal!
Veröffentlicht durch maol am Donnerstag 02. Mai, 08:26
Aus der ...then-they-fight-you... Abteilung
Microsoft tr0nix schreibt "Immer wieder wird M$ hochgelobt ueber die vielen Spenden von Computerhardware an Schulen. Aber wie wir es kennen muss da ja auch ein Haken sein. Auf den gespendeten Computern darf kein anderes OS drauf als eines von M$ - auch wenn es die Schule weiterverkauft. Langsam zucken meine Finger und neigen dazu eine Lizens zu entwerfen welche das Benutzen eines Quelltextes auf M$ Systemen nicht gestattet. Aber dann waer ich ja nicht besser als M$ selbst."

Open Office 1.0 freigegeben | Druckausgabe | Kameraüberwachung samt Verhaltensprognose  >

 

 
symlink.ch Login
Login:

Passwort:

extrahierte Links
  • tr0nix
  • darf kein anderes OS drauf
  • Mehr zu Microsoft
  • Auch von maol
  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    was solls? (Score:1)
    Von gurix (mgraf@hilogix.com) am Thursday 02. May, 08:55 MES (#1)
    (User #664 Info) http://www.hilogix.com
    Dann nimmt man halt VMware. Dann wird ja M$ benutzt und linux dazu, ich glaube dies wurde doch nicht beachtet oder?
    http://www.hilogix.com
    Nicht Wasserdicht (Score:1)
    Von P2501 am Thursday 02. May, 09:16 MES (#2)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Das Urheberrecht erlaubt es dem Hersteller, vorzuschreiben, wie und wo sein Produkt eingesetzt wird. Aber nur Software fällt unter das Urheberrecht. Hardware nicht (ausser es handelt sich um ein Kunstwerk).

    Im Klartext: Ein Hersteller kann vorschreiben, auf welcher Hardware die Software laufen soll. Umgekehrt ist es aber nicht möglich, vorzuschreiben, welche Software auf der Hardware laufen soll.


    Re:Nicht Wasserdicht (Score:2)
    Von bones am Thursday 02. May, 09:42 MES (#3)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Für welche Länder gilt das? Wo darf ich meine Computer noch kaufen (Notebooks "nackt" gibt's ja immer noch fast nicht)? Habe ich mich bereits strafbar gemacht, weil ich auf meinem Notebook Linux hinzu installiert habe?

    Ich muss mir eine Rechtsschutzversicherung zulegen! Langsam fühle ich mich wirklich nicht mehr sicher!

    Gruss
        Der Knochen
    Re:Nicht Wasserdicht (Score:1, Informativ)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 02. May, 12:50 MES (#4)
    Apropos nackten Notebooks:

    Ich hab mich in den letzten paar Wochen umgeschaut wegen eines Notebooks. Dabei hab ich die Firmen Dell, Acer, Fujitsu-Siemens, Sony und Compaq angeschrieben, ob sie auch nackte Notebooks verkaufen. Compaq hat noch nicht geantwortet, und nur Fujitsu-Siemens hat geschrieben, dass sie selbstverständlich ein Notebook ohne Software zu einem günstigeren Preis verkaufen würden.

    Bei den anderen wird das M$-OS bereits in der Produktion aufgespielt (Dell, Sony), oder es ist aus Lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich, ein Notebook ohne Windows auszuliefern (Acer)...

    Gruss Marco
    Re:Nicht Wasserdicht (Score:1)
    Von panther am Thursday 02. May, 17:06 MES (#8)
    (User #549 Info)
    wobei dell hier sehr negativ auffaellt. . nur server sind mit vorinstalliertem linux oder mit keinem os erhaeltlich . vorinstalliertes windows als standard, es wird nur eine recovery-cd mitgeliefert . windows oem-lizenzen sind beim kauf eines computers nicht einmal gegen aufpreis erhaeltlich (d.h. keine vollwertige windows-installations-cd) . normale boxed windows versionen gibts auch nicht, so dass man nach erhalt des computers die windows box weiterverkaufen koennte. hoffentlich aendern sies mal, oder vertreiben halt mal server-notebooks :)
    Re:Nicht Wasserdicht (Score:1)
    Von b8 (beat@stradax.net) am Thursday 02. May, 17:52 MES (#9)
    (User #205 Info) http://b8.stradax.net/
    Ist es nicht so, dass man bei DELL oder auch anderen Firmen 100.- rückerstattet bekommt, wenn man die M$-CD-Tüten ungeöffnet wieder zurückschickt?
    Re:Nicht Wasserdicht (Score:1)
    Von greybeard am Friday 03. May, 00:08 MES (#10)
    (User #412 Info)
    Versuch es mal! Die letzten paar Leute konnten nachher Romane auf Ihren Webseiten veroeffentlichen:

    Markennotebooks ohne Windows - in der Schweiz unmöglich
    Re:Nicht Wasserdicht (Score:2, Tiefsinnig)
    Von Thom am Thursday 02. May, 12:57 MES (#5)
    (User #688 Info)
    Kauf dir deinen Computer z.b. in Deutschland, denn hier müsste sowas im Kaufvertrag oder in den AGB stehen, wenn die überhaupt bestandteil des Vertrages werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kannst du als Eigentümer der Hardware damit machen was du willst. Dies gilt sogar eingeschränkt für Software, daher war ja die Aktivierungpflicht bei Windows XP in Deutschland recht umstritten. Thom
    Re:Nicht Wasserdicht (Score:1)
    Von P2501 am Thursday 02. May, 13:20 MES (#6)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Ich glaube, das gilt in so ziemlich allen Ländern, die ein Urheberrecht haben, aber ohne Gewähr! Es gilt auf jeden Fall in der Schweiz.

