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<card id="comment">
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Subject: Das ist eigentlich logisch ...<br/>
From: Anonymer Feigling<br/>
Date: Thursday, 09. September 15:33<br/>
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Im B&#xdc;PF sind Urheberrechtsverletzungen nicht in der abschliessenden Liste der Delikte, f&#xfc;r die die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses gestattet ist, aufgef&#xfc;hrt. Wenn die Urheberrechtsindustrie einen Privaten damit beauftragt, IP&#x2D;Adressen zu sammeln und dann mit dick aufgetragenen Strafanzeigen (Urheberrechtsverletzung alleine gen&#xfc;gt ja nicht, man muss dann z.B. behaupten, der Urheberrechtsverletzer h&#xe4;tte sich die Filme m&#xf6;glicherweise durch Hacking eines Servers beschafft) auf Umwegen doch an die Daten kommt, ist der Sinn des Gesetzes, n&#xe4;mlich die &#xdc;berwachungsm&#xf6;glichkeiten auf einige ausgesuchte Delikte zu begrenzen, bei denen das Strafverfolgungsinteresse des Staates wichtiger ist als die Privatsph&#xe4;re, komplett umgangen.</p>
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