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IP-Adressen fallen unter Datenschutz
Veröffentlicht durch XTaran am Donnerstag 09. September 2010, 13:27
Aus der Eidgenössischer-Datenschutzbeauftragter-FTW Abteilung
Gesetze Anonymer Feigling schreibt: "Wie das Schweizer Bundesgericht gestern entschieden hat (PDF), verstösst die systematische Sammlung von IP-Adressen der Firma Logistep AG zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzern gegen das Datenschutzgesetz. Danke, Hanspeter Thür! (Kommentar des Eidg. Datenschutzbeauftragten)" Und P2501 schreibt: "Der Datenschutzbeauftragte des Bundes meldet in einer Pressemitteilung, dass IP-Adressen vom Schweizer Bundesgericht als Personendaten eingestuft wurden. Damit fallen Sie unter das Datenschutzrecht, und dürfen unter anderem nicht heimlich gesammelt werden. Gefallen ist dieser Entscheid in einem Verfahren gegen die Firma Logistep, welche nun nicht mehr IP-Adressen zur Jagd auf illegale Uploads sammeln darf."

P2501 weiter: "Nicht betroffen von der Änderung sind IP-Logs z.B. auf Webservern. Da die IP-Adresse ja absichtlich an den Server gemeldet wird (zwecks Adressierung der Antwort), ist die Sammlung nicht heimlich im Sinne des Gesetzes. Ebenfalls nicht betroffen sind IP-Logs bei Providern, da es sich hier um eine gesetzlich vorgeschriebene Überwachung handelt."

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  • 'IP-Adressen fallen unter Datenschutz' | Einloggen/Account erstellen | 4 Kommentar(e) | Kommentare durchsuchen
    Schwelle:
    Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.
    Das ist eigentlich logisch ... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 09. September 2010, 16:33 MEW (#1)
    Im BÜPF sind Urheberrechtsverletzungen nicht in der abschliessenden Liste der Delikte, für die die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses gestattet ist, aufgeführt. Wenn die Urheberrechtsindustrie einen Privaten damit beauftragt, IP-Adressen zu sammeln und dann mit dick aufgetragenen Strafanzeigen (Urheberrechtsverletzung alleine genügt ja nicht, man muss dann z.B. behaupten, der Urheberrechtsverletzer hätte sich die Filme möglicherweise durch Hacking eines Servers beschafft) auf Umwegen doch an die Daten kommt, ist der Sinn des Gesetzes, nämlich die Überwachungsmöglichkeiten auf einige ausgesuchte Delikte zu begrenzen, bei denen das Strafverfolgungsinteresse des Staates wichtiger ist als die Privatsphäre, komplett umgangen.
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]
    IP-Logs auf Webservern... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 09. September 2010, 21:22 MEW (#2)
    Bezüglich den Logfiles wäre ich mir nicht sooo sicher. Es kommt sicherlich darauf an, was du mit den Daten machst. Grundsätzlich gibt es keinen Grund, nach dem Ende der Verbindung die IP-Adresse in ein Logfile zu schreiben. Also kann der User eigentlich auch davon ausgehen, dass dies nicht geschieht.
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]

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