    MegaLine, die Notebookmarke vom MegaShop, verkauft die Notebooks AFAIK grundsätzlich "nackt".

    Von einer Rechtschutzversicherung hat mir selbst ein Anwalt schon abgeraten. Grund: In der Regel sei genau das Rechtsrisiko nicht abgedeckt, das man braucht. ;-)


    Rechtsschutz (Was: Re:Nicht Wasserdicht) (Score:2)
    Von bones am Thursday 02. May, 13:42 MES (#7)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Ich habe eine gewisse Vorstellung davon, welche Risiken ich abgedeckt haben möchte.

    Nun, ich kann ja meinen Versicherungsmenschen gelegentlich fragen, ob wir da eine Liste zur Deckung bringen können, die sich am Ende noch bezahlen lässt ;)

    Megashop klingt übrigens gut... der ist bei mir ja quasi "um die Ecke". Wenn mein neustes Notebook aussteigt (aber ich hoffe, dass es das erst einmal *nicht* macht) gehe ich mich dort umsehen.

    Der Knochen
    Überreagiert? (Score:1)
    Von EuphoriasChild am Friday 03. May, 09:26 MES (#11)
    (User #235 Info) http://www.euphoriasChild.darktech.org
    Die als Quelle angegebene Seite bei Microsoft weist eher darauf hin, dass es sich bei diesen Betriebssystemen, die mit den PCs ausgeliefert werden um OEM Systeme handelt, die an den Rechner gebunden sind und "gefälligst" mit ausgeliefert werden sollten worauf die Empfänger achten sollten. Da steht nichts davon, dass es Illegal ist, ein anderes OS aufzuspielen (Natürlich raten sie intensiv zu Microsoft OS in dem Artikel)

    Gruß, Andreas
    EuphoriasChild
    Re:Überreagiert? (Score:1)
    Von P2501 am Friday 03. May, 11:46 MES (#12)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    It is a legal requirement that pre-installed operating systems remain with a machine for the life of the machine.

    Übersetzt: "Es ist eine juristische Notwendigkeit, dass vorinstallierte Betriebssysteme für die Lebenszeit der Maschine mit dieser verbleiben."

    Was dabei genau mit "verbleiben" gemeint ist, ist nicht klar. Es kann bedeuten, dass das Betriebssystem installiert bleiben muss, oder nur, dass man die Installations-CD behalten muss.

    Juristisch ist, zumindest in der Schweiz, beides Unsinn. Durch die Trennung von Hard- und Software wird höchstens der Lizenzvertrag der Software ungültig. Das heisst: Die Software darf nachher nicht mehr genutzt werden (ich glaube, dass ist die erklärte Absicht einer Deinstallation ;-).

    Reine FUD-Taktik also (mal wieder).


    Re:Überreagiert? (Score:1)
    Von P2501 am Friday 03. May, 12:59 MES (#13)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Ich habs nochmals genau angesehen. Der Satz ist korrekt, aber sehr missverständlich formuliert.

    Bei OEM-Software von Microsoft ist es tatsächlich eine juristische Notwendigkeit, dass die Software mit der Hardware verbleibt. Die Frage ist nur: Eine Notwendigkeit wofür? Und die Antwort ist: Für die Gültigkeit des Lizenzvertrags der Software.

    Mit anderen Worten: Trenne ich Hardware und Software, so wird der Software-Lizenzvertrag ungültig. Dementsprechend darf ich sehr wohl eine andere Software auf die Hardware aufspielen. Aber ich darf die ursprüngliche Software dann nicht weiter benutzen, auch nicht auf einer anderen Hardware. Womit wir wieder bei dem von mir beschriebenen Szenario sind.


    Re:Überreagiert? (Score:2)
    Von bones am Friday 03. May, 13:29 MES (#14)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Aha. Also Computer mit Windows kaufen und Windows dann einzeln weiterverkaufen ist nicht.
    --> wer einen Computer mit Windows drauf erhält muss in jedem Fall den Wert, den Windows darstellt, in den Kamin schreiben, wenn er es nicht verwenden will.

    Der Knochen

      Dass der Satz gut missverstanden war ist ja vielleicht gar kein Versehen...

    Linux User Group Schweiz
    Durchsuche symlink.ch:  

    Never be led astray onto the path of virtue.
    trash.net

    Anfang | Story einsenden | ältere Features | alte Umfragen | FAQ | Autoren | Einstellungen